NPD-Verbot: ja - aber bitte richtig!

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polis
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NPD-Verbot: ja - aber bitte richtig!

von polis am 26.04.2011 14:35




NPD-Verbot: ja - aber bitte richtig!
von polis Gastautor Thomas Dyhr


Thomas Dyhr

Gerade die jüngsten Veröffentlichungen über ein immer aggressiveres Auftreten der NPD in der Öffentlichkeit machen deutlich, dass das Thema offenbar unprofessionell angegangen wird. Das inkonsequente Herumgeeiere um die Frage eines Verbotsantrags aus Angst, das Bundesverfassungsgericht könnte diesen ablehnen, wird so langsam zu einer rechtstaatlichen Farce.

Die Zeche zahlen der Steuerzahler in Form von Wahlkampfkostenerstattungen und sonstigen Vergünstigungen, die der Partei selbstverständlich wie jeder anderen auch zuteil werden. Die Zeche zahlen die Gemeinden, die sich zum Beispiel wie Berlin-Reinickendorf mit Anträgen auf Überlassung des Rathauses auseinandersetzen müssen und rechtlich überhaupt keine Handhabe haben!
Ich halte diesen Zustand für unerträglich – bedeutet er doch in letzter Konsequenz, dass ausgerechnet Deutschland eine nazistische Partei mit dem Einsatz von Steuermitteln fördert.

Die Einstellung des letzten Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht hatte doch einen ganz profanen Hintergrund.
Wie sollen eine einwandfreie Beweisführung gelingen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden, wenn der Vorstand der Partei als handelndes Organ von V-Leuten (Vertrauensleuten) des Verfassungsschutzes durchsetzt ist. Wie soll gewährleistet sein, dass der Verfassungsschutz nicht seine eigenen Beweismittel schafft, um eine missliebige Partei aus der Welt zu schaffen?
Ich frage mich darüber hinaus noch viel mehr, wer überhaupt allen Ernstes auf die Idee kommen konnte, dass ein Verbotsantrag Erfolgsaussicht hätte, wenn der Geruch über dem Verfahren liegt, dass sich der Antragsteller seine eigenen Beweismittel gegen den Antragsgegner bastelte … Denkt derjenige allen Ernstes, der Bundesverfassungsgericht sei eine „Abnickmaschinerie“, die völlig unkritisch akzeptiert, was vorgelegt wird?

Wenn – wie bisher öffentlich suggeriert wird – tatsächlich der auf rechtstaatlich einwandfreier Basis gewonnene gerichtsfeste Nachweis geführt werden kann, dass Voraussetzungen für ein Parteienverbot vorliegen, dann gibt es auch keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Stellung eines Verbotsantrags gegen die NPD.
Dann hat der Bundesinnenminister einen Verbotsantrag zu stellen – aber bitte diesmal mit Sinn, Verstand und handwerklich sauberer Beweisführung.

Wenn nicht, dann ist dagegen die NPD als ärgerliche öffentliche Erscheinung hinzunehmen, weil sie den Schutz des Grundgesetzes genießt – wie jede andere Partei auch!
Dann sollte man aber auch aufhören, öffentlich über rechtlich unzulässige Sanktionen zu sinnieren.

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Der Autor, Thomas Dyhr, ist Kriminalbeamter und für Bündnis90/Die Grünen im Landesverband Brandenburg aktiv und hat dort auf Kreis- und Regionalebene Vorstandsämter inne. Zu den Bundestagswahlen 2009 war Thomas Dyhr Direktkandidat seiner Partei für den Wahlkreis Barnim.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 26.04.2011 15:09.

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