Sicherungsverwahrung verfassungswidrig: Klatsche für Schwarz-Gelb

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Sicherungsverwahrung verfassungswidrig: Klatsche für Schwarz-Gelb

von redaktion am 04.05.2011 13:13




Sicherungsverwahrung verfassungswidrig: Klatsche für Schwarz-Gelb

Berlin (rdp). Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Regelung der
Sicherungsverfahrung erklärt Halina Wawzyniak, stellvertretende
Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die wesentlichen
Regelungen zur Sicherungsverwahrung heute für verfassungswidrig
erklärt. Dabei stützte es sich auf die Freiheitsrechte der Betroffenen
und den Vertrauensgrundsatz. DIE LINKE begrüßt diese
Grundsatzentscheidung der Verfassungsrichter.

Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die von
der Partei und der Bundestagsfraktion der LINKEN in allen Debatten
geäußerte Kritik an den bisherigen und den im Zuge der sogenannten
„Reform“ in Kraft getretenen Regelungen zur Anordnung und Dauer der
Sicherungsverwahrung bestätigt.

Das Urteil ist eine vernichtende Niederlage für die
Regierungskoalition, die noch im vergangenen Jahr eine Neuregelung der
Sicherungsverwahrung durchgepeitscht hatte.

Ich fordere nun die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission.
Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die vom Verfassungsgericht gesetzte
Frist zu nutzen, um in einer seriösen Debatte eine Neuregelung der
Sicherungsverwahrung zu schaffen. Diese Debatte sollte ohne
parteipolitische Ränkespielchen und auf hohem juristischen Niveau
geführt werden."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 04.05.2011 13:15.

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