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Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes

von redaktion am 03.03.2010 21:36




Pressemitteilung des BMF

Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, plant Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte [Glossar] große Bedeutung zukommt. Eine unzureichende Beaufsichtigung und Regulierung auf den Finanzmärkten und mangelnde Transparenz untergraben das für die Leistungsfähigkeit von Finanzmärkten erforderliche Vertrauen.

Vor diesem Hintergrund wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erstellen. Ziel ist es, die bestehenden Vorschriften zu ergänzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu ermöglichen und Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Weiterhin sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden.

Für den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, ist das geplante Gesetzesvorhaben „eine wichtige und notwendige Ergänzung der internationalen Bemühungen für eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte. Die Bundesregierung nutzt jede Möglichkeit, auch mit nationale Maßnahmen mehr Transparenz und einen besseren Schutz der Anleger zu erreichen.“

Das BMF wird noch im April einen Diskussionsentwurf des geplanten Gesetzes vorstellen. Der Regierungsentwurf soll im Sommer 2010 vom Kabinett verabschiedet werden.

Der Entwurf wird folgende Eckpunkte umfassen:

* Strengere Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sowie zusätzliche Anforderungen an und Sanktionen gegen Finanzdienstleistungsinstitute zur Vermeidung von Falschberatung,
* Verbot ungedeckter Leerverkäufe und Einführung von Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkaufspositionen,
* zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern und
* Einführung einer Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds sowie Liquiditätsanforderungen, die sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren; zusätzlich Einführung eines geordneten Abwicklungsverfahrens für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds.

Im Einzelnen
I. Anlegerschutz

Anknüpfend an den Koalitionsvertrag, der einen besseren Schutz der Verbraucher vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung vorsieht, plant das Bundesministerium der Finanzen folgende Regelungen im Bereich Anlegerschutz:

1. Verschärfung der Anforderungen an die Beratung und Vermittlung beim Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes

Institute sollen künftig auch bei der Beratung und Vermittlung von Produkten des Grauen Kapitalmarktes die Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einhalten (u.a. anlegergerechte Beratung, Führen eines Beratungsprotokolls, Offenlegung von Provisionen). Hierzu wird der Anwendungsbereich des WpHG auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes ausgedehnt. Insbesondere werden Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG eingeordnet. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Anteile an geschlossenen Fonds komplexe Produkte mit einer in der Regel langen Laufzeit und nur begrenzter Fungibilität sind. Daher sollen die Schutzvorschriften des WpHG bei einer Anlageentscheidung für Anteile an geschlossenen Fonds greifen.

2. Erhöhung der Anforderungen an Prospekte für Produkte des Grauen Kapitalmarktes

Prospekte von Graumarktanlagen sollen in Zukunft detailliertere Informationen enthalten. Vorgesehen sind hier Angaben (etwa Insolvenzen), die eine bessere Beurteilung der Seriosität der Initi­atoren ermöglichen sollen. Zudem sollen die Prospekte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) intensiver (d.h. auch auf Kohärenz) geprüft werden können. Bislang erfolgt nur eine Prüfung auf Vollständigkeit.

3. Schaffung neuer Ordnungswidrigkeitentatbestände im WpHG

Die BaFin soll in Zukunft auch bei Falschberatung oder der fehlenden Offenlegung von Provisionen durch die Institute Bußgelder verhängen können. Entsprechende Normen sollen in den Bußgeldkatalog des WpHG eingefügt werden. Dies soll einen Beitrag zu einer Disziplinierung der Institute und damit zu einer Vermeidung von Falschberatung leisten.

4. Einführung eines Registrierungs- und Sanktionsregimes im Bereich der Anlageberatung

Anlageberater und Personen, die in den Instituten Einfluss auf Vertriebsvorgaben nehmen, sollen künftig durch die Institute bei der BaFin registriert werden. Treten im Rahmen der Auf­sichtstätigkeit der BaFin Defizite [Glossar] hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des WpHG bei diesen Personen auf, so soll die BaFin künftig in der Lage sein, Sanktionen auszusprechen. Bei wiederholten und nachhaltigen Verstößen soll die BaFin dem Institut aufgeben können, die Personen für einen begrenzten Zeitraum nicht mehr im Zusammenhang mit der Anlageberatung einsetzen zu dürfen.

