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Links-Vize Ernst schließt rot-grüne Tolerierung definitiv aus

von redaktion am 10.05.2010 11:12




Links-Vize Ernst schließt rot-grüne Tolerierung definitiv aus: SPD müsse wissen: Hü oder Hott
Juso-Chefin: Nur SPD garantiere linken Politikwechsel



Klaus Ernst

Leipzig/Berlin (rdp/ots) - Für den designierten Chef der Linkspartei, Klaus Ernst, kommt eine Tolerierung einer SPD/Grünen-Regierung in Nordrhein-Westfalen angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse nicht in Frage. "Wir schließen eine Regierungsbildung nicht aus, um den geforderten Politikwechsel zu verwirklichen. Eine Tolerierung kann ich mir nicht vorstellen. Für uns heißt es: hü oder hott. Das muss auch die SPD wissen", sagte Ernst gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe). Die Bürger wüssten nun, dass die Linke der Garant für einen sozialen Politikwechsel sei. "Und dass wir überall in die Parlamente kommen können." Er sieht die Rolle der Linkspartei bei Rot-Grün so: "SPD und Grüne brauchen einen politischen Korrekturfaktor. Und das sind wir."

Für die Vorsitzende der Jungsozialisten, Franziska Drohsel, zeigt das NRW-Wahlergebnis eines: "Schwarz-Gelb ist abgewählt. Die SPD hat mit einer radikalen Erneuerung die richtigen Konsequenzen aus der Bundestagswahl gezogen." Ebenfalls gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe) meinte Frau Drohsel: Die SPD stehe dafür, einen linken Politikwechsel zu garantieren. "Der ist jetzt auch möglich. Klar ist, dass mit der CDU und mit der FDP kein Politikwechsel zu machen ist. Die Mehrheit in der Bevölkerung will keine Klientelpolitik für die Besserverdienenden." Und schließlich wüssten nun alle: "Die SPD ist wieder zurück als einzige Kraft, die soziale Gerechtigkeit garantieren kann."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.05.2010 11:14.

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Grünen-Politiker spricht sich für Rot-Rot-Grün aus

von redaktion am 10.05.2010 11:02




Grünen-Politiker spricht sich für Rot-Rot-Grün aus

Düsseldorf/Berlin (rdp/ots) - Der Kandidat für den Vorsitz der NRW-Grünen, Sven Lehmann, hat sich angesichts des knappen Wahlausgangs für Verhandlungen mit SPD und Linkspartei ausgesprochen. Lehmann sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe), seine Partei müsse "jetzt mit dazu beitragen, einen Politikwechsel in NRW zu ermöglichen". "Schwarz-Gelb ist abgewählt", so Lehmann. SPD-Chefin Hannelore Kraft sei nun aufgefordert, eine Landesregierung jenseits von CDU und FDP zu sondieren und nicht auf Einladungen von Jürgen Rüttgers zu warten. In der Energie- und Klimapolitik sowie in der Schulpolitik seien von einer großen Koalition in NRW keine Impulse zu erwarten. Die Grünen hätten Verhandlungen über Rot-Rot-Grün "ganz bewusst" für den Fall, der "nun eingetreten sei", nie ausgeschlossen, sagte Lehmann. "Es wäre fatal, jetzt auf diese Option zu verzichten."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.05.2010 11:03.

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720 Milliarden zur Euro-Sicherung

von redaktion am 10.05.2010 09:06




720 Milliarden zur Euro-Sicherung



Berlin (rdp). Nachdem in der Nacht zum Montag diverse Gerüchte und Zahlen aus Brüssel die Runde machten, scheint nun der Umfang eines Euro-Rettungspaketes festzustehen. Euro-Länder, Euro-Kommission und auch der IWF greifen tief in ihre Kassen. Das Paket ähnelt dem Rettungsschirm für Banken, wie ihn viele Staaten nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008 aufgespannt hatten.

ARD.de berichtet:

Mit einem beispiellosen Hilfspaket in Höhe von bis zu 720 Milliarden Euro wollen EU und Internationaler Währungsfonds (IWF) die Gemeinschaftswährung stabilisieren. 440 Milliarden kommen in Form von Garantien und Krediten von den Eurostaaten, 60 Milliarden Euro stelle die Kommission bereit, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach einer rund zwölfstündigen Krisensitzung der EU-Finanzminister in Brüssel.

