Wer haftet für Goldrausch in der Tiefsee?

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Wer haftet für Goldrausch in der Tiefsee?

von redaktion am 02.02.2011 20:20




Wer haftet für Goldrausch in der Tiefsee?

Hamburg/Berlin (rdp) - Wer haftet für die ökologischen Risiken von Rohstoffabbau in der Tiefsee? In dieser Frage hat der Internationale Seegerichtshof in Hamburg eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Demnach sind Staaten, die Förderlizenzen an private Unternehmen weitergegeben haben, nicht für eventuelle Umweltschäden durch das abbauende Unternehmen haftbar zu machen, wenn sie in der Regulierung ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Der WWF beurteilte die Entscheidung als „nicht weitreichend genug“. „Rund um den Globus laufen Vorbereitungen für den Run auf die Schätze der Tiefsee, die Risiken – und mögliche Kosten von Umweltschäden – sind unkalkulierbar. Daher sollte man die Staaten in die Verantwortung nehmen, um die Meeresumwelt zu schützen.“ sagte Christian Neumann, Meeresschutzexperte des WWF.

Um sicherzustellen, dass auch Entwicklungs- und Schwellenländer an der lukrativen Nutzung von Metallen und Mineralien aus der Tiefsee teilhaben können und gleichzeitig die notwendige Kompensation für mögliche Umweltschäden sicher zu stellen, hatte der WWF einen Haftungsfonds für den Tiefseebergbau gefordert. Einen solchen Fonds empfiehlt auch der Internationale Seegerichtshof, ohne ihn jedoch zur Pflicht zu machen. „Ein Haftungsfonds sollte geschaffen werden, bevor das Abenteuer Tiefseebergbau beginnt“, so Neumann weiter. Wenn Staaten und Unternehmen gemeinsam ein gutes Geschäft mit den natürlichen Ressourcen der Meere machen wollen, müssen sie auch die Verantwortung für die Geschäftsrisiken übernehmen“.

Der WWF begrüßte die Einschätzung des Internationalen Seegerichtshof, dass alle Staaten der gleichen Sorgfaltspflicht unterliegen, um die Risiken des Tiefseebergbaus zu minimieren. Die Staaten müssen die geltenden Bestimmungen des Seerechts und der Internationalen Seebodenbehörde in nationales Recht umsetzen. Diesem würden dann auch private Unternehmen unterliegen, die letztlich Rohstoffe aus dem Meeresboden fördern. „Mit dieser Verpflichtung wird es zumindest keine Billigflaggen im Tiefseebergbau geben, wie wir sie aus der Schifffahrt kennen“ sagte WWF-Experte Christian Neumann. Unternehmen kämen nicht in Versuchung, Förderlizenzen bei Staaten mit lascheren Umweltauflagen zu beantragen.

Nach Ansicht des WWF sind die ökologischen Risiken des Rohstoffabbaus in der Tiefsee erheblich. Häufig seien die Ökosysteme nicht an Eingriffe gewöhnt, und es ließe sich nicht vorhersagen, ob und wie sich die Lebensgemeinschaften erholen. Freigesetzte Giftstoffe und entstehende Sedimentwolken könnten für verheerende Folgen für das Leben der Tiefsee haben.

Der Abbau von Manganknollen in 4000 bis 5000 Meter Tiefe, kobaltreicher Krusten von Seebergen oder polymetallischer Schwefelverbindung an Schwarzen Rauchern verspricht angesichts der Preisexplosion am Rohstoffmarkt ein lukratives Geschäft. Allein im „Manganknollengürtel“ südlich des Äquators zwischen Mexiko und Hawaii lagern vermutlich zwei Milliarden Tonnen der wertvollen Knollen. Auch Deutschland hat sich bereits 2006 eine Lizenz zum Abbau der lukrativen Vorkommen in dieser Region gesichert. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bereitet die lizensierte Nutzung vor.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.02.2011 20:21.

phantadu

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Beiträge: 723

Re: Wer haftet für Goldrausch in der Tiefsee?

von phantadu am 02.02.2011 20:34

Die künftigen Generationen...:-(

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