Nagelprobe für die Justizministerin

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Nagelprobe für die Justizministerin

von redaktion am 03.03.2010 16:49

Nagelprobe für die Justizministerin


Claudia Roth

Zur Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der sofortige Stopp der Vorratsdatenspeicherung ist ein Etappensieg für
die Bürgerrechtsbewegung und ein unmissverständlicher Warnschuss an jene
aus der Union, die seit Jahren einem Geist der Unfreiheit und der
massenhaften Spitzelei Tür und Tor öffnen. Für Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger und die wenigen verbliebenen
Bürgerrechtsliberalen in der FDP ist das Urteil eine Nagelprobe. Aus der
Regierungsverantwortung heraus müssen sie nun ihren Beitrag leisten,
damit die massenhafte, unbegründete Speicherung von Daten dauerhaft
verhindert wird.

In diesem Konflikt können sie sich auch nicht hinter Europa verstecken.
Schließlich ist bislang völlig ungeklärt, inwieweit die bestehende
EU-Regelung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die zuständige
EU-Kommissarin Viviane Reding hat zumindest bereits erklärt, dass sie
die EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung ,auf den Prüfstand‘ stellen will.
Wir brauchen auch auf Europa-Ebene energische Initiativen gegen die
Vorratsdatenspeicherung. Dazu werden wir Grüne unseren Beitrag leisten.
Und wir werden kritisch beobachten, wie die Bundesregierung, allen voran
die FDP, hier agiert.

Das Urteil macht klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und
Datenschutz als Grundrecht unabdingbar zum demokratischen Rechtsstaat
gehört. Klar ist zudem: Die Instrumente zur Verbrechensbekämpfung
reichen auch ohne die Vorratsdatenspeicherung aus. Auch die sogenannte
Sauerland-Gruppe, die jetzt immer wieder zur Begründung der
Vorratsdatenspeicherung herangezogen wird, wurde bereits vor dem
Inkrafttreten der verfassungswidrigen Regelung verhaftet."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.03.2010 16:51.

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