Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz

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Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz

from redaktion on 06/28/2011 11:50 AM




Schutz vor Diskriminierung ins Grundgesetz



Berlin (rdp). An die Auseinandersetzungen zwischen Homosexuellen und der Polizei am
28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street erinnert der Gedenk-
und Demonstrationstag für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Zum 42.
Jahrestag des Christopher Street Day erklärt die
Bundesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, Caren Lay:

700.000 Menschen zogen am vergangenen Wochenende beim Berliner CSD durch
die Straßen der Stadt – eine bunte, fröhliche Manifestation für die
Rechte von Schwulen und Lesben, ein Signal für Toleranz und friedliches
Miteinander. DIE LINKE war mit einem eigenen Wagen und Politikerinnen
und Politikern dabei.

Soviel sich in den vergangen Jahrzehnten getan hat, soviel bleibt noch
zu tun. Daran ändern bunte Feiern nichts. Die Diskriminierung im Alltag
ist nach wie vor hoch, wenn es um die Akzeptanz von Lebensentwürfen
geht, die anders als die – vermeintliche – Norm sind.

Der Jahrestag der Ereignisse in der Christopher Street ist für DIE
LINKE daher auch Anlass für Forderungen. DIE LINKE fordert die
rechtliche Gleichstellung der Vielfalt der Lebensweisen. Menschen, die
anders als die gesellschaftliche Norm aussehen, leben oder lieben,
müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Staat ist
verpflichtet, ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft für sie
zu sichern. DIE LINKE steht deshalb für die Aufnahme des Schutzes vor
Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität in Artikel 3 des
Grundgesetzes.

Lesben und Schwule müssen in Fragen der Adoption Heterosexuellen
endlich gleichgestellt werden. DIE LINKE fordert die Gleichstellung
aller Lebensweisen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings gehört
daher endlich auf die Tagesordnung!

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