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Kabinett beschließt strengere Regeln für Banker-Boni
von redaktion am 09.02.2010 15:50
Kabinett beschließt strengere Regeln für Banker-Boni

Berlin fhp/(ddp). Die Regeln für Boni von Bank- und Versicherungsmanager sollen nach dem Willen der Bundesregierung strenger gefasst werden. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen der Anreizsysteme für die Finanzbranche. Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen sollen danach angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Ziel der Maßnahmen ist es, dass Manager durch die veränderten Anreize nicht mehr übermäßige Risiken eingehen.
«Die bisherigen Vergütungsstrukturen waren eher auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sanktionierten dabei Misserfolge aber unzureichend», sagte Vize-Regierungssprecher Christopf Steegmans in Berlin. «Dadurch haben sie dazu beigetragen, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen - eine wesentliche Ursache der Finanzkrise, wie wir heute wissen.» Die beschlossene Gesetzesregelung solle dem entgegenwirken.
Der Bundesfinanzminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Einzelheiten wie Ausgestaltung, Überwachung, Zusammensetzung und Offenlegung von Vergütungssystemen zu regeln. Gestärkt werden auch die Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Gesetz soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz werden Verabredungen der G20-Gipfel von London und Pittsburgh im vergangenen Jahr umgesetzt. Die vereinbarten Standards sehen unter anderem vor, dass ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren und in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg gezahlt werden darf. Zudem sollen mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung in Aktien und ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden. Schließlich sollen garantierte Bonuszahlungen nur in Ausnahmefällen zulässig sein.
Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte
von redaktion am 09.02.2010 15:32
Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte

Peter Grottian
Berlin (fhp/ddp). Der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian sieht in dem Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit von «Hartz IV»-Regelsätzen einen erheblichen Fortschritt für Betroffene. Gleichzeitig befürchtet er jedoch nach ersten Äußerungen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass es lediglich eine «Kinder-Hartz-IV»-Debatte geben könnte. «Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Verfahren als verfassungswidrig eingestuft. Das erfordert eine Generaldebatte zu Hartz IV», sagte Grottian am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp.
Seiner Ansicht nach sind die «Hartz IV»-Regelsätze jahrelang «ins Blaue hinein» bestimmt worden. Die Menschen seien aber nicht nur sauer wegen der geringen finanziellen Zuwendung, sondern auch wegen des entwürdigenden Verfahrens. «Dass allein 300 Millionen Euro für die damit zusammenhängenden Sicherheitskontrollen ausgegeben werden, ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln», sagte er. Der fehlende Rückhalt in der Bevölkerung werde auch durch eine Forsa-Umfrage des Magazins «Stern» belegt, wonach 61 Prozent der Bevölkerung die «Hartz-IV»-Regelsätze für zu niedrig halten.
Grottian kritisierte, dass trotz der seit Jahren andauernden Debatte über die Höhe der Regelsätze erst jetzt etwas unternommen werde. Mehrere führende SPD-Politiker hätten in der Vergangenheit immer wieder ein qualifiziertes Prüfungsverfahren versprochen: «In meinen Untersuchungen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass sie aber nichts gemacht haben», sagte er.
Zugleich ist Grottian nicht allzu optimistisch, dass sich unter der schwarz-gelben Bundesregierung grundlegend etwas ändern wird. Schließlich habe auch sie die Sorge, dass die Haushaltsfinanzen aus dem Ruder laufen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass die seit 2005 geltenden «Hartz-IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Die gesetzlichen Vorschriften genügten nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Bis zum 31. Dezember 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Gefragte ökologisch-soziale Anlagen - GLS Bank steigert Kundenzahl
von redaktion am 09.02.2010 15:05
Gefragte ökologisch-soziale Anlagen - GLS Bank steigert Kundenzahl