Im Übrigen sollen im Rahmen der Registrierung im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages auch Angaben zur Qualifikation und Weiterbildung der Berater eingereicht werden. Hiermit soll darauf hingewirkt werden, dass die für die Altersvorsorge [Glossar] und Kapitalbildung breiter Bevölkerungskreise bedeutende Anlageberatung nur durch angemessen qualifizierte Berater vorgenommen wird.
II. Leerverkäufe

Um den mit Leerverkäufen verbundenen Risiken für die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes effektiver entgegen zu wirken, werden ungedeckte Leerkäufe künftig gesetzlich untersagt.

Zudem werden gesetzliche Transparenzvorschriften geschaffen, die sich auf alle an einem regulierten Markt gehandelten Aktien erstrecken und ein elektronisches Mitteilungs- und Veröffentlichungssystem einschließlich der sicheren Identifikation des Meldepflichtigen vorsehen. Die Durchsetzung der Meldepflichten soll durch effektive Sanktionsmechanismen sichergestellt werden.
III. „Anschleichen“ an Unternehmen

Die Nutzung nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente ermöglichte in der Vergangenheit in konkreten Fällen bislang ein „Anschleichen“ an Unternehmen, bspw. bei Übernahmetransaktionen. Durch Nutzung dieser Instrumente konnte es zudem zu einer Verringerung der Liquidität an den Börsen und dadurch zu erheblichen Marktverwerfungen kommen.

Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, ohne dass die BaFin noch der Markt oder Emittenten darüber frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden, sollen die wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten erweitert werden.

Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz sollen in das WpHG neue Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für auf Zahlungsausgleich gerichtete Finanzinstrumente sowie Geschäfte mit ähnlicher Wirkung (z.B. Wertpapierleihgeschäfte) eingefügt werden.
IV. Offene Immobilien-Sondervermögen

Offene Immobilien-Sondervermögen investieren in langfristig orientierte Immobilienanlagen. Nach der aktuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen haben sich die Fonds gegenüber dem Anleger verpflichtet, sehr kurzfristig, nämlich börsentäglich, Rücknahmeverlangen zu bedienen. Die bei der letzten Novelle eingeführte Möglichkeit, davon abzuweichen, ist von der Branche in der Praxis leider nicht genutzt worden. Bedingt durch diese Fristeninkongruenz konnten viele Fonds in der Vergangenheit zum wiederholten Mal die gegenüber dem Anleger eingegangenen Rückgabeverpflichtungen nicht erfüllen.

Künftig soll für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen sechs und 24 Monaten angesetzt werden können. Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist demnächst vorzuhalten. Dies dient dem Schutz gerade der Privatanleger, denen schon beim Erwerb einer solchen Beteiligung bewusst wird, dass eine Investition [Glossar] in Immobilien langfristig angelegt sein muss, damit sich die Kosten des Immobilienerwerbs und die Fondskosten durch eine positive Wertentwicklung des Fonds amortisieren können.

Fonds mit längeren Kündigungsfristen können durch weniger Liquidität mehr Rendite durch Immobilieninvestitionen erzielen.

Durch diese Maßnahmen soll im Interesse der Anleger und der Integrität der Immobilienmärkte ein nachhaltiges Offenhalten der Fonds sichergestellt werden. Wenn jedoch Fonds wegen ihres Immobilienbestandes und Vertriebsnetzes keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung haben, bedarf es einer Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung solcher Fonds.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.03.2010 21:37.

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Nagelprobe für die Justizministerin

von redaktion am 03.03.2010 16:49

Nagelprobe für die Justizministerin


Claudia Roth

Zur Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der sofortige Stopp der Vorratsdatenspeicherung ist ein Etappensieg für
die Bürgerrechtsbewegung und ein unmissverständlicher Warnschuss an jene
aus der Union, die seit Jahren einem Geist der Unfreiheit und der
massenhaften Spitzelei Tür und Tor öffnen. Für Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger und die wenigen verbliebenen
Bürgerrechtsliberalen in der FDP ist das Urteil eine Nagelprobe. Aus der
Regierungsverantwortung heraus müssen sie nun ihren Beitrag leisten,
damit die massenhafte, unbegründete Speicherung von Daten dauerhaft
verhindert wird.

In diesem Konflikt können sie sich auch nicht hinter Europa verstecken.
Schließlich ist bislang völlig ungeklärt, inwieweit die bestehende
EU-Regelung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die zuständige
EU-Kommissarin Viviane Reding hat zumindest bereits erklärt, dass sie
die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung ,auf den Prüfstand‘ stellen will.
Wir brauchen auch auf Europa-Ebene energische Initiativen gegen die
Vorratsdatenspeicherung. Dazu werden wir Grüne unseren Beitrag leisten.
Und wir werden kritisch beobachten, wie die Bundesregierung, allen voran
die FDP, hier agiert.

