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CDU in NRW reagiert nervös und panisch auf Enthüllungen
von redaktion am 03.03.2010 12:51
Berlin (fhp). ruhrbarone-Autor David Schraven schreibt Klartext. Er reagiert auf Angriffe des neuen CDU-Generalsekkretärs Andreas Krautscheid. Dieser wirft den Blogs wir-in-nrw-blog.de und den ruhbaronen vor CDU-Interna illegal zu beschaffen und zu veröffentlichen. Die Vermutung Schravens über weitere im Wahlkampf auftauchende "Enthüllungen" bezeichnet er als Drohung. Schraven sieht in der Vorgehensweise des Wahlkampfmanagers den Versuch der Einschüchterung der gesamten Presse und eine Vorwärtsstrategie der CDU - wohl wissend, dass noch Leichen in den Kellern lagern.

CDU in NRW reagiert nervös und panisch auf Enthüllungen
Hier gehts zum Artikel von David Schraven auf ruhrbarone.de
Was nun?
von redaktion am 03.03.2010 10:15
Presseschau vom 03.03.2010

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
Was nun?
Das BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist eindeutig zweideutig. So ist die aktuelle Regelung zwar verfassungswidrig und nichtig – in neuer Ausgestaltung jedoch genauso wieder ein- und ausführbar. Oder?

fr-online
Datendealer EU
… Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag ändert nichts daran, dass die EU-Richtlinie existiert und Deutschland sie umsetzen muss. Das hob gestern auch ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission hervor. Sechs der 27 EU-Länder haben die Richtlinie bisher noch nicht in nationales Recht überführt. Deutschland ist jetzt das siebte. Im Gegensatz zu den anderen muss es aber nicht mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren rechnen. …

faz.nez
Rückschlüsse bis in die Intimsphäre
… Der Erste Senat entschied, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch ohne Verstoß gegen das Grundgesetz in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Die Verfassung verbiete eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen. Aber die konkrete Ausgestaltung durch den deutschen Gesetzgeber ist demnach mit Blick auf das Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig. Weder seien die Daten hinreichend sicher noch ihr Verwendungszweck ausreichend begrenzt. …

spiegel.de
Polizeigewerkschaft fordert 3000 Cyber-Cops
Polizei-Funktionäre warnen vor dramatischen Auswirkungen des Urteils gegen die Vorratsddatenspeicherung. Die Gewerkschaft der Polizei sieht bereits Tausende nicht aufzuklärende Straftaten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beschwichtigt. …

taz.de
Telefonieren ist Privatsache
… Auf den ersten Blick wirkt das Urteil radikal. Die 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig, entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. "Unverzüglich" müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden, also sofort. Die Vorratsspeicherung verstößt aber nicht generell gegen das Grundgesetz. Wenn sie rechtsstaatlicher ausgestaltet wird, kann sie vom Bundestag bald wieder eingeführt werden. "In Karlsruhe ist die Freude nie ungetrübt", sagte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. ...
Zentralrat der Muslime wirft Williamson Fanatismus vor
von redaktion am 02.03.2010 14:13
Zentralrat der Muslime wirft Williamson Fanatismus vor

Aiman A. Mazyek
Herzogenrath (fhp/ddp). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist empört über die Islam-Kritik des Traditionalistenbischofs Richard Williamson. «Nach dem Antisemitismus folgt nun beinahe logisch die Islamfeindlichkeit», sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Aiman A. Mazyek, am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp in Herzogenrath und fügte hinzu: «Einmal mehr zeigt dieser Mann, dass er Brandstifter und Hassprediger ist, ganz in der Tradition eines fanatischen Kreuzritters.»
Der in Regensburg wegen Volksverhetzung angeklagte Bischof der Piusbruderschaft hatte den Islam in einer Kolumne als «eine einfache und gewalttätige Religion« bezeichnet, »welche die ganze Welt mit dem Schwert zu erobern« trachte. Der Islam sei «eine Geißel Gottes» und das Christentum habe ihn «tausend Jahre lang nur durch das Schwert in Schach halten» können. Heute versuchten die «Mohammedaner» durch Zuwanderung in die Lage zu gelangen, Europa zu erobern.
siehe auch: Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes» - polis - forum für demokratie
Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes»
von redaktion am 02.03.2010 14:05
Williamson wettert gegen Islam: «Geißel Gottes»

