NPD-Verbotsantrag – höchste Zeit!

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polis
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NPD-Verbotsantrag – höchste Zeit!

von polis am 22.09.2009 18:33







NPD-Verbotsantrag ? höchste Zeit!
von Frank Happel




Volksverhetzer ? eine Bezeichnung die in höchsten NPD-Kreisen, wohl einem Ritterschlag gleich, gehandelt wird. Viele bemühen sich in unterschiedlichster Verleumdungsmanier um diesen begehrten Kampftitel. Nachdem im April dieses Jahres ein Berliner Gericht schon den Parteivorsitzenden Udo Voigt, sowie zwei seiner Funktionäre zu hohen Bewährungsstrafen verurteilte, sieht nun der Berliner Statthalter einer ähnlichen Verurteilung entgegen. Die ?Briefaktion? des Landeschefs Jörg Hähnel rief jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Seine an ausländische Mitbürger verschickte Aufforderung das Land zu verlassen, entspreche dem Tatbestand des Verdachts der Volksverhetzung.

So provozieren und diffamieren sie, nach wie vor, munter quer durch die Republik. Ganz ihrem völkischen, nationalistischen ?Staatsverständnis? und ihrer rassistisch-fremdenfeindlichen Gesinnung entsprechend. Sie pöbeln, erpressen und bedrohen. Sie, die Kader, Mitglieder und Anhänger einer Partei die offensichtlich grundgesetzwidrig ist.
Das ist der eindeutige Tenor einer im Mai 2009 von Innenministern und Innensenatoren einiger Bundesländer vorgelegten Dokumentation, die ohne Einsatz von V-Männern erstellt wurde. Auszug: ?Die NPD verfolge ihre Ziele in einer Weise, die über eine originäre Rolle als Wahlpartei in einem demokratischen Repräsentativsystem weit hinaus reiche. Es gehe ihr nicht um Reformen, wie sie für das politische Leben üblich und notwendig seien, sondern sie verfolge planvoll und kontinuierlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies betreffe insbesondere ihr Verhältnis zur Gewalt.?

Im vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Verbotsantrag von 2003 wird der NPD u.a. vorgeworfen:

  •   "Die NPD ist eine Partei, die in aktiv kämpferischer Weise darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, sie ist deswegen verfassungswidrig ."
  •   "Die NPD wendet sich durch ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger gegen das von der Menschenwürde und den Grundrechten her konzipierte Demokratieprinzip, den Parlamentarismus, die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip ."
  •   "Die NPD negiert die Menschenwürde, das Gleichheitsgebot und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte und strebt damit eine Willkürherrschaft an ."
Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit stützt sich auf Erkenntnisse und Aussagen im Hinblick auf die prägnanten Wesensmerkmale der NPD. Neben o. g. Beispielen werden außerdem die Gewaltbereitschaft und die ideologische Intoleranz der Partei hervorgehoben, sowie ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.

Der Antrag wurde abgelehnt. Aus formalen Gründen. Nicht aus inhaltlichen Gründen. Die Beweise zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD waren zum großen Teil unter Mitarbeit von V-Leuten innerhalb der Partei erstellt. Inhaltliche Gründe wurden erst gar nicht geprüft.

Seitdem machen sie sich breit und breiter. Die Herren Voigt, Hähnel und Konsorten. Mit dem Einzug in die Landesparlamente von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern kassieren sie inzwischen auch üppigste Steuergelder. Der rechtsextremen NPD und ihren Abgeordneten in Sachsen stehen nach einer Berechnung der Landes-Grünen innerhalb der nächsten fünf Jahre mehr als zwölf Millionen Euro an Steuergeldern zu. Der Wiedereinzug in den sächsischen Landtag bei der Wahl vor zwei Wochen verhelfe den «Neonazis» damit über Jahre zur Finanzierung ihrer braunen Infrastruktur in Sachsen. Der Staat bezahlt seine selbsternannten Schlächter gut.

Mit unterschwelliger und offener Fremdenfeindlichkeit versuchte die NPD sich im sächsischen Wahlkampf als Partei für den kleinen Mann zu positionieren. Offiziell will man mit gewalttätigen Rechtsextremisten nichts zu tun haben, doch die Partei hat gute Verbindungen zu Gruppen und Kameradschaften. Viele NPD-Mitglieder sind dort aktiv und entsprechend polizeiauffällig. Und: Seit die NPD im sächsischen Landtag sitzt, hat sich die Zahl der rechtsextremen Gewalttaten im Land verdoppelt. Auch der Wahlkampf ist aggressiver geworden.
Es ist durchaus so, dass rechtsextreme Gewalttäter und Organisationen sich quasi als der militante Arm der NPD begreifen. In jedem Fall agiert die NPD als Stichwortgeber für diese Gruppen.
Mit über einhundert Toten seit 1990 haben rechtsextreme Totschläger und Mörder eine unsägliche Blutspur durchs Land gezogen. Es sollte reichen!

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung vertritt die Auffassung: "Ginge es nur um braune Ideologie - die deutsche Demokratie müsste die NPD aushalten. Streitbare Demokratie streitet nämlich, so lange es irgend geht, mit Argumenten, nicht mit Verboten." Dennoch tritt er vehement für ein NPD-Verbot ein. Seine Begründung: es gehe um den Schutz von Menschen, die von Rechtsextremisten geschlagen, gehetzt und getötet werden. "Zum Schutz der Opfer vor Schlägern, nicht zum Schutz der Demokratie vor Spinnern, ist die NPD zu verbieten."

Ein erneuter Verbotsantrag ans Bundesverfassungsgericht muss entweder von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat formuliert und gestellt werden. Hier blockten bislang FDP und Union. Nun hat aber, plötzlich und aktuell, der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), einen eigenständigen Vorstoß zu einem neuen Verbotsantrag unternommen. Mit der hinzugekommenen Unterstützung vom Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU). «Die bereits vorliegenden Materialien zum Wirken der NPD belegen klar, dass sie in aggressiv-kämpferischer Weise versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen», sagte Caffier. «Für ein erfolgreiches NPD-Verbot bedarf es aber Mehrheiten, die gegenwärtig nicht absehbar sind.»

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion reagierte prompt: «Ich halte wenig davon, drei Mal im Jahr eine Debatte über ein NPD-Verbot zu führen, ohne dass ein Antrag gestellt wird», sagte der CDU-Politiker der «Berliner Zeitung». «Das bringt die NPD nur unnötig ins Gespräch.»

So bleibt zu hoffen, dass der bayerische Antrag kommt. Oder war es nach der Wahl doch wieder nur heiße Luft, verflüchtigt im weiß-blauen Himmel über Bayern?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 13.11.2011 15:54.

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