Das Urteil macht klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und
Datenschutz als Grundrecht unabdingbar zum demokratischen Rechtsstaat
gehört. Klar ist zudem: Die Instrumente zur Verbrechensbekämpfung
reichen auch ohne die Vorratsdatenspeicherung aus. Auch die sogenannte
Sauerland-Gruppe, die jetzt immer wieder zur Begründung der
Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird, wurde bereits vor dem
Inkrafttreten der verfassungswidrigen Regelung verhaftet."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.03.2010 16:51.

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CDU in NRW reagiert nervös und panisch auf Enthüllungen

von redaktion am 03.03.2010 12:51




Berlin (fhp). ruhrbarone-Autor David Schraven schreibt Klartext. Er reagiert auf Angriffe des neuen CDU-Generalsekkretärs Andreas Krautscheid. Dieser wirft den Blogs wir-in-nrw-blog.de und den ruhbaronen vor CDU-Interna illegal zu beschaffen und zu veröffentlichen. Die Vermutung Schravens über weitere im Wahlkampf auftauchende "Enthüllungen" bezeichnet er als Drohung. Schraven sieht in der Vorgehensweise des Wahlkampfmanagers den Versuch der Einschüchterung der gesamten Presse und eine Vorwärtsstrategie der CDU - wohl wissend, dass noch Leichen in den Kellern lagern.





CDU in NRW reagiert nervös und panisch auf Enthüllungen

Es ist Wahlkampf in NRW und mit Andreas Krautscheid hat Mr. Angriff das Generalsekretariat der CDU in Düsseldorf übernommen. Kaum im Amt folgt schon die erste Attacke in Sachen Miet-Mich-Rüttgers. Es geht gegen die Presse. Genauer, gegen zwei Blogs. Genauer gegen Wir-in-nrw-blog.de und uns, die Ruhrbarone. ...


... Wir arbeiten hier bei den Ruhrbaronen mit allen Informationen, die es wert sind veröffentlicht zu werden. Unabhängig vom Ansehen der Person. Wenn Hannelore Kraft (SPD) Mist macht, berichten wir das. Wenn Silvana Koch-Mehrin (FDP) zu faul für ihr Mandat ist, schreiben wir das auf. Wir halten es da mit der Freiheit. Und dazu gehört es eben auch, Sachen zu bringen, die den Herrschenden nicht gefallen. Es ist geradezu unsere Aufgabe Verborgenes zu enthüllen. ...


Hier gehts zum Artikel von David Schraven auf ruhrbarone.de

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.03.2010 16:27.

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Was nun?

von redaktion am 03.03.2010 10:15




Presseschau vom 03.03.2010



Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts

Was nun?

Das BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig zweideutig. So ist die aktuelle Regelung zwar verfassungswidrig und nichtig – in neuer Ausgestaltung jedoch genauso wieder ein- und ausführbar. Oder?





fr-online

Datendealer EU

… Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag ändert nichts daran, dass die EU-Richtlinie existiert und Deutschland sie umsetzen muss. Das hob gestern auch ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission hervor. Sechs der 27 EU-Länder haben die Richtlinie bisher noch nicht in nationales Recht überführt. Deutschland ist jetzt das siebte. Im Gegensatz zu den anderen muss es aber nicht mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren rechnen. …




faz.nez

Rückschlüsse bis in die Intimsphäre


… Der Erste Senat entschied, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch ohne Verstoß gegen das Grundgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Die Verfassung verbiete eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen. Aber die konkrete Ausgestaltung durch den deutschen Gesetzgeber ist demnach mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig. Weder seien die Daten hinreichend sicher noch ihr Verwendungszweck ausreichend begrenzt. …




spiegel.de

Polizeigewerkschaft fordert 3000 Cyber-Cops

Polizei-Funktionäre warnen vor dramatischen Auswirkungen des Urteils gegen die Vorratsddatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei sieht bereits Tausende nicht aufzuklärende Straftaten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beschwichtigt. …




taz.de

Telefonieren ist Privatsache

… Auf den ersten Blick wirkt das Urteil radikal. Die 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig, entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. "Unverzüglich" müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden, also sofort. Die Vorratsspeicherung verstößt aber nicht generell gegen das Grundgesetz. Wenn sie rechtsstaatlicher ausgestaltet wird, kann sie vom Bundestag bald wieder eingeführt werden. "In Karlsruhe ist die Freude nie ungetrübt", sagte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. ...

