ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte

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ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte

von polis am 17.02.2011 13:58




ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte



Berlin (rdp). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Universitätskliniken Gießen und Marburg. „Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber müssen bei Privatisierungsvorhaben Arbeitnehmerrechte stärker berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die öffentliche Hand nicht nur Arbeitgeber ist, sondern zugleich die gesetzliche Grundlage für die Privatisierung selbst schafft und dabei Rechte von Beschäftigten beschränken will. Konkret muss das Recht vielmehr betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit geben, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zum privaten Arbeitgeber zu widersprechen. Dies begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Professor Dr. Jens Schubert, Leiter der ver.di-Rechtsabteilung.

Hintergrund war das von ver.di heftig kritisierte Vorgehen des Landes Hessen, die Universitätskliniken Gießen und Marburg in einem ersten Schritt zusammenzufassen, anschließend zu privatisieren und auf einen privaten Krankenhausbetreiber zu übertragen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (16.02.2011) das entsprechende Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt. Es verstößt gegen das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 Abs. 1 GG). Gleichzeitig hob das Bundesverfassungsgericht unter anderem das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, welches der betroffenen Beschäftigten kein Widerspruchsrecht einräumen wollte.

Das Urteil stärke im Übrigen auch die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessensvertretungen, weil das Recht auf Widerspruch nur dann sinnvoll sei, wenn der Arbeitgeber zuvor die Betroffenen ordnungsgemäß unterrichtet habe und diese Unterrichtung der Überprüfbarkeit der Interessenvertretungen unterliege, betonte Schubert.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.02.2011 13:58.

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