Williamson
London/Regensburg (fhp/ddp). Der in Regensburg wegen Volksverhetzung angeklagte Traditionalistenbischof Richard Williamson wettert gegen den Islam. Er sei «eine einfache und gewalttätige Religion, welche die ganze Welt mit dem Schwert zu erobern« trachte, schrieb der Brite in seiner wöchentlichen Kolumne, die per E-Mail verbreitet wird. Der Islam sei «eine Geißel Gottes» und das Christentum habe ihn «tausend Jahre lang nur durch das Schwert in Schach halten» können.
Der Islam sei vor etwa 1400 Jahren als «Abspaltung von der katholischen Christenheit im Nahen Osten» entstanden und habe sich dann «wie ein Lauffeuer» verbreitet, schrieb Williamson weiter. Für mehrere Jahrhunderte habe der Islam auch Spanien «besetzt» und sei kurz sogar nach Frankreich eingebrochen. Heute, da die europäischen Christen dabei seien, ihren Glauben zu verlieren, erlaubten sie den «Mohammedanern», nach Europa zurückzukommen: «Nicht durch das Schwert, aber durch Einwanderung.» Die «Mohammedaner» wollten auf die Weise «in die Lage gelangen, Europa zu erobern».
Der Bischof prognostizierte in diesem Zusammenhang einen blutigen Krieg: Obwohl Europa täglich mehr «verfaule», gebe es noch viele Europäer mit einer so großen Liebe zur eigenen Lebensart, «dass sie diese mit einem Blutbad verteidigen werden, wenn sie zu stark von außen bedroht scheint oder wird». Es erscheine immer wahrscheinlicher, dass Gott dieses Blutbad «als Strafe zulassen» könne.
Der Bischof war im vergangenen Jahr von der Piusbruderschaft wegen seiner Holocaust-Leugnung seiner Ämter entbunden worden und lebt seither in London. Er hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen in einem Interview die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritten. Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen Williamson im Oktober 2009 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung, gegen den dieser aber Einspruch einlegte. Daher kommt es am 16. April vor Regensburger Amtsgericht zum Prozess.
Hintergrund: BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
von redaktion am 02.03.2010 13:45
Karlsruhe urteilte bei den Vorratsdaten über zwingende EU-Vorgaben - Richter sahen dennoch «keinen Anlass» für Vorlage an den EuGH
Karlsruhe (fhp/ddp). Bei seinem Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung musste das Bundesverfassungsgericht mehr beachten als in üblichen Verfahren. Denn das seit 1. Januar 2008 geltende Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist nicht allein ein vom Bundestag beschlossenes Werk. Damit wurde auch eine EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in das deutsche Recht umgesetzt - es ging also um «zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts».
Dies unterschied das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung beispielsweise von jenem zur automatischen Kennzeichenerfassung, wo allein der deutsche Grundrechte-Standard maßgeblich war. Die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung war unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 initiiert worden. Ihr zufolge müssen bestimmte Telekommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden, damit die Daten zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung stehen.
In seinem Urteil vom Dienstag sah das Bundesverfassungsgericht jedoch «keinen Anlass», die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Zur Begründung hieß es, die Vorgaben der Richtlinie seien «im Wesentlichen auf die Speicherungspflichten selbst beschränkt» und könnten «ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden». Auf einen «etwaigen Vorrang der Richtlinie vor deutschen Grundrechten kommt es daher nicht an», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Schon in ihren beiden Eilentscheidungen hatten sich die Verfassungsrichter im Jahr 2008 weit vorgewagt. Sie hatten die Speicherung der Daten vorerst gebilligt, aber ihre Nutzung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr stark eingeschränkt. Das Verfassungsgericht schöpfte schon damals seinen kleinen Einscheidungsspielraum voll aus.
Denn schon bei einem bloßen Bundesgesetz darf das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, ein Gesetz ganz oder teilweise auszusetzen, «nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen», wie das Gericht selbst in seinen Eilentscheidungen betonte. Der Prüfungsmaßstab sei «noch weiter verschärft», wenn es um die Umsetzung zwingender Vorgaben des Gemeinschaftsrechts gehe. Denn hier könne eine einstweilige Anordnung «das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts stören». Dieses Risiko nahmen die Karlsruher damals in Kauf.
Inzwischen ist der EU ihre eigene Richtlinie offenbar nicht mehr ganz geheuer. Schon am Samstag kündigte die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding an, die Richtlinie «noch in diesem Jahr» zu überprüfen. Denn es müsse «gewährleistet werden», dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta «vereinbar» sei. Die Vorratsdatenspeicherung könne nämlich «jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken», sagte Reding. Diese Bedenken dürften durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun stark untermauert worden sein.
Rausschmiss vertagt
von redaktion am 02.03.2010 09:54
Presseschau vom 02.03.2010