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.03.2010 10:18.

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Zentralrat der Muslime wirft Williamson Fanatismus vor

von redaktion am 02.03.2010 14:13




Zentralrat der Muslime wirft Williamson Fanatismus vor


Aiman A. Mazyek

Herzogenrath (fhp/ddp). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist empört über die Islam-Kritik des Traditionalistenbischofs Richard Williamson. «Nach dem Antisemitismus folgt nun beinahe logisch die Islamfeindlichkeit», sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Aiman A. Mazyek, am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp in Herzogenrath und fügte hinzu: «Einmal mehr zeigt dieser Mann, dass er Brandstifter und Hassprediger ist, ganz in der Tradition eines fanatischen Kreuzritters.»

Der in Regensburg wegen Volksverhetzung angeklagte Bischof der Piusbruderschaft hatte den Islam in einer Kolumne als «eine einfache und gewalttätige Religion« bezeichnet, »welche die ganze Welt mit dem Schwert zu erobern« trachte. Der Islam sei «eine Geißel Gottes» und das Christentum habe ihn «tausend Jahre lang nur durch das Schwert in Schach halten» können. Heute versuchten die «Mohammedaner» durch Zuwanderung in die Lage zu gelangen, Europa zu erobern.

siehe auch: Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes» - polis - forum für demokratie

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.03.2010 14:19.

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Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes»

von redaktion am 02.03.2010 14:05




Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes»


Williamson

London/Regensburg (fhp/ddp). Der in Regensburg wegen Volksverhetzung angeklagte Traditionalistenbischof Richard Williamson wettert gegen den Islam. Er sei «eine einfache und gewalttätige Religion, welche die ganze Welt mit dem Schwert zu erobern« trachte, schrieb der Brite in seiner wöchentlichen Kolumne, die per E-Mail verbreitet wird. Der Islam sei «eine Geißel Gottes» und das Christentum habe ihn «tausend Jahre lang nur durch das Schwert in Schach halten» können.

Der Islam sei vor etwa 1400 Jahren als «Abspaltung von der katholischen Christenheit im Nahen Osten» entstanden und habe sich dann «wie ein Lauffeuer» verbreitet, schrieb Williamson weiter. Für mehrere Jahrhunderte habe der Islam auch Spanien «besetzt» und sei kurz sogar nach Frankreich eingebrochen. Heute, da die europäischen Christen dabei seien, ihren Glauben zu verlieren, erlaubten sie den «Mohammedanern», nach Europa zurückzukommen: «Nicht durch das Schwert, aber durch Einwanderung.» Die «Mohammedaner» wollten auf die Weise «in die Lage gelangen, Europa zu erobern».

Der Bischof prognostizierte in diesem Zusammenhang einen blutigen Krieg: Obwohl Europa täglich mehr «verfaule», gebe es noch viele Europäer mit einer so großen Liebe zur eigenen Lebensart, «dass sie diese mit einem Blutbad verteidigen werden, wenn sie zu stark von außen bedroht scheint oder wird». Es erscheine immer wahrscheinlicher, dass Gott dieses Blutbad «als Strafe zulassen» könne.

Der Bischof war im vergangenen Jahr von der Piusbruderschaft wegen seiner Holocaust-Leugnung seiner Ämter entbunden worden und lebt seither in London. Er hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen in einem Interview die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritten. Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen Williamson im Oktober 2009 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung, gegen den dieser aber Einspruch einlegte. Daher kommt es am 16. April vor Regensburger Amtsgericht zum Prozess.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.03.2010 14:06.

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Hintergrund: BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

von redaktion am 02.03.2010 13:45




Karlsruhe urteilte bei den Vorratsdaten über zwingende EU-Vorgaben - Richter sahen dennoch «keinen Anlass» für Vorlage an den EuGH

Karlsruhe (fhp/ddp). Bei seinem Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung musste das Bundesverfassungsgericht mehr beachten als in üblichen Verfahren. Denn das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist nicht allein ein vom Bundestag beschlossenes Werk. Damit wurde auch eine EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in das deutsche Recht umgesetzt - es ging also um «zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts».

Dies unterschied das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung beispielsweise von jenem zur automatischen Kennzeichenerfassung, wo allein der deutsche Grundrechte-Standard maßgeblich war. Die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung war unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 initiiert worden. Ihr zufolge müssen bestimmte Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden, damit die Daten zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung stehen.

