Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern verweigert Informationen über Nazi-Szene

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Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern verweigert Informationen über Nazi-Szene

von redaktion am 20.03.2012 14:34

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Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern verweigert Informationen über Nazi-Szene

Recherchen ergeben Kontakte von Beate Zschäpe zur NPD von Mecklenburg-Vorpommern

Neubrandenburg (rdp) - Der Nordkurier, größte Zeitung im äußersten Nordosten Deutschlands, wehrt sich gegen die Behinderung seiner Recherchen über Aktivitäten der rechtsextremen Terror-Szene in Mecklenburg-Vorpommern durch das Innenministerium des Landes.

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), die sogenannte Zwickauer Zelle, hatte eines seiner zehn Opfer in Rostock ermordet, der größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns.

Eigene Recherchen der Zeitung hatten ergeben, dass die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Tzschäpe Kontakte zur NPD in Mecklenburg-Vorpommern unterhielt. Eine Auskunft der Pressestelle des Schweriner Innenministeriums auf Fragen nach diesbezüglichen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, nach der Gesamthöhe von Geldzahlungen an V-Leute in der rechtsextremen Szene des Landes sowie danach, wofür es verwendet worden ist, wurde verweigert. Das Verwaltungsgericht Schwerin unterstützt in einem Beschluss vom 6. März 2012 diese Position der Landesregierung.

Michael Seidel, Chefredakteur des Nordkurier: "Die Behörde beruft sich selbst bei Anfragen allgemeiner Natur auf ihr Geheimhaltungsbedürfnis und blockt ab. Aber angesichts des massiven Behördenversagens in Thüringen und teilweise in Sachsen, wo mit Unterstützung des Verfassungsschutzes rechtsextreme Aktivitäten nicht nur beobachtet, sondern teils mutmaßlich befördert wurden, sind Fragen nach entsprechenden Vorgängen im Land Mecklenburg-Vorpommern von gewaltigem öffentlichen Interesse."

Chefredaktion und Geschäftsführung des Nordkurier weisen darauf hin, dass Gerichte anderer Bundesländer in Bezug auf die Abwägung zwischen dem Geheimschutzbedürfnis von Behörden einerseits und dem Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden andererseits auch in sensiblen Fällen zugunsten von Transparenz und öffentlichem Informationsbedürfnis entschieden haben. Die Verlagsgruppe Nordkurier wird die Interessen ihrer Leser im Sinne der Presse- und Informationsfreiheit weiter verfolgen.

Michael Seidel: "Für uns ist dieser Vorgang eine prinzipielle Frage. Wir wollen ausloten, wie weit das Geheimschutzbedürfnis von Behörden gehen darf, wenn Journalisten allgemeine Fragen zu einem Thema stellen, das von brennender Wichtigkeit ist."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 20.03.2012 14:35.

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