Ohrfeige für die Bundesregierung

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phantadu

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Re: Ohrfeige für die Bundesregierung

from phantadu on 01/19/2011 05:37 PM

Das ist aber auch eine schallende Ohrfeige für alle Pflichtversicherten! Ich seh irgendwie gar nicht ein, warum diese Leute einen Anspruch auf unsere Solidarität haben sollen, wenn sie vorher selbst nicht dazu bereit waren... Für mich gibts da nur eins: Abschaffung der privaten Krankenversicherungen und Bürgerversicherung für alle... Alles andere ist doch schon wieder ungerecht. Einer, der sich der Solidarität aus Gier entzieht, hat auch keinen Anspruch drauf, wenn er in Not ist. Nur mit klaren Grenzen kann man die vielen Solidaritätsflüchtlinge mal zur Besinnung rufen. Wenn wieder wir alle das zahlen müssen, wird es immer so bleiben. Ich wäre da jetzt gnadenlos! Ein wirklich asoziales Urteil, das nur wieder den Privatversicherten und den Privatversicherungen dient. Die solln das gefälligst zahlen und nicht schon wieder wir Pflichtversicherten und Steuerzahler!! Linke, so nett das gemeint ist, aber dieses Urteil ist voll daneben... Ich würde sofort Widerspruch einlegen! Sollen die Millionäre halt einen Fond für ehemalige Wohlhabende einrichten... Können die doch eh von der Steuer absetzen... Die Gutverdiener wollen doch immer einen schlanken Staat. Können sie gerne haben...

Reply Edited on 01/19/2011 05:38 PM.

polis
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Ohrfeige für die Bundesregierung

from polis on 01/19/2011 05:06 PM




Ohrfeige für die Bundesregierung


Weinberg

Berlin (rdp). „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der LINKEN im Gesundheitsausschuss, das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4 AS 108/10 R), wonach das Jobcenter für einen Hilfebedürftigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstatten muss. Harald Weinberg weiter:

„Seit über zwei Jahren weist DIE LINKE die Bundesregierung auf dieses Problem in unzähligen schriftlichen Fragen hin und macht Lösungsvorschläge in Form von Anträgen. Die Bundesregierung tut nichts. Wenn Bankern geholfen werden muss, ist innerhalb von einer Woche ein milliardenschweres Gesetz fertig. Wenn einige tausend Hilfebedürftige per Gesetz dazu gezwungen werden, Schulden zu machen, rührt sich die Bundesregierung jahrelang nicht.
Gut, dass es das Bundessozialgericht gibt: Zu Recht hat es die Rechtsauffassung der LINKEN vollumfänglich bestätigt, dass die derzeitige Praxis das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum nicht gewährt. Die Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, dass die Hilfebedürftigen zwar gezwungen seien, Schulden zu machen; das Existenzminimum sei aber deswegen gewahrt, weil die privaten Versicherer Leistungen gewähren müssen. Diese Rechtsauffassung der Bundesregierung hat das Bundessozialgericht nun endgültig und zu Recht in den Mülleimer der Rechtsgeschichte getreten.
Nun wird es endlich Zeit für eine gesetzliche Regelung. Eigentlich ist die Politik dafür verantwortlich das Existenzminimum gesetzlich festzuschreiben. Dass nun ein Gericht diesen Job nach jahrelangem Unrecht übernehmen muss, erzeugt verständlicherweise Politikverdrossenheit.“

Reply Edited on 01/19/2011 05:06 PM.

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