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Katja Kipping: Freies Geleit für den Aufstand der Anständigen

von redaktion am 11.02.2010 12:49




Katja Kipping: Freies Geleit für den Aufstand der Anständigen



Am kommenden Samstag, dem 13. Februar, planen Menschen aus allen Teilen
des Landes nach Dresden zu kommen, um sich dem Aufmarsch der Neo-Nazis
entgegenzustellen. Es gibt Überlegungen der Polizei, die Anfahrt der
Busse zu behindern. Dazu erklärt Katja Kipping, stellvertretende
Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Ich fordere von der Polizei, die sich am 13. Februar im Einsatz
befindet, die sichere Anfahrt der Demonstrantinnen und Demonstranten,
die gegen den Nazi-Aufmarsch protestieren wollen, zu gewährleisten.
Antifaschistisches Engagement ist nicht nur ein demokratisches
Grundrecht. Ich fordere freies Geleit für Demokratinnen und Demokraten.
Wer die Anfahrt dieser Busse behindert, behindert Engagement für die
Demokratie und den so oft eingeforderten Aufstand der Anständigen.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.02.2010 12:53.

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Griechische Tragödie

von redaktion am 11.02.2010 08:48


polis-ffd.de


Presseschau vom11.02.2010



Griechenland in Aufruhr: Staatsbedienstete demonstrieren gegen Steuererhöhungen
und das Einfrieren der Gehälter.



Griechische Tragödie

Am heutigen Donnerstagnachmittag treffen sich die EU-Staats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel in Brüssel. Wer rettet wie das bankrotte Griechenland?





Fr-online.de

Der Rettungs-Marathon

In der Europäischen Union (EU) wächst die Sorge vor einem Staatsbankrott des Eurozonen-Mitglieds Griechenland. Auf einem Sondergipfel in Brüssel wollen die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft am Donnerstag abermals den Druck auf die griechische Führung unter Premier Giorgos Papandreou erhöhen und weitere Spar-Schritte einfordern. …




faz.net

„Es wird scheppern“

Billiges Geld ist die Ursache der Subprime-Krise wie der desolaten Lage in Griechenland. Hilfen für Griechenland können vielleicht kurzfristig wirken, sagt Jochen Felsenheimer, einer der angesehensten deutschen Kreditanalysten.
Aber an der langfristigen Schieflage des Finanzsystems ändern sie nichts, erklärt der Kreditanalyst bei der Fondsgesellschaft Assenagon. …




spiegel.de

Europa fürchtet die verflixten Fünf

Erst Griechenland, dann Portugal und Spanien - schließlich Italien und Irland? Die Krise hat die Schulden von fünf EU-Problemstaaten so hochgetrieben, dass es Ökonomen vor einem Euro-Crash graut. SPIEGEL ONLINE tastet die Risikozonen des Kontinents ab: Wie viel Grund zur Panik gibt es wirklich? …




welt.de

Euro-Länder helfen Griechenland gemeinsam

Schon vor dem Sondergipfel zur Griechenland-Rettung haben sich die europäischen Sozialisten auf eine gemeinsame Rettungsaktion verständigt. 16 Euro-Länder wollen den Griechen gemeinsam helfen. Einen deutschen Alleingang soll es nicht geben. SPD-Chef Gabriel warnt indes vor einem "Freibrief" für die Griechen. ...

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.02.2010 10:11.

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Was will Merkel?

von redaktion am 10.02.2010 15:19




Was will Merkel?


Cem Özdemir

Zur Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Hartz IV- Regelsätze erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN:

„Das Bundesverfassungsgericht hat der willkürlichen Berechnung der
Regelsätze von Hartz IV einen Riegel vorgeschoben und die Bedeutung
eines menschenwürdigen Existenzminimums unterstrichen. Endlich dürfen
Kinder nicht weiter nur als anteilige Erwachsene, sondern müssen als
Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen behandelt werden. Der Maßstab
für die Regelsätze muss die Absicherung des tatsächlichen
sozio-kulturellen Existenzminimums sein. Eine ehrliche Erhebung der
Bedarfe, insbesondere der von Kindern, bedeutet deshalb zwangsläufig
auch eine Erhöhung, die ohnehin überfällig ist. Wir fordern, den
Regelsatz für Erwachsene jetzt sofort auf mindestens 420 Euro zu erhöhen
und bei Kindern und Jugendlichen abhängig vom Alter auf 280 bis 360 Euro
im Monat. Dafür ist allerdings eine klare politische Prioritätensetzung
nötig. Schwarz-Gelb darf es nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