In seinem Urteil vom Dienstag sah das Bundesverfassungsgericht jedoch «keinen Anlass», die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Zur Begründung hieß es, die Vorgaben der Richtlinie seien «im Wesentlichen auf die Speicherungspflichten selbst beschränkt» und könnten «ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden». Auf einen «etwaigen Vorrang der Richtlinie vor deutschen Grundrechten kommt es daher nicht an», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Schon in ihren beiden Eilentscheidungen hatten sich die Verfassungsrichter im Jahr 2008 weit vorgewagt. Sie hatten die Speicherung der Daten vorerst gebilligt, aber ihre Nutzung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr stark eingeschränkt. Das Verfassungsgericht schöpfte schon damals seinen kleinen Einscheidungsspielraum voll aus.

Denn schon bei einem bloßen Bundesgesetz darf das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, ein Gesetz ganz oder teilweise auszusetzen, «nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen», wie das Gericht selbst in seinen Eilentscheidungen betonte. Der Prüfungsmaßstab sei «noch weiter verschärft», wenn es um die Umsetzung zwingender Vorgaben des Gemeinschaftsrechts gehe. Denn hier könne eine einstweilige Anordnung «das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts stören». Dieses Risiko nahmen die Karlsruher damals in Kauf.

Inzwischen ist der EU ihre eigene Richtlinie offenbar nicht mehr ganz geheuer. Schon am Samstag kündigte die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding an, die Richtlinie «noch in diesem Jahr» zu überprüfen. Denn es müsse «gewährleistet werden», dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta «vereinbar» sei. Die Vorratsdatenspeicherung könne nämlich «jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken», sagte Reding. Diese Bedenken dürften durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun stark untermauert worden sein.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.03.2010 13:50.

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Rausschmiss vertagt

von redaktion am 02.03.2010 09:54




Presseschau vom 02.03.2010



Thilo Sarrazin Foto: spiegel.de/dpa


Rausschmiss vertagt

Die Landesschiedskommission der SPD hat den beantragten Parteiausschluss des Bundesbankvorstandes Sarrazin vertagt. Eine siebenstündige Anhörung endete ohne Einigung.





spiegel.de

Möglicher SPD-Ausschluss Sarrazins bleibt offen

… Über einen möglichen Ausschluss von Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin aus der SPD ist noch nicht entschieden. Die Landesschiedskommission der Berliner SPD beendete in der Nacht zum Dienstag eine fast siebenstündige Anhörung ohne eine Entscheidung. Eine gütliche Einigung beider Seiten kam nicht zustande, berichteten Teilnehmer.




taz.de

Bekenntnisse eines Duschdarwinisten

...Luxus sei nicht angesagt bei Hartz IV, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Und: "Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben". …
In seiner Partei wollen viele Sarrazin loswerden. Seine Aussagen über "kleine Kopftuchmädchen" wurden in einem von der SPD in Auftrag gegebenen Gutachten als rassistisch eingestuft. Gestern beriet die Landesschiedkommission der Berliner SPD, ob Sarrazin sein Parteibuch abgeben muss. Eine Entscheidung fällt in spätestens drei Wochen. Seine neuesten Äußerungen dürften jedenfalls nicht dazu beitragen, die Schiedskommission zu besänftigen. …




sueddeutsche.de

Sarrazin und die ''geistige Armutsgrenze''

… Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, sagt zu sueddeutsche.de, Sarrazin habe fast schon gefehlt in der aktuellen Debatte um Hartz IV. Dessen Kritik an der intellektuellen Qualität von Westerwelles Dekadenz-Vergleich habe sie verwundert: "Sarrazins Aussagen haben eine ähnliche Qualität." Mascher verwahre sich dagegen, Teenager aufzugeben, die nicht lesen und schreiben könnten. Das sei nicht das "Menschenbild des deutschen Sozialstaates", sagt Mascher. Sie verurteilte die Debatte als "der Sache nicht angemessen". Auch von Westerwelle werde sie lediglich mit banalen Allgemeinplätzen bestritten. …




berlinonline.de

Sarrazin: Hartz-IV-Empfänger sollen kalt duschen

… Sarrazin hatte das Gutachten in der «Süddeutschen Zeitung» als intellektuell und moralisch «unsauber, schleimig und widerlich» attackiert. Zum Ausgang des Verfahrens sagte er: «Das stehe ich völlig bewegungslos durch.» Der Ex-Senator hatte in dem Interview gesagt, eine große Zahl an Arabern und Türken in Berlin habe keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel. Er müsse niemanden anerkennen, der vom Staat lebt und diesen Staat ablehnt und ständig «neue kleine Kopftuchmädchen produziert». ...