Mehr: zum Artikel auf ard.de

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.05.2010 09:08.

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Frauenpower am Rhein - polis-Presseschau

von redaktion am 10.05.2010 07:46




Presseschau vom 10.05.2010



Doch: Jubelnde SPD-Anhänger


Frauenpower am Rhein


Schwarz-Gelb ade! Die Muttertagswahl in NRW kennt nur Siegerinnen. Hannelore Kraft (SPD), Sylvia Löhrmann (Grüne) und Bärbel Beuermann (Linke) könnten zusammen regieren. Alternative: Schwarz-Rot.







fr-online.de

Keine klaren Mehrheiten in NRW

Die CDU stürzt ab, die SPD ist wieder obenauf: Die schwarz-gelbe Regierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers wurde bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am Sonntag aus dem Amt gefegt. Die Regierungsbildung ist völlig offen: Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommen CDU und SPD auf jeweils 67 Mandate, die Grünen haben 23 Sitze gewonnen. Die FDP erhält 13 Mandate, die Linkspartei elf Sitze. Diese Sitzverteilung teilte die Landeswahlleiterin am frühen Montagmorgen in Düsseldorf mit. Damit reicht es weder für eine rot-grüne noch für eine schwarz-grüne Regierung. Rechnerisch sind nun eine große Koalition und ein rot-rot-grünes Bündnis möglich. …




faz.net

Schwarz-Gelb abgewählt

… CDU-Politiker äußerten sich enttäuscht über den Wahlausgang. Rüttgers sprach von einem „bitteren Abend für mich persönlich und die CDU“. Zu dem Ergebnis habe „ein Bündel von Ursachen“ beigetragen. Er trage „persönlich die Verantwortung für das Ergebnis“ und wolle sie auch tragen.
Der Vorstand der Landespartei habe ihn gebeten, für Gespräche über mögliche Koalitionen zur Verfügung zu stehen, sagte Rüttgers. „Dem will ich nachkommen, denn ich will dazu beitragen, dass Nordrhein-Westfalen weiter stabil regiert wird. Das könne „nicht zusammen mit extremistischen Parteien geschehen“. Er wolle „mit allen demokratischen Parteien“ sprechen. Beobachter in Düsseldorf berichteten, Rüttgers habe zuvor seinen Rücktritt angeboten, sein von den Vorstandskollegen aber zum Verbleib gedrängt worden. …




spiegel.de

Höchststrafe für das Berliner Koalitionsgehampel

… Aua! Sieben Monate nach ihrem Sieg bei der Bundestagswahl bekommen Union und FDP in Deutschlands wichtigstem Bundesland Nordrhein-Westfalen eine ordentliche Klatsche verpasst. Im Ruhrpott würde man wahrscheinlich eher sagen: "voll auf die Omme".
Die größten Verlierer der Wahl heißen - in dieser Reihenfolge - NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, FDP-Chef Guido Westerwelle und Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel. Jeder der drei hat auf seine Weise zu diesem schlechten Ergebnis beigetragen. Für sie alle dürfte das politische Leben nun reichlich ungemütlich werden. …




taz.de

Rüttgers historische Niederlage

Der Fall hätte tiefer nicht sein können. Das blanke Entsetzen steht den Wahlkämpfern in der CDU-Landesgeschäftsstelle in der Wasserstraße im Gesicht, als um Punkt 18 Uhr die erste Prognose über den Bildschirm flattert. Eine Stimmung "wie im Kühlschrank" diagnostiziert ein Reporter - keine Reaktion, nichts. Mit einem schlechten Ergebnis hatten die Christdemokraten ja gerechnet. Aber so schlecht?
34,3 Prozent, ein beispielloser Absturz: Noch nie schnitt die nordrhein-westfälische CDU in der Geschichte des Landes schlechter ab. Vor fünf Jahren lagen die Christdemokraten noch bei 44,8 Prozent. Nach nur einer Legislaturperiode ist das schwarz-gelbe Experiment an Rhein und Ruhr beendet - und die politische Karriere von Jürgen Rüttgers vielleicht auch. "Eine bittere Niederlage" musste CDU-Landtagsfraktionschef Helmut Stahl einräumen. …




