Länderinnenminister machen dicht bei Information zum Rechtsterrorismus

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Länderinnenminister machen dicht bei Information zum Rechtsterrorismus

von redaktion am 18.01.2012 11:55

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Länderinnenminister machen dicht bei Information zum Rechtsterrorismus
Absagebrief an Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags

Leipzig / Berlin (rdp/ots) - Noch ehe der Bundestag die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und einer Bund-Länder-Expertenkommission zur Aufklärung der Begleitumstände der jüngsten neonazistischen Mordserie in Deutschland beschlossen hat, hat die Spitze der Länderinnenministerkonferenz die Entschlossenheit zum Informationsboykott gegenüber Bundesgremien bekräftigt.

Entsprechend äußerte sich Uwe Schünemann, CDU-Linnenminister von Niedersachsen, in einem internen Schreiben vom 22. Dezember 2011 an den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, den SPD-Abgeordneten Thomas Oppermann, aus dem die "Leipziger Volkszeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe zitiert. Schünemann war bis 31. Dezember Vorsitzender Länderinnenministerkonferenz und wurde in dieser Funktion jetzt von Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU) abgelöst. "Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive in den Ländern obliegt ausschließlich den Landesparlamenten", so Schünemann. Er wies auch den Vorhalt des SPD-Politikers zurück, das Bundes-Gremium habe ein allgemeines Informationsrecht: "Insoweit würde eine Weitergabe von Informationen zur Kontrolle oder ,besseren Einschätzung der Arbeit der Sicherheitsbehörden' der Länder dem verfassungsrechtlich geschützten Informationsrecht der Landesparlamente widersprechen." Es gebe keine Pflicht zur Amtshilfe gegenüber dem obersten geheimen Bundestagsgremium.

Die "umfassende Aufklärung der schrecklichen Taten der NSU" sei aber gleichwohl für die Länderressortchefs "ein vordringliches Ziel". Die Länderbehörden unternähmen alles, "um mit ihren Erkenntnissen und Informationen die Aufklärung voranzutreiben", versicherte Schünemann. Die Ermittlungsführung in der Sache liege ausschließlich beim Generalbundesanwalt und beim beauftragten Bundeskriminalamt. Er bäte aber um Verständnis, dass "eine Übermittlung von Akten nicht möglich ist". Zuvor hatte Oppermann als PKGr-Vorsitzender an Schünemann appelliert, dem Bundestags-Geheimgremium Akten der Ministerien, der Landespolizei und den Landesverfassungsschutzbehörden zu überlassen, um die Auswirkungen der Tätigkeit der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und das Ausmaß rechtsterroristischer Gewalt besser einschätzen zu können.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.01.2012 11:56.

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