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.03.2010 09:59.

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„Connected Worlds“ Leitthema auf der CeBIT

von redaktion am 01.03.2010 16:39




„Connected Worlds“ Leitthema auf der CeBIT



Die CeBIT in Hannover hat die wachsende Vernetzung aller Lebens- und Arbeitsbereiche unter dem Begriff „Connected Worlds“ zum Leitthema der diesjährigen Messe erklärt. Von Dienstag (2. März) an zeigen zahlreiche Unternehmen ihre Technologien und Produkte, die die Vernetzung von Informationsflüssen über in alle Lebensbereiche hinweg voranbringen. Mit Hilfe des Internets sei heute die gesamte Welt global vernetzt, erklärt die Messe ihr diesjähriges Motto. Neue Technologien haben zu einem radikalen Wandel in der Kommunikation geführt und werden heute auch immer selbstverständlicher in Unternehmen eingesetzt.

Die Mehrheit der Bevölkerung kann sich einer neuen Studie zufolge ein Leben ohne Internet heute nicht mehr vorstellen. Das Internet verwischt auch die Grenze von Freizeit und Beruf: Für die Unterhaltung zu Hause will der Verein Connected Living in Hannover zeigen, wie sich über ein Heimnetzwerk Geräte verschiedener Hersteller über eine Software problemlos verbinden lassen.

Aber auch die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden befindet sich mit dem Internet in einem tiefgreifenden Wandel. Im Gesundheitswesen verspricht sich die Branche, mit neuen Kommunikationsmöglichkeiten erhebliche Einsparungen erreichen zu können.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.03.2010 16:47.

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SPD sieht guten Start ihrer Kampagne gegen Kopfpauschale

von redaktion am 01.03.2010 16:11




SPD sieht guten Start ihrer Kampagne gegen Kopfpauschale

Berlin (fhp/ddp). Die SPD zeigt sich zufrieden mit dem Start ihrer Unterschriftenkampagne gegen die Kopfpauschale. Kurz nach deren Start hätten bis zum Montagmittag bereits 4664 Unterstützer unterzeichnet, «obwohl bis dato noch keine Werbung für die Aktion gemacht wurde», sagte der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel (SPD) in Berlin.

Mit der Kampagne wendet sich die SPD gegen die Pläne der schwarz-gelben Regierung für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitswesen. Diese gefährdet nach den Worten Gabriels das «Kernversprechen» des Sozialstaats: «Wenn du krank wirst, wirst du nicht arm. Wenn du arm bist, wirst du nicht krank.» Der SPD-Chef fügte hinzu: «Das regt die Leute auf.»

Die SPD erhofft sich durch die Kampagne Rückenwind für die NRW-Landtagswahl am 9. Mai. Durch einen Regierungswechsel könnten die Nordrhein-Westfalen ein «Stoppsignal» gegen die «abenteuerlichen Pläne» für eine Kopfpausche setzen und die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat kippen, sagte Gabriel.

Ver.di-Chef Frank Bsirske gehörte zu den ersten Unterzeichnern der Aktion. Er sagte im Falle einer Einführung der Kopfpauschale «Riesenfinanzprobleme» voraus. Die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen müssten dann den geplanten steuerlichen Ausgleich «selbst finanzieren». Daher sei die Kampagne «richtig» und «notwendig». Bsirske betonte: «Die Mehrheit der Deutschen lehnt den Systemwandel ab.»

Die FDP will eine einkommensunabhängige Beitragspauschale einführen - Kopfpauschale oder auch Gesundheitsprämie genannt. Das heißt, jeder Versicherte zahlt eine einheitliche Pauschale; Geringverdiener und sozial Schwache sollen einen Steuerzuschuss bekommen. Die SPD spricht sich dagegen für eine Bürgerversicherung aus. Grundidee ist, alle Erwerbstätigen - also auch Selbstständige oder Beamte - und alle Einkünfte in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen, das heißt nicht allein Löhne und Gehälter, sondern etwa auch Zins- oder Mieteinnahmen.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner warf der SPD vor, bei ihrer Gesundheitspolitik insbesondere die «Kassenfunktionäre» zu schützen. Wer bei der Unterschriftenkampagne unterzeichne, unterschreibe für Zusatzbeiträge, Praxisgebühr und Kassenbürokratie.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.03.2010 16:11.
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