Die Bundesregierung ist derzeit aber offenkundig nicht in der Lage,
Prioritäten zu setzen. Frau von der Leyen tut so, als ob sie in
Karlsruhe die Klägerin gewesen wäre, Verfassungsminister de Maizière
verurteilt das Verfassungsgericht und die FDP fürchtet, dass
Gerechtigkeit für Bedürftige ihren Steuersenkungsplänen für
Besserverdienende im Weg steht. Jetzt ist die Kanzlerin gefragt: Frau
Merkel, was ist die Konsequenz Ihrer Regierung aus diesem Urteil?

Schwarz-Gelb muss einsehen, dass es bei Hartz IV nicht um Geschenke des
Staates geht, sondern das Garantieren eines menschenwürdigen
Existenzminimums einen zentralen Wert unserer gesellschaftlichen Ordnung
darstellt. Es ist wirklich erstaunlich, dass ausgerechnet diejenigen,
die mit dem Begriff ,Werte‘ und deren angeblichen Verfall Politik
machen, versuchen Arbeitslose und deren Kinder gegen Menschen mit
niedrigem Einkommen auszuspielen. 1,4 Millionen Aufstocker in
Deutschland beweisen, dass die Kampagne gegen Hartz-IV-Empfänger als
vermeintlich arbeitsfaule Schmarotzer infam ist. Einzelfälle werden
herangezogen, um Millionen Menschen zu diffamieren. Dabei übersieht
Schwarz-Gelb gerne das entscheidende Problem: In Deutschland müssen
endlich Mindestlöhne realisiert werden, denn auch für Löhne muss gelten,
dass sie ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht unterschreiten dürfen.“

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Union tritt Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen

von redaktion am 10.02.2010 15:03




Union tritt Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen

Berlin (fhp). Forderungen von Unionspolitikern, als Konsequenz aus dem BVG-Urteil zu Harzt4, Regelsätze zu senken und Sachleistungen für Kinder einzusetzen, empören Sozialpolitiker, Sozialverbände, Sozialwissenschaftler und Betroffene. Klaus Ernst, stellvertredender Parteivorsitzender DIE LINKE, findet klare Worte.


Klaus Ernst

„Die Hartz IV Regelsätze zu kürzen und Kinder und deren Familien mit bloßen Sachleistungen abzuspeisen ist eine Offenbarungseid der Union gegenüber den Betroffenen und ein offener Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“. Ernst weiter:

Die Regelleistungen sowohl für Kinder als auch für Erwachsenen verstoßen gegen das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums. Mehr Sachleistungen, wie ein neuer Kühlschrank, bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch gefüllt ist. Die Regelsätze müssen deshalb nicht gekürzt, sondern erhöht werden. Wer innerhalb weniger Tage mit hunderten Milliarden Euro, Banken retten kann, der darf jetzt nicht darüber jammern, es sei kein Geld da.

Mit der schludrigen, schlampigen und einer desinteressierte Gesetzgebung, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigeht, muss endlich Schluss sein. Statt das Verfassungsgerichtsurteil mit Füßen zu treten und über die Interpretation des Urteils zu schwadronieren, sollte sich Bundesministerin von der Leyen schleunigst an die Arbeit machen.

DIE LINKE fordert eine Totalrevision von Hartz IV. Die Konstruktionsfehler von Hartz IV und die Austrocknung des von Rot-Grün im Zuge der Hartz-Gesetzgebung geschaffenen Niedriglohnsektors, sind nur durch eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro zu überwinden.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.02.2010 15:05.

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Die Würde des Menschen

von redaktion am 10.02.2010 09:11


polis-ffd.de


Presseschau vom 10.02.2010



Kinder erhalten derzeit je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro Sozialgeld. Foto: taz.de/apn


Die Würde des Menschen

Der Staat muß allen seinen Bürgern ihr Existenzminimum sichern. Hartz-IV-Empfänger sind keine Menschen zweiter Klasse. Das Bundesverfassungsgericht stellt die Verfassungswidrigkeit der ALG2-Praxis fest.





