Was nun?
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Neueste Beiträge zuerst ]
Was nun?
von redaktion am 03.03.2010 10:15
Presseschau vom 03.03.2010

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
Was nun?
Das BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig zweideutig. So ist die aktuelle Regelung zwar verfassungswidrig und nichtig – in neuer Ausgestaltung jedoch genauso wieder ein- und ausführbar. Oder?

fr-online
Datendealer EU
… Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag ändert nichts daran, dass die EU-Richtlinie existiert und Deutschland sie umsetzen muss. Das hob gestern auch ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission hervor. Sechs der 27 EU-Länder haben die Richtlinie bisher noch nicht in nationales Recht überführt. Deutschland ist jetzt das siebte. Im Gegensatz zu den anderen muss es aber nicht mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren rechnen. …

faz.nez
Rückschlüsse bis in die Intimsphäre
… Der Erste Senat entschied, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch ohne Verstoß gegen das Grundgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Die Verfassung verbiete eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen. Aber die konkrete Ausgestaltung durch den deutschen Gesetzgeber ist demnach mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig. Weder seien die Daten hinreichend sicher noch ihr Verwendungszweck ausreichend begrenzt. …

spiegel.de
Polizeigewerkschaft fordert 3000 Cyber-Cops
Polizei-Funktionäre warnen vor dramatischen Auswirkungen des Urteils gegen die Vorratsddatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei sieht bereits Tausende nicht aufzuklärende Straftaten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beschwichtigt. …

taz.de
Telefonieren ist Privatsache
… Auf den ersten Blick wirkt das Urteil radikal. Die 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig, entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. "Unverzüglich" müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden, also sofort. Die Vorratsspeicherung verstößt aber nicht generell gegen das Grundgesetz. Wenn sie rechtsstaatlicher ausgestaltet wird, kann sie vom Bundestag bald wieder eingeführt werden. "In Karlsruhe ist die Freude nie ungetrübt", sagte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. ...


Antworten