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Guten Tag!

von redaktion am 02.12.2011 11:59

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Guten Tag!



Ströbele

Zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren erklärt Hans-Christian Ströbele:

Neue Sachlage nach der Festnahme des NDP-Funktionärs Ralf Wohlleben

Inzwischen gibt es neue Verdachtsmomente, dass mindestens Teile der NPD - aus dem thüringischen Landesverband - an Straftaten beteiligt sein könnten oder möglicherweise sogar eine kriminelle oder terroristische Organisation unterstützt haben. Sollte sich bewahrheiten, dass die NPD als Partei - und nicht nur einzelne Mitglieder - in schwere Straftaten verwickelt ist, dann kann für sie nicht mehr das Privileg einer Partei gelten. Damit gestaltet sich die Sachlage für ein NPD-Verbotsverfahren völlig neu. Auf die Problematik der V-Leute käme es dann bei einem Verbotsverfahren nicht mehr an. Entpuppt sich die NPD selbst als kriminelle oder terroristische Organisation oder Unterstützerin, dann würden die Beweise, die die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) liefern, schon für ein Verbot ausreichen.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.12.2011 12:02.

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