Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


redaktion
Administrator

46, Männlich

Beiträge: 2408

Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte

von redaktion am 09.02.2010 15:32




Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte


Peter Grottian

Berlin (fhp/ddp). Der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian sieht in dem Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit von «Hartz IV»-Regelsätzen einen erheblichen Fortschritt für Betroffene. Gleichzeitig befürchtet er jedoch nach ersten Äußerungen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass es lediglich eine «Kinder-Hartz-IV»-Debatte geben könnte. «Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Verfahren als verfassungswidrig eingestuft. Das erfordert eine Generaldebatte zu Hartz IV», sagte Grottian am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp.

Seiner Ansicht nach sind die «Hartz IV»-Regelsätze jahrelang «ins Blaue hinein» bestimmt worden. Die Menschen seien aber nicht nur sauer wegen der geringen finanziellen Zuwendung, sondern auch wegen des entwürdigenden Verfahrens. «Dass allein 300 Millionen Euro für die damit zusammenhängenden Sicherheitskontrollen ausgegeben werden, ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln», sagte er. Der fehlende Rückhalt in der Bevölkerung werde auch durch eine Forsa-Umfrage des Magazins «Stern» belegt, wonach 61 Prozent der Bevölkerung die «Hartz-IV»-Regelsätze für zu niedrig halten.

Grottian kritisierte, dass trotz der seit Jahren andauernden Debatte über die Höhe der Regelsätze erst jetzt etwas unternommen werde. Mehrere führende SPD-Politiker hätten in der Vergangenheit immer wieder ein qualifiziertes Prüfungsverfahren versprochen: «In meinen Untersuchungen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass sie aber nichts gemacht haben», sagte er.

Zugleich ist Grottian nicht allzu optimistisch, dass sich unter der schwarz-gelben Bundesregierung grundlegend etwas ändern wird. Schließlich habe auch sie die Sorge, dass die Haushaltsfinanzen aus dem Ruder laufen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass die seit 2005 geltenden «Hartz-IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Die gesetzlichen Vorschriften genügten nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Bis zum 31. Dezember 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 15:35.

« zurück zum Forum