Fr-online.de

Schluss mit der Willkür bei Hartz IV

… Es ist ein heller Tag für Deutschland. Das höchste Verfassungsgericht hat mit einer großen Stablampe ins Dunkel der Gesellschaft geleuchtet. Es hat den Armen ihre unantastbare Menschenwürde bestätigt. Das muss man hoch schätzen. …




faz.net

Der soziale Zusammenhalt

… In ihrem Grundsatzurteil haben die Verfassungsrichter festgestellt, dass die Regelleistungen für Erwachsene und das Sozialgeld für Kinder nicht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum genügen. Nicht die Höhe der Sätze haben sie als verfassungswidrig verworfen, vielmehr deren Bemessung. …




spiegel.de

Schlupfloch-Urteil gibt Regierung Sparspielraum

Die Bundesregierung muss bei Hartz IV nachbessern - doch das ist kein Triumph der Kläger vor dem Verfassungsgericht. Tatsächlich bietet das Urteil viele Möglichkeiten für den Staat, Kosten und den Bedarf der Leistungsempfänger auch nach der Revision kleinzurechnen. …




taz.de

Ins Blaue berechnet

… Als Maßstab für die Prüfung entwickelten die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht: das "Recht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimus". Sie stützten es auf die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20). Eine konkrete Summe lasse sich aus dem Grundgesetz aber nicht ableiten, so die Richter. Vielmehr müsse der Gesetzgeber das Existenzminimum per Gesetz "konkretisieren". ...

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.02.2010 09:21.

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Goethe, Tanz und hohe Ziele: Schlingensief in Afrika

von redaktion am 09.02.2010 18:26




Goethe, Tanz und hohe Ziele: Schlingensief in Afrika





Es ist erreicht: Christoph Schlingensiefs langgehegter Theatertraum in Afrika wird wahr. Bei der Grundsteinlegung für sein «Operndorf» in Burkina Faso rief er am Montag sogar Goethes Faust als «Schutzpatron» an, umrahmt von folkloristischen Darbieteungen in Anwesenheit von Stammeshäuptlingen der Region wie auch Vertretern aus Kultur und Politik. «Ein Traum wird wahr, den zu verwirklichen vielleicht etwas anstrengend ist. Aber ich kann nur staunen und bin sehr, sehr glücklich», sagte der Regisseur am Montag.


Christoph Schlingensief

«Verweile doch, du bist so schön! Es kann die Spur von meinen Erdetagen nicht in Äonen untergehn. Im Vorgefühl von solchem hohen Glück genieß' ich jetzt den höchsten Augenblick.» Mit diesem «Faust»- Zitat und dem ersten Spatenstich in Laongo unweit der Hauptstadt Ouagadougou erfüllt sich 49-jährige Berliner Regisseur, der mit Filmen wie «Das deutsche Kettensägenmassaker» bekannt wurde und in Bayreuth Richard Wagners Weltabschiedsoper «Parsifal» inszenierte, einen Herzenswunsch.

«Von Afrika lernen» steht als Motto über dem gesamten Projekt, das auch Bundespräsident Horst Köhler und andere Prominente wie der Sänger Herbert Grönemeyer, der Schriftsteller Henning Mankell und Hollywood-Regisseur Roland Emmerich unterstützen. Und ein Goethe- Zitat zur Grundsteinlegung mag auch eine kleine Reverenz vor einem anderen Projektpartner sein - dem Goethe-Institut, das seine Aktivitäten in Afrika verstärken will und ebenso wie Köhler auf die Kreativität der Afrikaner setzt.

Auf dem etwa fünf Hektar großen Gelände eine knappe Autostunde von der Hauptstadt entfernt sind eine Schule für 500 Kinder und Jugendliche mit Klassen für Musik- und Filmunterricht sowie Theater- und Veranstaltungsräume, Werkstätten und eine Krankenstation geplant. Im Oktober sollen die ersten Klassen den Unterricht aufnehmen.
Kulturminister Filippe Savadogo hob bei der Grundsteinlegung den Ausbildungscharakter des «Operndorfes» hervor, das erneut zeigen werde, das sein Land über kreative Ressourcen und künstlerische Nachwuchskräfte verfüge.

Schlingensief versteht sein Projekt nicht als «reine Privataktion» und freut sich über die zahlreichen Spenden auch von vielen ungenannten Sponsoren. «Es geht mir hier nicht um Kunst l'art pour l'art, also um ihrer selbst willen, sondern vor allem darum, dass Leben und Politik kunstvoller gemacht werden sollen, Helfen und Schönheit kommen zusammen, die Reinheit des Lebens und der Kunst
vereinen sich», sagte Schlingensief.

