Anti-Linkspartei-Verpflichtung für öffentlichen Dienst in Bayern

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Anti-Linkspartei-Verpflichtung für öffentlichen Dienst in Bayern

von polis am 31.01.2012 14:27

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Anti-Linkspartei-Verpflichtung für öffentlichen Dienst in Bayern


Halle / Berlin (rdp) - Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern müssen, bevor sie eingestellt werden, versichern, dass sie keine Verbindung zur Linkspartei unterhalten. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine entsprechende Standard-Erklärung, die dem Blatt vorliegt. Darin heißt es: "Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft." Auf einer der Erklärung beigefügten Liste stehen neben zahlreichen links- und rechtsextremistischen Parteien und Organisationen auch die NPD und die Linkspartei.

Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, sagte dazu der "Mitteldeutschen Zeitung": "Das ist die Fortsetzung der Berufsverbotspraxis gegen unliebsame politische Konkurrenten. Damit wird die von der Verfassung geschützte Berufsfreiheit eingeschränkt. Ich habe immer stärkere Zweifel, ob die CSU auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Diese Praxis muss sofort enden. Wir werden prüfen, welche Schritte wir dagegen einleiten können."

Antworten Zuletzt bearbeitet am 31.01.2012 14:27.

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