Thilo Sarrazin Foto: spiegel.de/dpa
Rausschmiss vertagt
Die Landesschiedskommission der SPD hat den beantragten Parteiausschluss des Bundesbankvorstandes Sarrazin vertagt. Eine siebenstündige Anhörung endete ohne Einigung.

spiegel.de
Möglicher SPD-Ausschluss Sarrazins bleibt offen
… Über einen möglichen Ausschluss von Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin aus der SPD ist noch nicht entschieden. Die Landesschiedskommission der Berliner SPD beendete in der Nacht zum Dienstag eine fast siebenstündige Anhörung ohne eine Entscheidung. Eine gütliche Einigung beider Seiten kam nicht zustande, berichteten Teilnehmer.

taz.de
Bekenntnisse eines Duschdarwinisten
...Luxus sei nicht angesagt bei Hartz IV, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Und: "Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben". …
In seiner Partei wollen viele Sarrazin loswerden. Seine Aussagen über "kleine Kopftuchmädchen" wurden in einem von der SPD in Auftrag gegebenen Gutachten als rassistisch eingestuft. Gestern beriet die Landesschiedkommission der Berliner SPD, ob Sarrazin sein Parteibuch abgeben muss. Eine Entscheidung fällt in spätestens drei Wochen. Seine neuesten Äußerungen dürften jedenfalls nicht dazu beitragen, die Schiedskommission zu besänftigen. …

sueddeutsche.de
Sarrazin und die ''geistige Armutsgrenze''
… Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, sagt zu sueddeutsche.de, Sarrazin habe fast schon gefehlt in der aktuellen Debatte um Hartz IV. Dessen Kritik an der intellektuellen Qualität von Westerwelles Dekadenz-Vergleich habe sie verwundert: "Sarrazins Aussagen haben eine ähnliche Qualität." Mascher verwahre sich dagegen, Teenager aufzugeben, die nicht lesen und schreiben könnten. Das sei nicht das "Menschenbild des deutschen Sozialstaates", sagt Mascher. Sie verurteilte die Debatte als "der Sache nicht angemessen". Auch von Westerwelle werde sie lediglich mit banalen Allgemeinplätzen bestritten. …

berlinonline.de
Sarrazin: Hartz-IV-Empfänger sollen kalt duschen
… Sarrazin hatte das Gutachten in der «Süddeutschen Zeitung» als intellektuell und moralisch «unsauber, schleimig und widerlich» attackiert. Zum Ausgang des Verfahrens sagte er: «Das stehe ich völlig bewegungslos durch.» Der Ex-Senator hatte in dem Interview gesagt, eine große Zahl an Arabern und Türken in Berlin habe keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel. Er müsse niemanden anerkennen, der vom Staat lebt und diesen Staat ablehnt und ständig «neue kleine Kopftuchmädchen produziert». ...
Gutachten: «Google Street View» nur mit Einschränkungen zulässig
von polis am 01.03.2010 18:37
Gutachten: «Google Street View» nur mit Einschränkungen zulässig