Bochum (fhp/ddp). Unbeeindruckt von der Krise des Finanzmarktes hat die Bochumer GLS Bank im vergangenen Jahr ihre Geschäfte deutlich ausgeweitet. Wie die 1974 als weltweit erstes nachhaltiges Finanzinstitut gegründete Bank am Dienstag mitteilte, stieg die Kundenzahl um 11 000 auf 73 000. Die Bilanzsumme sei um 33 Prozent auf 1,35 Milliarden Euro gestiegen.
«Immer mehr Kunden wollen ihre ökologischen, sozialen und ökonomischen Bedürfnisse in Einklang bringen», sagte Vorstandssprecher Thomas Jorberg auf der Jahrespressekonferenz der Bank. «Geld sinnvoll und sicher anzulegen, ist für viele das wichtigste Kriterium.» Die Ertragslage der Bank habe sich 2009 überproportional zu dem ohnehin schon großen Wachstum entwickelt.
Im vergangenen Jahr erweiterte die Bank ihr Angebot im Bereich Beteiligungen um einen Bio-Bodenfonds. Damit sollen land- und forstwirtschaftliche Flächen dauerhaft für den ökologischen Landbau gesichert werden. Darüber hinaus eröffnete die Bank im Dezember drei Photovoltaik-Kraftwerke. Mit insgesamt knapp neun Megawatt Leistung gingen Solarparks in Thüringen und Sachsen ans Netz.
Im laufenden Jahr kümmert sich die Bank besonders um den flächendeckenden Ausbau des Mikrokreditgeschäfts in Deutschland. Die Bundesregierung hatte der Bank kürzlich einen entsprechenden Auftrag erteilt und 100 Millionen Euro für den Mikrokreditfonds Deutschland zur Verfügung gestellt.
Die Linke feiert: "ein Festtag für soziale Teilhabe"
von redaktion am 09.02.2010 12:09
Die Linke feiert: "ein Festtag für soziale Teilhabe"