sueddeutsche.de

Schwarz, Gelb, Aus

… Was hat die Koalition aus Union und FDP im Bund bisher zusammen gehalten? Es war vor allem die Angst vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Erste Frucht dieser Angst war der labbrige Koalitionsvertrag. Zweite Frucht war die schwarz-gelbe Unehrlichkeit in der Steuer- und Finanzpolitik. Vorletzte Frucht der Angst war die folgenschwere Furchtsamkeit in der Griechenlandkrise.
Die Fixierung auf den Muttertags-Wahlsonntag war der gemeinsame Nenner der Merkel/Westerwelle-Regierung. Jetzt ist auch diese Gemeinsamkeit entfallen: Die Angst hat sich realisiert. Das schwarz-gelbe Bündnis in Nordrhein-Westfalen ist zu Ende, die schwarz-gelbe Bundesrats-Mehrheit ist perdu. Das ist nun die letzte Frucht der Angst. Grün triumphiert, Rüttgers bankrottiert, die FDP lamentiert, die Linke bramarbasiert.




welt.de

Oskar Lafontaines letzter Triumph als Parteichef

… Oskar Lafontaine scheute bei seiner letzten Landtagswahl als Vorsitzender der Linken das Rampenlicht. Der 66-Jährige feierte am Sonntag mit seiner Frau Christa Müller zu Hause im saarländischen Wallerfangen deren Geburtstag, statt sich in das Getümmel der Wahlpartys zu stürzen. Auch der Co-Vorsitzende Lothar Bisky fand nicht den Weg in die Berliner Parteizentrale. Beide genossen ihren letzten Triumph als Parteivorsitzende im Stillen.
...
Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch verknüpfte mit dem Jubel über den Einzug in das 13. Landesparlament gleich noch eine bundespolitische Forderung: „Ich kann Frau Merkel nur auffordern, hier im Bundestag zu fragen, ob sie noch das Vertrauen ihrer Koalition besitzt.“ ...

Foto: welt.de
Grafik: welt.de

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.05.2010 07:51.

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Vom Papstliebling zum Paria

von polis am 08.05.2010 17:06



Berlin (fhp). Der Zusammenhang zwischen Tat und Ursache, zwischen Wollen und Geschehen - die katholische Unfähigkeit zur Teilnahme an einer modernen Gesellschaft - die Ignoranz verlogener Scheinheiligkeit einer autokratischen, fundamentalistischen, antidemokratischen Parallelwelt... . All das zeigt der "Fall Mixa".


Peter Wensierski
findet dazu die Worte und kommentiert im Spiegel:

Vom Papstliebling zum Paria

Als Augsburger Bischof vertrat Walter Mixa eine Kirche, wie sie sich Papst Benedikt XVI. wünscht: fundamentalistisch, Rom ergeben, rückwärtsgewandt. Der Staat muss sich fragen, wie lange er eine katholische Parallelwelt dieses Zuschnitts noch alimentieren will.

Mehr: zum Artikel auf spiegelonline.de

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.05.2010 17:13.

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Qatar Holdings kauft Harrods für 1,5 Milliarden Pfund

von polis am 08.05.2010 14:32




Qatar Holdings kauft Harrods für 1,5 Milliarden Pfund


Harrods

London/Berlin (rdp/dts) - Der ägyptische Unternehmer Mohammed Al Fayed hat heute das Londoner Nobelkaufhaus Harrods für 1,5 Milliarden Pfund (rund 1,7 Milliarden Euro) an die Beteiligungsgesellschaft Qatar Holdings verkauft. Das Geschäft, welches am frühen Morgen beschlossen wurde, soll nach Informationen der BBC in den nächsten Stunden offiziell bekannt gegeben werden. Bereits im März waren Gerüchte aufgekommen, dass Qatar Holdings, welches am persischen Golf seinen Hauptsitz hat, Al Fayed einen möglichen Handel vorgeschlagen habe. Dies wurde jedoch von Mitarbeitern zu diesem Zeitpunkt dementiert. Al Fayed erwarb das Kaufhaus im Jahr 1985 für 615 Millionen Pfund.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.05.2010 14:33.