Dabei stehen für ihn vor allem die Kinder im Mittelpunkt. «Sie brauchen Zeit für ihre eigenen Bilder und Farben ihrer Kultur. Dabei wollen wir ihnen helfen, ohne den großen Zeigefinger des weißen Mannes aus Europa.» Also «kein abgehobenes Bayreuth, keine Ramba-Zamba-Veranstaltung, kein Rotwein-Scheiß und auch keine Reißbrett-Ruine nach dem Motto "Die Weltmeisterschaft ist zu Ende und dannhauen wir alle wieder ab" - im Gegenteil, ich komme schon im März zu meiner ersten Inszenierung nach Ouagadougou wieder.»

www.schlingensief.com

www.festspielhaus-afrika.com

Quelle: AA, dpa, pa

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 18:33.

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Kabinett beschließt strengere Regeln für Banker-Boni

von redaktion am 09.02.2010 15:50




Kabinett beschließt strengere Regeln für Banker-Boni



Berlin fhp/(ddp). Die Regeln für Boni von Bank- und Versicherungsmanager sollen nach dem Willen der Bundesregierung strenger gefasst werden. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag Änderungen der Anreizsysteme für die Finanzbranche. Vergütungssysteme von Banken und Versicherungen sollen danach angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Ziel der Maßnahmen ist es, dass Manager durch die veränderten Anreize nicht mehr übermäßige Risiken eingehen.

«Die bisherigen Vergütungsstrukturen waren eher auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sanktionierten dabei Misserfolge aber unzureichend», sagte Vize-Regierungssprecher Christopf Steegmans in Berlin. «Dadurch haben sie dazu beigetragen, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen - eine wesentliche Ursache der Finanzkrise, wie wir heute wissen.» Die beschlossene Gesetzesregelung solle dem entgegenwirken.

Der Bundesfinanzminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Einzelheiten wie Ausgestaltung, Überwachung, Zusammensetzung und Offenlegung von Vergütungssystemen zu regeln. Gestärkt werden auch die Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Gesetz soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz werden Verabredungen der G20-Gipfel von London und Pittsburgh im vergangenen Jahr umgesetzt. Die vereinbarten Standards sehen unter anderem vor, dass ein erheblicher Teil der variablen Vergütung erst nach mindestens drei Jahren und in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg gezahlt werden darf. Zudem sollen mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung in Aktien und ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden. Schließlich sollen garantierte Bonuszahlungen nur in Ausnahmefällen zulässig sein.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 15:51.

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Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte

von redaktion am 09.02.2010 15:32




Politikwissenschaftler Grottian fordert «Hartz-IV»-Generaldebatte


Peter Grottian

Berlin (fhp/ddp). Der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian sieht in dem Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit von «Hartz IV»-Regelsätzen einen erheblichen Fortschritt für Betroffene. Gleichzeitig befürchtet er jedoch nach ersten Äußerungen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass es lediglich eine «Kinder-Hartz-IV»-Debatte geben könnte. «Das Bundesverfassungsgericht hat das gesamte Verfahren als verfassungswidrig eingestuft. Das erfordert eine Generaldebatte zu Hartz IV», sagte Grottian am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp.

Seiner Ansicht nach sind die «Hartz IV»-Regelsätze jahrelang «ins Blaue hinein» bestimmt worden. Die Menschen seien aber nicht nur sauer wegen der geringen finanziellen Zuwendung, sondern auch wegen des entwürdigenden Verfahrens. «Dass allein 300 Millionen Euro für die damit zusammenhängenden Sicherheitskontrollen ausgegeben werden, ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln», sagte er. Der fehlende Rückhalt in der Bevölkerung werde auch durch eine Forsa-Umfrage des Magazins «Stern» belegt, wonach 61 Prozent der Bevölkerung die «Hartz-IV»-Regelsätze für zu niedrig halten.

Grottian kritisierte, dass trotz der seit Jahren andauernden Debatte über die Höhe der Regelsätze erst jetzt etwas unternommen werde. Mehrere führende SPD-Politiker hätten in der Vergangenheit immer wieder ein qualifiziertes Prüfungsverfahren versprochen: «In meinen Untersuchungen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass sie aber nichts gemacht haben», sagte er.