Kipping
Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE erklärt:
Betroffene haben sich zur Wehr gesetzt – erfolgreich!
Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben immer wieder behauptet, die Regelleistungen seien okay. Der heutige Tag ist ein Festtag für soziale Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht hat die politischen Forderungen der Linkspartei und den sozialen Bewegungen verfassungsrechtlich untermauert. Hartz IV ist eben nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz, sondern auch als Gesetz grottenschlecht zusammengeschustert worden.
Die Bestimmung der Regelleistungen für Kinder und Erwachsene entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Regelleistungen wurden vorher politisch festgelegt, dann erst rechnerisch abgeleitet – eine blanke Manipulation. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zur Bemessung des Regelsatzes am tatsächlichen Bedarf und auf Basis einer schlüssigen und nachvollziehbaren Berechnung. Ausdrücklich wurde die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben einschließt, als ein Grundrecht bezeichnet. Sanktionen bzw. Leistungskürzungen schließen sich daher aus.
Für die Kinder wurde ein völliger Ermittlungsausfall des kindgerechten Bedarfs konstatiert. Ohne dessen Deckung drohe aber ein Ausschluss von Lebenschancen. Das heißt, die Regierungsparteien haben diesen Ausschluss billigend in Kauf genommen. Außerdem wurde festgestellt, dass bei Hartz IV keine Öffnung für Härtefälle erfolgt sei.
Die Partei DIE LINKE fordert in Übereinstimmung mit den sozialen Bewegungen und Erwerbsloseninitiativen sowohl die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 Euro, die sofortige Abschaffung der Sanktionsparagrafen bei Hartz IV als auch die Abschaffung der Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften bei den Grundsicherungen. Kinder und Jugendliche brauchen eine eigenständige Absicherung, die deren Bedarfe sichert.
Opel-Stellenstreichungen in Deutschland
von redaktion am 09.02.2010 11:57
Opel-Stellenstreichungen in Deutschland
Frankfurt/Main (ddp). An seinen deutschen Standorten will Opel laut dem am Dienstag vorgestellten Sanierungsplan insgesamt 3911 Stellen streichen. Davon entfallen auf Vertrieb und Verwaltung 650 und auf die Produktionsstandorte 3261. In Bochum sollen in der Produktion 1799 Arbeitsplätze wegfallen, in Eisenach 300, in Rüsselsheim 862 und in Kaiserslautern 300. Gegenwärtig beschäftigt Opel in Deutschland 24 300 Menschen.
«Hartz-IV»-Leistungen sind verfassungswidrig - Neuregelung bis Ende 2010 nötig
von redaktion am 09.02.2010 11:41
«Hartz-IV»-Leistungen sind verfassungswidrig - Neuregelung bis Ende 2010 nötig
Karlsruhe (fhp/ddp). Die «Hartz-IV»-Leistungen für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten daher nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2010 eine Neuregelung treffen. Bis dahin blieben die verfassungswidrigen Vorschriften weiter anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht sah sich nicht dazu befugt, selbst bestimmte Sätze festzusetzen und begründete dies mit dem «Gestaltungsspielraum» des Gesetzgebers. Dieser müsse die Leistungen aber «realitätsgerecht» ermitteln. Rückwirkend müssten die Sätze nicht neu festgesetzt werden.
Die zu Beginn der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» im Jahr 2005 geltenden und auch die heutigen Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsene Partner und Kinder seien «nicht offensichtlich unzureichend», betonte das Gericht. Der Gesetzgeber sei daher nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen.
Zumindest bei schulpflichtigen Kindern dürfte dennoch eine Erhöhung wahrscheinlich sein. Denn der Erste Senat rügte, dass bei der Bemessung «jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen» worden seien. «Kinder sind keine kleinen Erwachsenen», heißt es im Urteil. Der vorgenommene Abschlag von ursprünglich 40 Prozent gegenüber dem Regelsatz für alleinstehende Erwachsene sei nicht fundiert, sondern «freihändig» festgelegt worden.
Vor allem die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner seien unberücksichtigt geblieben, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehörten. Ohne Deckung dieser Kosten drohe hilfebedürftigen Kindern der «Ausschluss von Lebenschancen». Die inzwischen gewährte jährliche Einmalleistung von 100 Euro für den schulischen Bedarf sei «offensichtlich freihändig geschätzt».
Der Regelsatz für Alleinstehende von ursprünglich 345 Euro im Monat (derzeit 359 Euro) sei nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden. Der Satz wurde bislang aus der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet. Dabei wurden die Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte zugrunde gelegt.
Die Karlsruher Richter billigten dieses Statistikmodell zwar grundsätzlich. Sie rügten aber, dass bei einzelnen Ausgabepositionen prozentuale Abschläge für Güter wie etwa Pelze, Maßanzüge oder Segelflugzeuge vorgenommen wurden, ohne dass geklärt wurde, ob die Vergleichsgruppe des unteren Fünftels überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Diese strukturellen Berechnungsmängel hätten sich bei der Leistung für erwachsene Partner von ursprünglich 311 (derzeit 323 Euro) und auch bei dem vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren fortgesetzt, das 207 Euro betrug. Inzwischen wurde hier nach Alter differenziert. Es gibt derzeit 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren.
Bei der Neuregelung müsse der Gesetzgeber auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines «unabweisbaren», «laufenden», «besonderen» Bedarfs vorsehen. Dies betrifft etwa Hartz-IV-Empfänger mit chronischen Krankheiten, für die die Krankenkasse nicht zahlt. Dieser Anspruch könne ab jetzt eingeklagt werden, dies werde aber nur «seltene» Fälle betreffen, hieß es.
Der Erste Senat entschied über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts. In den Ausgangsverfahren hatten Familien mit «Hartz IV» aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt.
«Hartz-IV»-Sätze sind verfassungswidrig
von redaktion am 09.02.2010 10:19
«Hartz-IV»-Sätze sind verfassungswidrig
Karlsruhe (fhp/ddp). Die seit 2005 geltenden «Hartz-IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
(Ausführliche Zusammnefassung folgt)
Röttgen steigt aus
von redaktion am 09.02.2010 08:46
polis-ffd.de
Presseschau vom 09.02.2010

Der Bundesumweltminister Foto:ddp
Röttgen steigt aus
Der Umweltminister verärgert die eigenen Reihen. In Interviews entfernt sich Norbert Röttgen von geplanten schwarz-gelben AKW-Laufzeitverlängerungen. Die Grünen halten schwarz-grün in NRW für möglich.

