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Re: Koalition will Hartz-IV-Auszahlung neu regeln
von wendehals am 28.08.2010 08:02Dieser Beitrag ist etwa 1 Jahr alt und es wäre an der Zeit, zu dem Thema die "neuesten" Erkenntnisse zu verbreiten.
Deshalb an dieser Stelle ein paar Bemerkungen zum inzwischen gefällten Urteil des BverfG.
Das Urteil muss jedem Politiker, der seine Arbeit ernst nimmt, wie eine schallende Ohrfeige vorgekommen sein...
Dieses Urteil zeigt eindeutig - diese im Moment gültige Hartz IV - Regelung wurde von Ignoranten mit heisser Nadel gestrickt. Was haben die Gesetzgeber sich nur dabei gedacht? Vielleicht merkt's keiner?
Meine Frage: Wie können Politprofis ein Gesetz beschliessen, das gegen das Grundgesetz (die Verfassung) verstösst? 
Das Urteil des BverfG zu den Hartz IV Regelsätzen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern gestärkt und entschieden, dass die derzeitigen Regelsätze für Kinder nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Dies hatte sich bereits im Vorfeld während des Verfahrens angedeutet.
Doch die eigentliche, grosse Überraschung der Entscheidung war:
Auch alle Regelsätze für Erwachsene entsprechen nicht den Vorgaben des Grundgesetzes.
Denn das höchste deutsche Gericht stellte intransparente, systemwidrige Berechnungsmethoden und sogar ein völliges gesetzgeberisches Unterlassen wegen einer fehlenden Härtefallregelung fest.
Damit sind die Bezüge aller ca. 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger verfassungswidrig und müssen neu geregelt werden.....
Unter diesem Link nun die Einschätzung der Arbeit des Gesetzgebrs durch das BverfG: Das Urteil des BverfG zu den Hartz IV Regelsätzen
Äusserst aufschlussreich!
Es bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber diesmal daraus macht. Er hat noch bis 31.12.2010 Zeit. Ab dann entsteht ein Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung...
JOEL


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