Video-Aufnahmeverbot friedlicher Demonstranten
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Video-Aufnahmeverbot friedlicher Demonstranten
von redaktion am 28.07.2010 14:46
Video-Aufnahmeverbot friedlicher Demonstranten

Berlin (rdp). Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hat, dass das Filmen von friedlichen Demonstrationen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und somit rechtswidrig ist, kündigte Innensenator Ehrhart Körting (SPD), laut Medienberichten, eine Gesetzesänderung an, sollte das Urteil in zweiter Instanz bestätigt werden.
Der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt nun Körting bei seinen Erwägungen. Alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus müssten nach der parlamentarischen Sommerpause fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Reinke am Mittwoch.
Atomkraftgegner hatten Anfang September 2009 in Berlin-Mitte friedlich demonstriert. Bei ihrem Zug vom Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor fuhr ein Videowagen der Berliner Polizei vorneweg. Der Polizeipräsident begründete die Aufnahmen mit der Notwendigkeit, sich in der Einsatzleitstelle ein Bild der Lage am Ort des Geschehens machen und gegebenenfalls verkehrslenkende Maßnahmen vornehmen zu können.
Die 1. Kammer des Gerichts monierte, dass für dieses polizeiliche Handeln eine gesetzliche Rechtsgrundlage erforderlich sei, die das geltende Versammlungsrecht im Land Berlin nicht vorsehe. Reinke sagte, die Videoüberwachung sei «unverzichtbar» zur Vermeidung von Gewalt bei Demonstrationen. Dieses Instrument dürfe der Polizei «nicht aus der Hand geschlagen werden».


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