V-Leute müssen für NPD-Verbot nicht komplett abgezogen werden

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V-Leute müssen für NPD-Verbot nicht komplett abgezogen werden

von polis am 16.11.2011 12:56

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V-Leute müssen für NPD-Verbot nicht komplett abgezogen werden


Gusy

Bielefeld / Berlin (rdp/ots) - Der Bielefelder Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Gusy hält einen vollständigen Abzug der V-Leute für ein Verbot der NPD rechtlich nicht für zwingend erforderlich. "Über den Inhalt und die Bedeutung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2003 wird viel spekuliert. Ich bin nach diesem Beschluss nicht sicher, dass überhaupt alle V-Leute abgezogen werden müssten", sagte Gusy der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwochsausgabe). Der Beschluss sei in einer sehr konkreten Sitaution ergangen, in der die Exekutive versucht habe, das Verfassungsgericht "an der Nase herumzuführen." Dennoch müssten die Anforderungen, die damals gestellt wurden, bei einem neuen Verbotsverfahren erfüllt sein. "Das bedeutet im Klartext: Insbesondere auf absoluten Leitungsebenen dürfen V-Leute nicht eingesetzt werden. Darauf müsste man unmittelbar davor und für die Dauer des Verfahrens verzichten." Die NPD sei in ihrem Auftreten und in ihrer Programmatik klar eine verfassungsfeindliche Partein im Sinne von Artikel 21, Absatz 2, sagte Gusy. "Ich halte dann das Verfahren für sehr aussichtsreich."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.11.2011 12:56.

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