Faz.net
Eine alte Rechnung
Dem einen geht es um sein Geschäft, dem anderen um den Machterhalt und dem Dritten um kalte Rache. Das erklärt im Groben den gegenwärtigen Streit in der CDU über die Zukunft der Atomkraft. Darin wird die Frontlinie zwischen einem schwarz-grünen und einem schwarz-gelben Lager in der Partei sichtbar, die Bruchkante zwischen den vermeintlich Progressiven und den vermeintlich Konservativen. …

fr-online.de
Röttgens schwarz-grüne Flirts
Rumms! Der nächste Koalitionskrach ist da, und dieses Mal wird auch noch unterstellt, dass die CDU ihn aus taktischen Gründen absichtlich angezettelt hat. Zwei Interviews, in denen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) am Wochenende gesagt hatte, man sollte die von Schwarz-Gelb geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke begrenzen, reichten schon für Reaktionen höchster Schärfegrade. …

spiegel.de
Röttgens Flirt mit den Grünen schreckt Union auf
… So hatte Röttgen eine "Deal-Politik" abgelehnt, bei der längere Laufzeiten gegen zusätzliche staatliche Einnahmen gewährt würden. "Der Staat muss jeden Anschein vermeiden, er schöpfe Sondergewinne ab und mache dafür Zugeständnisse bei der Sicherheit", sagte Röttgen. Doch genau diesen Anschein, dass deutsche Meiler nicht sicher seien, fördere er mit seinen Warnungen, erregten sich Vertreter der CDU-Spitze. …

welt.de
Jetzt stehen die Grünen auf Merkels Speisekarte
… Selten hat eine Partei so geschickt ihre einstigen Gegner aufgesogen wie die CDU unter Merkel. Die SPD hat dies zu spüren bekommen, und die Grünen stehen als Nächste auf der phagozytischen Speisekarte. Irgendwann ist die CDU eine konservativ-sozial-ökologische Wohlfühlpartei, in der es sich jeder gemütlich machen kann. Ob das gut für die Zukunft Deutschlands ist, steht auf einem anderen Blatt. ...
Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher
von redaktion am 08.02.2010 16:01
Millionen-Entschädigung für Steuerhinterzieher
Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss dem Kläger 7,3 Millionen Euro zahlen. Das fürstliche Landgericht in Liechtenstein habe Ende Januar ein entsprechendes Urteil gefällt, sagte Gerichtssprecher Uwe Öhri tagesschau.de und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
Mehr / zum Artikel auf tagesschau.de
Grüne fordern nach Atom-Vorstoß Taten von Röttgen
von redaktion am 08.02.2010 15:56
Grüne fordern nach Atom-Vorstoß Taten von Röttgen
Berlin (fhp/ddp). Nach dem jüngsten Atom-Vorstoß von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) fordern die Grünen konkrete Schritte von dem Ressortchef. Wenn Röttgen glaubwürdig sein wolle, müsse er seinen Worten Taten folgen lassen, sagte Grünen-Chef Özdemir am Montag in Berlin. Wer es mit der Energiewende ernst meine, müsse noch in der laufenden Legislaturperiode die sechs ältesten Atommeiler vom Netz nehmen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht weiter zu blockieren.
Özdemir forderte außerdem eine Abkehr von den Kürzungsplänen in der Solarförderung. Durch die Einschnitte werde «der deutsche Standort der Solarindustrie kaputt gemacht». Auch müsse die Atomindustrie an den Kosten beteiligt werden, die sie verursache - etwa durch die Einführung einer Brennelementesteuer.
Röttgen hatte am Wochenende an die Union appelliert, sich möglichst bald von der Atomkraft zu verabschieden und auf erneuerbare Energien zu setzen. Neben Zustimmung erntete der Minister auch heftige Kritik aus den eigenen Reihen. Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer (CDU) tat Röttgens Äußerungen als «Unfug» ab, mehrere CDU-Landesminister riefen den Minister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.
Özdemir sagte, die Union sei «immer noch nicht in der Realität der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes angekommen». Wenn Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs Windenergie als «Vogelschredderanlagen» und die Solarförderung als «Subventionsgräber» betitele, sei das die Rückkehr zum «Vokabular der 80er Jahre, als die Umweltbewegung am Anfang war».


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