Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile

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Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile

von redaktion am 17.01.2012 11:04

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Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile


Schulten

Job-Center vermitteln Beschäftigungsverhältnisse mit skandalösen
Arbeitsverträge, die unterhalb der Entscheidung von
Sozialgerichtsurteilen liegen, kritisiert Werner Schulten, Mitglied des
Parteivorstandes der LINKEN und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft
Hartz IV, die Praxis der Bundesagentur für Arbeit.

Am 19. November 2011 urteilte das Sozialgericht Berlin in einer
unanfechtbaren Entscheidung u.a.: "Für das Jahr 2011 ist für Berlin
bei einer Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Bruttovergütung von
weniger als 1058 EUR (netto: 815 EUR) sittenwidrig." Eine Nachfrage beim
Job-Center Berlin-Mitte ergab, dass nach wie vor Vermittlungen in
AGHE-Maßnahmen vorgenommen, die bei einer 38,5-Stunden-Woche mit 900
Euro brutto vergütet werden. Die Arbeitsverträge werden vom JobCenter
geprüft und für gut befunden.
Bereits im September 2010 hatte das Sozialgericht Berlin entschieden,
dass für Berlin eine Vergütung unter 1.035 Euro bei einer
Vollzeitbeschäftigung für 2010 sittenwidrig sei. Ungeachtet dieser
gesetzlichen Vorgaben wurden nach Auskunft des Job-Centers Berlin Mitte
alleine dort 2.600 Personen in AGHE-Jobs vermittelt, ein großer Teil
davon zu 900 Euro brutto. Es ist ein Skandal, wie die Bundesagentur mit
rechtskräftigen Urteilen der Sozialgerichte umgeht. Aber noch
skandalöser ist die Tatsache, dass sich eine Behörde der
Bundesrepublik Deutschland sittenwidrig verhält, denn die Vermittlung
in solche Arbeit unter Androhung von Sanktionen ist dies allemal.
Schulten weiter: „In welcher Demokratie leben wir eigentlich, wenn
staatliche Institutionen auf Gerichtsurteile pfeifen und sich ungeniert
über Jahre so verhalten können. Durch die Androhung von Sanktionen und
Leistungskürzungen, also der Gefährdung ihrer Existenz, werden
Menschen gezwungen, sittenwidrige Verträge zu unterschreiben. Die
Unternehmen, die diese Angebote annehmen, profitieren und gehen
keinerlei Risiko ein, denn die Arbeitsverträgen enden automatisch, wenn
die Bezahlung durch die Arbeitsagentur ausläuft. Ehrliche Unternehmer
geraten so unter massiven Druck, weil sie gegen diese Angebote mit rein
von der Öffentlichkeit finanzierten Mitarbeitern natürlich nicht
ankommen können. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsförderungsmaßnahmen
müssen diese Arbeitsverhältnisse weder zusätzlich noch im
öffentlichen Interesse sein."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.01.2012 11:05.

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