Union tritt Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen
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Union tritt Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen
von redaktion am 10.02.2010 15:03
Union tritt Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen
Berlin (fhp). Forderungen von Unionspolitikern, als Konsequenz aus dem BVG-Urteil zu Harzt4, Regelsätze zu senken und Sachleistungen für Kinder einzusetzen, empören Sozialpolitiker, Sozialverbände, Sozialwissenschaftler und Betroffene. Klaus Ernst, stellvertredender Parteivorsitzender DIE LINKE, findet klare Worte.

Klaus Ernst
„Die Hartz IV Regelsätze zu kürzen und Kinder und deren Familien mit bloßen Sachleistungen abzuspeisen ist eine Offenbarungseid der Union gegenüber den Betroffenen und ein offener Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“. Ernst weiter:
Die Regelleistungen sowohl für Kinder als auch für Erwachsenen verstoßen gegen das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums. Mehr Sachleistungen, wie ein neuer Kühlschrank, bedeutet nicht automatisch, dass dieser auch gefüllt ist. Die Regelsätze müssen deshalb nicht gekürzt, sondern erhöht werden. Wer innerhalb weniger Tage mit hunderten Milliarden Euro, Banken retten kann, der darf jetzt nicht darüber jammern, es sei kein Geld da.
Mit der schludrigen, schlampigen und einer desinteressierte Gesetzgebung, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigeht, muss endlich Schluss sein. Statt das Verfassungsgerichtsurteil mit Füßen zu treten und über die Interpretation des Urteils zu schwadronieren, sollte sich Bundesministerin von der Leyen schleunigst an die Arbeit machen.
DIE LINKE fordert eine Totalrevision von Hartz IV. Die Konstruktionsfehler von Hartz IV und die Austrocknung des von Rot-Grün im Zuge der Hartz-Gesetzgebung geschaffenen Niedriglohnsektors, sind nur durch eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro zu überwinden.


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