Beihilfe zum Lohndumping

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Beihilfe zum Lohndumping

von redaktion am 30.12.2010 18:52




Neues Deutschland: Beihilfe zum Lohndumping

Berlin (rdp/ots) - Die Bundesagentur soll ihre Ausgaben für Hartz IV und das Sozialgeld für Kinder um sieben Prozent reduzieren - so will es die Zielvereinbarung mit dem Bundesarbeitsministerium. Im Vergleich zum Vorjahr sollen auch sieben Prozent mehr arbeitslose Hartz-IV-Betroffene erwerbstätig werden oder eine Ausbildung aufnehmen.

Man ahnt, wie die Betroffenen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie werden mit Sicherheit im Niedriglohnsektor landen. Die ehrgeizige Zielvorgabe erhöht noch einmal den Druck auf die Bundesagentur. Diese gibt den Druck mit Hilfe von fragwürdigen Jobangeboten und Sanktionsdrohungen an die Hartz-IV-Bezieher weiter. Und wer weiß, vielleicht erlebt das BA-Programm »Arbeitslose zur Spargelernte« aus dem Jahr 2005 eine Neuauflage. Denn viele polnische Erntehelfer meiden mittlerweile das wohlhabende Deutschland. Sie zieht es stattdessen dahin, wo gesetzliche Mindestlöhne vor allzu dreister Ausbeutung schützen. In Deutschland fehlt dieser Schutz. Und so werden Hartz-IV-Bezieher in einen Arbeitsmarkt integriert, in dem erst Stundenlöhne von deutlich unter drei Euro als sittenwidrig gelten.

Eine Bundesregierung, die sich weigert, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und gleichzeitig Hunderttausende in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse drängt, leistet durch Abschluss solcher Zielvereinbarungen ganz offensichtlich Beihilfe zum Lohndumping.

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