BGH: WLAN-Störerhaftung - Etwas Klarheit, aber kein wirklicher Fortschritt

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BGH: WLAN-Störerhaftung - Etwas Klarheit, aber kein wirklicher Fortschritt

von redaktion am 12.05.2010 13:38




Etwas Klarheit, aber kein wirklicher Fortschritt


Malte Spitz

Berlin (rdp). Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur so genannten
Störerhaftung bei offenen WLAN-Anschlüssen erklärt Malte Spitz, Mitglied
des Bundesvorstandes von
BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine
Sowohl-als-auch-Entscheidung und stärkt die Offenheit unserer digitalen
Netzstruktur nicht. Es wird pragmatisch mit dem Problem umgegangen, auch
wenn die konkreten Folgen für offene Netze noch nicht absehbar sind.
Privatpersonen sind nun verpflichtet, ihre Funknetzwerke ausreichend
abzusichern, damit sie nicht offen nutzbar sind. Anschlussinhaber können
ansonsten auf Unterlassung belangt werden, wenn über den auf sie
angemeldeten Internetzugang durch andere Rechtsverletzungen, im
konkreten Fall Urheberrechtsverletzungen, begangen werden. Dabei sind
offene Internetzugänge heute bereits gang und gäbe, in Cafés, in
öffentlichen Einrichtungen oder bei vielfältigen Freifunkprojekten.
Anschlussinhaber sitzen nun weiterhin zur Hälfte auf der Anklagebank,
auch wenn sie für die Taten selber nicht haftbar gemacht werden können.
Die konkreten Auswirkungen des Urteils sind abzuwarten. Der
Bundesgerichtshof hat aber all den aktiven Menschen, die sich für freie
und offene WLAN-Zugänge einsetzen, mindestens die Gelbe Karte gezeigt,
wenn nicht sogar in der Endkonsequenz die Rote.

Zu begrüßen ist allerdings die Klarstellung, dass die gesetzliche
Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro anzuwenden ist. Damit kann den
Geschäftsmodellen der Abmahnindustrie hoffentlich endlich ein Ende
bereitet werden. Grundsätzlich muss aber die Politik eine weitere
Antwort auf die Konsequenzen des Urteils finden. Klarheit wurde nur im
konkreten Fall geschaffen, viele andere mögliche Fälle und Situationen
bleiben aber weiterhin ungeklärt.

Wir GRÜNE treten für ein System öffentlicher WLAN-Zugänge ein. Wir
wollen die digitale Spaltung in unserer Gesellschaft überwinden. Der
freie Zugang zum Internet gehört für uns zur öffentlichen
Daseinsvorsorge, zur Grundversorgung der Bevölkerung. Dies ist im 21.
Jahrhundert eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen. Die digitale
Teilhabe ist ein Bestandteil des sozialen Lebens und für Bildung und
Arbeit unverzichtbar.“

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.05.2010 13:39.

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