Koalition will Hartz-IV-Auszahlung neu regeln
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Koalition will Hartz-IV-Auszahlung neu regeln
von redaktion am 27.12.2009 16:13
Koalition will Hartz-IV-Auszahlung neu regeln

Die schwarz-gelbe Koalition will im kommenden Jahr die Auszahlung von Hartz IV neu regeln. CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder sagte der «B.Z. am Sonntag», die Auszahlung werde neu organisiert. Die Pauschale für Kinder etwa sollte dabei nicht nur erhöht, «sondern möglichst nach den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtet» werden, «so wie das früher durch Hilfen in besonderen Lebenslagen geregelt war».
Das Bundessozialgericht hält den Satz für Kinder, der je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro liegt, für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit. Die Bundesregierung rechnet damit, dass Karlsruhe zu einer ähnlichen Einschätzung kommt wie das Bundesverfassungsgericht. Die bisherige Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern hat Karlsruhe bereits als unzulässige Mischverwaltung beanstandet und für eine Neuregelung eine Frist bis Ende 2010 gesetzt.
In der Diskussion um eine Änderung der Hartz-IV-Regelsätze sprach sich Bundessozialrichter Peter Udsching in der Verbraucherzeitschrift «Guter Rat» sowohl gegen eine Erhöhung als auch gegen eine Senkung der derzeitigen Bezüge von 359 Euro monatlich aus. Klagen in Karlsruhe gebe der Bundessozialrichter in diesem Punkt keine Chance, berichtete die Zeitschrift am Sonntag vorab.
Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will durch eine Grundgesetzänderung sicherstellen, dass Arbeitsagenturen und Kommunen Hartz-IV-Empfänger weiter gemeinsam betreuen können. Koch forderte in einem dpa-Gespräch den Bund auf, den Karlsruher Vorgaben auf diesem Wege Rechnung zu tragen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erwartet dagegen keine allzu großen Probleme bei einem Umbau der Jobcenter. Dass die Hartz-IV-Empfänger dann künftig zwei Bescheide bekämen - einen von der Kommune und einen von der Arbeitsagentur - halte er nicht für entscheidend, sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Nach Worten Kochs war die Idee der Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen, dass sich Menschen in Not nicht an unterschiedliche Behörden wenden müssen - an eine für berufliche Unterstützung und eine andere für Hilfen in konkreten Lebenslagen. Jetzt «beginnen zwei Behörden ... miteinander in einen Wettbewerb zu treten.» Denn je nachdem, ob eine Person ohne Beschäftigung weiter arbeitsfähig ist oder nicht, muss jeweils die andere Behörde bezahlen.
Laut Koch sind fast sechs Millionen Menschen von den Hartz-IV- Regelungen betroffen. Nach Einschätzung der BA stellt die Wirtschaftskrise die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform vor große Herausforderungen. Viele Beschäftigte, die in diesem Jahr ihre Stelle verloren hätten, dürften 2010 in Hartz IV rutschen, sagte Alt. Die Hartz-IV-Reform, eine der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte, war vor fünf Jahren in Kraft getreten.
Verdi-Chef Frank Bsirske warf indessen der FDP vor, selbst mit Hartz-IV-Empfängern Klientelpolitik zu betreiben. Wenn FDP-Chef Guido Westerwelle im Koalitionsvertrag festschreiben lasse, zur Altersvorsorge freigestellte Schonvermögen für Langzeitarbeitslose auf 750 Euro zu verdreifachen, dann betreffe dies nur 0,2 bis 0,5 Prozent dieser Menschen, sagte Bsirske der dpa. Und diese Menschen seien vor ihrer Arbeitslosigkeit immerhin in der Lage gewesen, Vermögen anzusparen. «Selbst hier wird Klientelpolitik betrieben», sagte Bsirske.
Re: Koalition will Hartz-IV-Auszahlung neu regeln
von wendehals am 28.08.2010 08:02Dieser Beitrag ist etwa 1 Jahr alt und es wäre an der Zeit, zu dem Thema die "neuesten" Erkenntnisse zu verbreiten.
Deshalb an dieser Stelle ein paar Bemerkungen zum inzwischen gefällten Urteil des BverfG.
Das Urteil muss jedem Politiker, der seine Arbeit ernst nimmt, wie eine schallende Ohrfeige vorgekommen sein...
Dieses Urteil zeigt eindeutig - diese im Moment gültige Hartz IV - Regelung wurde von Ignoranten mit heisser Nadel gestrickt. Was haben die Gesetzgeber sich nur dabei gedacht? Vielleicht merkt's keiner?
Meine Frage: Wie können Politprofis ein Gesetz beschliessen, das gegen das Grundgesetz (die Verfassung) verstösst? 
Das Urteil des BverfG zu den Hartz IV Regelsätzen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern gestärkt und entschieden, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Dies hatte sich bereits im Vorfeld während des Verfahrens angedeutet.
Doch die eigentliche, grosse Überraschung der Entscheidung war:
Auch alle Regelsätze für Erwachsene entsprechen nicht den Vorgaben des Grundgesetzes.
Denn das höchste deutsche Gericht stellte intransparente, systemwidrige Berechnungsmethoden und sogar ein völliges gesetzgeberisches Unterlassen wegen einer fehlenden Härtefallregelung fest.
Damit sind die Bezüge aller ca. 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig und müssen neu geregelt werden.....
Unter diesem Link nun die Einschätzung der Arbeit des Gesetzgebrs durch das BverfG: Das Urteil des BverfG zu den Hartz IV Regelsätzen
Äusserst aufschlussreich!
Es bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber diesmal daraus macht. Er hat noch bis 31.12.2010 Zeit. Ab dann entsteht ein Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung...
JOEL


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