Mainz (fhp/ddp). Die Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern im Internetdienst «Google Street View» ist in Deutschland laut einem Rechtsgutachten des rheinland-pfälzischen Justizministeriums nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Diese Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus, wie das Landesjustizministerium am Montag in Mainz mitteilte. Die Autoren des Gutachtens kamen etwa zu dem Ergebnis, dass Aufnahmen von Straßenzügen nur bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig seien.
Alles, was darüber hinausgehe, sei oberhalb der «Ã¼blichen Augenhöhe» und damit aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig, sagte die Mitautorin Indra Spiecker vom Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. Demzufolge müssten damit alle «Google Street View»-Bilder ab zwei Metern Höhe in Deutschland neu angefertigt werden.
Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen demnach grundsätzlich nicht fotografiert werden. Personen und sonstige abgebildete Objekte mit Personenbezug dürfen laut Gutachten nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reiche nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale auf eine Person geschlossen werden könne.
Mit den im Gutachten gemachten Vorschlägen wolle man den Internetdienst in Deutschland nicht verbieten, sondern für mehr Transparenz und Schutz der Privatsphäre sorgen, sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD). Dem Minister zufolge sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder das Rechtsguthaben darauf prüfen, ob zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen. Es solle auch Google die Möglichkeit gegeben werden, auf die Vorschläge zu reagieren.
Stegner setzt sich vor Gericht gegen Carstensen durch
von polis am 01.03.2010 18:18
Stegner setzt sich vor Gericht gegen Carstensen durch
Hamburg/Kiel (fhp/ddp). Schleswig-Holsteins SPD-Landeschef Ralf Stegner hat vor Gericht einen ersten Erfolg gegen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) erzielt. Am Montag erließ die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts gegen Carstensen eine von Stegner beantragte einstweilige Verfügung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Demnach werde dem Regierungschef «verboten, bestimmte Behauptungen über ein Telefonat mit dem Antragsteller aufzustellen oder zu verbreiten». Carstensen darf somit vorläufig nicht mehr öffentlich behaupten, Stegner habe während einer Krise der früheren großen Koalition am Telefon mit ihm um seine Ministerpension gefeilscht.
Die Kammer traf ihre Entscheidung nach Angaben des Sprechers ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage. Jetzt habe Carstensen die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. In einem solchen Fall werde das Gericht dann zeitnah in einer mündlichen Verhandlung beraten.
Stegner sagte: «Für mich ist die Sache damit erledigt, und ich hoffe, dass diese Kampagne gegen mich damit ihr Ende gefunden hat.» Auch wenn er persönlich sich über die Entscheidung freue, so habe dabei doch niemand gewonnen. Verlierer bei solchen Vorgängen sei immer die Demokratie. Jetzt laute seine Devise «Zurück aufs politische Parkett».
Carstensen wehrt sich juristisch gegen den Gerichtsbeschluss. Sein Regierungssprecher Knut Peters sagte der Nachrichtenagentur ddp: «Das Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung von Zeugen zugunsten des Antragstellers entschieden. Dagegen hat der Ministerpräsident - wie in solchen Fällen üblich - noch am Montag Widerspruch eingelegt, damit es alsbald zu einer mündlichen Verhandlung und Aufklärung der Sach- und Rechtslage kommt.»
Stegner hatte am vergangenen Freitag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Er und der ehemalige SPD-Fraktionschef Lothar Hay, den Stegner als Zeugen benennt, hatten entsprechende eidesstattliche Versicherungen bei einer Rechtsanwaltskanzlei hinterlegt. Zuvor war Carstensen Stegners Aufforderung nicht nachgekommen, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Hintergrund ist ein Telefonat zwischen Stegner und Carstensen vom 17. September 2007, bei dem der SPD-Politiker nach Carstensens Darstellung um seine Ministerpension gerungen haben soll. Stegner bestreitet dies. Carstensen hatte der SPD mit dem vorzeitigen Ende der großen Koalition gedroht, falls Stegner das Kabinett nicht verlasse. Stegner wechselte deshalb seinen Innenministerposten Anfang 2008 mit dem damaligen Fraktionschef Hay.
Einigung über neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand
von polis am 01.03.2010 17:23
Einigung über neue IT-Einkaufsbedingungen für die öffentliche Hand

(Berlin fhp). Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, erklärten übereinstimmend, dass mit dem Systemlieferungsvertrag eine Lücke bei der Beschaffung von IT-Systemen geschlossen und die Voraussetzung für einen rechtssicheren Einkauf und ein transparentes Vergabeverfahren geschaffen werde. Beide hoffen auf eine breite Akzeptanz des EVB-IT-Systemlieferungsvertrages bei öffentlicher Hand und Wirtschaft.
Die Politik erarbeitet seit vielen Jahren Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen ("Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" - EVB-IT) und stimmt diese mit dem BITKOM ab. Angesichts der Summen, welche die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Einkaufsbedingungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die Vertragsmuster sind für die Bundesbehörden verbindlich. Auch Länder und Kommunen wenden die Regelungen überwiegend an.
Bildermuseum Leipzig kauft Klingers «Der pinkelnde Tod»
von polis am 01.03.2010 17:12
Bildermuseum Leipzig kauft Klingers «Der pinkelnde Tod»

Leipzig (fhp/ddp). Das Leipziger Bildermuseum kauft Max Klingers Gemälde «Der pinkelnde Tod». Der Erwerb wurde unter anderem ermöglicht durch die Unterstützung durch die Kulturstiftung der Länder, wie das Museum am Montag in Leipzig mitteilte. Das um 1880 entstandene Werk war bereits 2007 in Leipzig als Leihgabe im Rahmen der Klinger-Ausstellung zu sehen gewesen.
Der 1857 in Leipzig geborene Klinger wurde sowohl als Maler als auch als Bildhauer bekannt. Das Leipziger Bildermuseum, das sich dem Werk Klingers verschrieben hat, zeigt in seiner Dauerausstellung zahlreiche Plastiken des Künstlers.


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