Zugleich ist Grottian nicht allzu optimistisch, dass sich unter der schwarz-gelben Bundesregierung grundlegend etwas ändern wird. Schließlich habe auch sie die Sorge, dass die Haushaltsfinanzen aus dem Ruder laufen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass die seit 2005 geltenden «Hartz-IV»-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Die gesetzlichen Vorschriften genügten nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Bis zum 31. Dezember 2010 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 15:35.

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Gefragte ökologisch-soziale Anlagen - GLS Bank steigert Kundenzahl

von redaktion am 09.02.2010 15:05




Gefragte ökologisch-soziale Anlagen - GLS Bank steigert Kundenzahl



Bochum (fhp/ddp). Unbeeindruckt von der Krise des Finanzmarktes hat die Bochumer GLS Bank im vergangenen Jahr ihre Geschäfte deutlich ausgeweitet. Wie die 1974 als weltweit erstes nachhaltiges Finanzinstitut gegründete Bank am Dienstag mitteilte, stieg die Kundenzahl um 11 000 auf 73 000. Die Bilanzsumme sei um 33 Prozent auf 1,35 Milliarden Euro gestiegen.

«Immer mehr Kunden wollen ihre ökologischen, sozialen und ökonomischen Bedürfnisse in Einklang bringen», sagte Vorstandssprecher Thomas Jorberg auf der Jahrespressekonferenz der Bank. «Geld sinnvoll und sicher anzulegen, ist für viele das wichtigste Kriterium.» Die Ertragslage der Bank habe sich 2009 überproportional zu dem ohnehin schon großen Wachstum entwickelt.

Im vergangenen Jahr erweiterte die Bank ihr Angebot im Bereich Beteiligungen um einen Bio-Bodenfonds. Damit sollen land- und forstwirtschaftliche Flächen dauerhaft für den ökologischen Landbau gesichert werden. Darüber hinaus eröffnete die Bank im Dezember drei Photovoltaik-Kraftwerke. Mit insgesamt knapp neun Megawatt Leistung gingen Solarparks in Thüringen und Sachsen ans Netz.

Im laufenden Jahr kümmert sich die Bank besonders um den flächendeckenden Ausbau des Mikrokreditgeschäfts in Deutschland. Die Bundesregierung hatte der Bank kürzlich einen entsprechenden Auftrag erteilt und 100 Millionen Euro für den Mikrokreditfonds Deutschland zur Verfügung gestellt.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 15:15.

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Die Linke feiert: "ein Festtag für soziale Teilhabe"

von redaktion am 09.02.2010 12:09




Die Linke feiert: "ein Festtag für soziale Teilhabe"


Kipping

Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE erklärt:

Betroffene haben sich zur Wehr gesetzt – erfolgreich!

Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben immer wieder behauptet, die Regelleistungen seien okay. Der heutige Tag ist ein Festtag für soziale Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht hat die politischen Forderungen der Linkspartei und den sozialen Bewegungen verfassungsrechtlich untermauert. Hartz IV ist eben nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz, sondern auch als Gesetz grottenschlecht zusammengeschustert worden.

Die Bestimmung der Regelleistungen für Kinder und Erwachsene entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Regelleistungen wurden vorher politisch festgelegt, dann erst rechnerisch abgeleitet – eine blanke Manipulation. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zur Bemessung des Regelsatzes am tatsächlichen Bedarf und auf Basis einer schlüssigen und nachvollziehbaren Berechnung. Ausdrücklich wurde die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben einschließt, als ein Grundrecht bezeichnet. Sanktionen bzw. Leistungskürzungen schließen sich daher aus.

Für die Kinder wurde ein völliger Ermittlungsausfall des kindgerechten Bedarfs konstatiert. Ohne dessen Deckung drohe aber ein Ausschluss von Lebenschancen. Das heißt, die Regierungsparteien haben diesen Ausschluss billigend in Kauf genommen. Außerdem wurde festgestellt, dass bei Hartz IV keine Öffnung für Härtefälle erfolgt sei.

Die Partei DIE LINKE fordert in Übereinstimmung mit den sozialen Bewegungen und Erwerbsloseninitiativen sowohl die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 Euro, die sofortige Abschaffung der Sanktionsparagrafen bei Hartz IV als auch die Abschaffung der Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften bei den Grundsicherungen. Kinder und Jugendliche brauchen eine eigenständige Absicherung, die deren Bedarfe sichert.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 09.02.2010 12:11.
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