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Merkel spaltet Europa

von polis am 08.05.2010 14:25




Merkel spaltet Europa


Gesine Lötzsch

Als enttäuschend bewertet die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gesine Lötzsch die Ergebnisse des Euro-Gipfels. Schuld daran trage Bundeskanzlerin Merkel, die sich gegen wirksame Schritte zur Regulierung der Finanzmärkte sperre. Lötzsch erklärt:

Die Ergebnisse der Euro-Gruppe sind enttäuschend. Es fehlt nicht an großen Worten sondern an wirksamen Taten zur Bändigung der Spekulanten. Daran trägt Bundeskanzlerin Merkel die Schuld. Die von Merkel begonnene Diskussion über schärfere Sanktionen gegen Schulden-Sünder soll nur von ihrer engstirnigen Blockadehaltung gegen Börsenregulierungen ablenken. Merkel spaltet Europa. Ihre Vorschläge treiben schwache Euro-Länder in die finanzielle Handlungsunfähigkeit und den wirtschaftlichen Absturz. Der Merkel-Plan ist eine Gefahr für den Euro und gegen die europäische Solidarität gerichtet. Das ist verantwortungslos und ermutigt die Spekulanten zu weiteren Angriffen. Wir brauchen stattdessen eine europäische Finanzmarktregulierung, eine europäische Wirtschaftsregierung und eine Börsenumsatzsteuer."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.05.2010 14:26.

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„Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? ..

von polis am 08.05.2010 09:24




Presseschau vom 08.05.2010



Mixa


„Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? ..

.. Niemand! Und wenn er aber kommt? Dann zeigen wir ihn an.“ Egal wie die Voermittlungen wegen sexuellem Missbrauch gegen den Lügenbischof Mixa ausgehen, die katholische Kirche erlebt nun ihren Super-GAU.





fr-online

Vatikan nimmt Mixa-Rücktritt an

Der zurückgetretene Bischof von Augsburg, Walter Mixa, steht nun auch im Verdacht sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Damit erreicht der Missbrauchsskandal in der deutschen katholischen Kirche erstmals den Episkopat direkt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete Vorermittlungen ein, nachdem das Bistum Augsburg einschlägige Hinweise aus dem Umfeld des mutmaßlichen Opfers an die Behörden übermittelt hatte - in Übereinstimmung mit den bischöflichen Leitlinien, wie der Generalvikar des Bistums, Karlheinz Knebel, betonte. …




faz.net

Vorermittlungsverfahren gegen Bischof Mixa

… Benedikt XVI. hatte sich am Freitag vergangener Woche in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Zollitsch, dem Münchner Erzbischof Marx und dem Augsburger Weihbischof Losinger ein Bild von den Umständen gemacht, die Mixa veranlasst hatten, um Amtsverzicht nachzusuchen. Dabei kam dem Vernehmen nach auch der Verdacht sexueller Übergriffe zur Sprache. Gemeinsam mit unübersehbaren Hinweisen auf übermäßigen Alkoholgebrauch bildet der Verdacht sexueller Übergriffe den Höhepunkt einer Serie von Mutmaßungen über einen eines Geistlichen unwürdigen Lebensstil, in die sich Mixa durch Leugnen und Eingeständnisse immer tiefer verstrickt hat. ...




spiegel.de

Papst will Mixa rasch ablösen

… Wie die "Augsburger Allgemeine" schreibt, soll es sich bei Mixas möglichem Opfer um einen damals minderjährigen Jungen handeln. Möglicherweise ist die Tat, die in den Jahren zwischen 1996 bis 2005 geschehen sein muss, noch nicht verjährt und damit strafrechtlich relevant.
Der Leiter der Ingolstädter Staatsanwaltschaft, Helmut Walter, wollte zum Inhalt der Vorermittlungen keine Angaben machen - aus "ermittlungstaktischen Gründen". Man stehe noch am Anfang. …




taz.de

„Der Steuerzahler zahlt Mixas Pension“

… Der Staat besolde nach wie vor Bischöfe. „Mixas Gehalt und Pension zahlt der Steuerzahler“, schreibt Matthäus-Maier. Gegen den scheidende Augsburger Bischof Walter Mixa, der nach einem Misshandlungs-Skandal seinen Rücktritt angeboten hatte, werden nun auch Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Matthäus-Maier weist in der sonntaz darauf hin, dass sie das Ende dieser Besoldungs-Praxis schon 1974 in einem FDP-Papier gefordert habe. Die Privilegien für Kirchen widersprächen dem Verfassungssatz "Es besteht keine Staatskirche", moniert Matthäus-Maier, die im Beirat der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung sitzt. ...

Foto: spiegel.de/ddp

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.05.2010 09:25.

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Klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

von polis am 07.05.2010 18:03




DUH und BUND klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

Berlin/Kiel/Brunsbüttel (rdp/ots).

Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein - Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben - Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft

Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 "Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens" der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.

Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:

Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.

Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.

Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. "Datteln-Urteil" gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.

Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.

"Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden", betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. "Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind", sagt Quentin. Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. "Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig", sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.

BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. "Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig", sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.

Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.

Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. "Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden", stellt Lüth fest. "Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen."

Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. "Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen," sagt BI-Sprecher Stephan Klose.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.

Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites "Planungschaos Datteln" entsteht.
Berlin/Kiel/Brunsbüttel (rdp/ots).

Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein - Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben - Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft

Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 "Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens" der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.

Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:

Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.

Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.

Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. "Datteln-Urteil" gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.

Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.

"Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden", betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. "Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind", sagt Quentin. Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. "Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig", sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.

BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. "Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig", sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.

Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.

Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. "Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden", stellt Lüth fest. "Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen."

Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. "Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen," sagt BI-Sprecher Stephan Klose.

DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.

Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites "Planungschaos Datteln" entsteht.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.05.2010 19:00.

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Deutschland muss Zusage einhalten und iranische Journalisten aufnehmen

von polis am 07.05.2010 17:56




ROG-Brief an Westerwelle und de Maizière: Deutschland muss Zusage einhalten und iranische Journalisten aufnehmen



Berlin (rdp/ots) - Anlässlich der Vergabe des "Henri Nannen Preises für Verdienste um die Pressefreiheit" an Journalisten im Iran am 7. Mai in Hamburg fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die Aufnahme von verfolgten iranischen Medienschaffenden in Deutschland.

In einem offenen Brief an Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Bundesinnenminister Thomas de Maizière setzt sich ROG für eine zügige Erteilung von Notvisa für iranische Medienschaffende ein, die nach den Protestkundgebungen im Sommer 2009 aus ihrer Heimat fliehen mussten. Viele von ihnen haben bisher keine sichere Zuflucht gefunden.

"Die dramatische Lage von iranischen Journalisten und Bloggern erfordert schnelles Handeln und Mitmenschlichkeit", heißt es in dem Schreiben vom 5. Mai 2010 an die Bundesminister. "Es kann nicht sein, dass der Einsatz für Demokratie und Menschenrechte im Iran zwar in politischen Reden gelobt wird, aber westliche Unterstützung dann erlahmt, wenn es um konkrete Hilfe geht."

In dem Brief erinnert ROG-Geschäftsführer Christian Rickerts noch einmal an die Zusage der Bundesregierung, einige der ins Ausland geflüchteten Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland aufzunehmen. Seit dieser Ankündigung vom 16. März 2010 sei jedoch keiner der Journalisten, mit denen ROG in direktem Kontakt steht, von deutschen Behörden kontaktiert worden. "Wir verstehen nicht, warum nach der generellen Zusage der Bundesregierung der Prüfungsprozess des derzeit federführenden Bundesinnenministeriums nicht beschleunigt werden kann", so Rickerts.

Mehr als 50 Journalisten haben seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom 12. Juni 2009 den Iran verlassen, um den Repressalien des Regimes zu entkommen. Viele von ihnen haben in der Türkei vorübergehend Zuflucht gefunden, können aber dort nicht bleiben. Ihre Lebensbedingungen sind schwierig. Flüchtlingsunterkünfte werden von Kräften des iranischen Geheimdienstes infiltriert, es fehlt jede Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt. Seit mehr als einem halben Jahr bemüht sich ROG international um eine menschenwürdige Lösung für die geflüchteten Journalisten und Blogger.

Im Gegensatz zum deutschen Staat hat die französische Regierung sehr schnell Bereitschaft gezeigt zu helfen und mittlerweile fast 30 Journalisten und Blogger mit ihren Familien aufgenommen. Auch die USA, Kanada, Italien und Norwegen folgen diesem Beispiel.

Der "Henri Nannen Preis" wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Stellvertretend für unterdrückte Journalisten im Iran nimmt Maziar Bahari den Preis für Pressefreiheit entgegen. Der iranische Journalist wurde während der Unruhen nach der Präsidentschaftswahl im Juni 2009 festgenommen. Er musste 118 Tage in Isolationshaft im Gefängnis verbringen und wurde im Oktober 2009 entlassen. Seitdem setzt sich der Journalist für die Freilassung seiner inhaftierten Kollegen ein und hat das iranische Regime immer wieder öffentlich angeprangert.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 07.05.2010 17:56.
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