Verlegen statt freilassen - polis-Presseschau

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Verlegen statt freilassen - polis-Presseschau

von redaktion am 27.08.2010 08:25




Presseschau vom 27.08.2010



Einige Koalition: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und
Innenminister Thomas de Maizière


Verlegen statt freilassen

Bundesinnenminister und Bundesjustizministerin haben sich auf einen Gesetzentwurf zur haftüberschreitenden Unterbringung gefährlicher Straftäter geeinigt. Nach ihrer regulären Haftzeit werden diese nun unter haftähnlichen Bedingungen in psychiatrische Anstalten verlegt.





fr-online.de

Psychiatrie statt Gefängnis

… Nach wochenlangem Streit um die Sicherungsverwahrung haben sich Union und FDP auf neue Regelungen geeinigt, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen sollen. Weiterhin als gefährlich geltende Schwerverbrecher, die aus der Verwahrung entlassen werden, sollen in neuen Einrichtungen für psychisch Kranke untergebracht werden. …




faz.net

CDU und FDP einig über Sicherungsverwahrung

… Der Einigung zufolge sollen gefährliche Straftäter gemäß einem neuen Unterbringungsgesetz weiter unter „haftähnlichen Bedingungen“ in neu zu gründenden Einrichtungen untergebracht werden können, wie die Nachrichtenagentur DAPD meldet. Diese sollen aber weder Justizvollzugsanstalten noch psychiatrische Anstalten sein, wie Bosbach sagte. …




spiegel.de

Gefängnis light für gefährliche Gewalttäter

… Außerdem wird geprüft, wie die 15 schon aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftäter unter diese Regelung gefasst werden können, sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Fälle hatten in den vergangenen Wochen die Öffentlichkeit beschäftigt - und werden es, auf die eine oder andere Art, auch künftig tun. Denn die Neuregelung gilt für sie noch nicht. …




taz.de

Regierung für schöneres Strafen

… Voraussetzung für eine an die Sicherungsverwahrung anschließende neue Zwangsunterbringung soll eine "psychische Störung" des Verwahrten sein. Dies zielt auf die Europäische Menschenrechtskonvention ab, die die Freiheitsentziehung bei "psychisch Kranken" auch ohne Strafurteil erlaubt. Die zur Entlassung anstehenden Personen gelten bisher allerdings nicht als psychisch krank. Deshalb ist fraglich, ob es für das geplante Gesetz überhaupt viele Anwendungsfälle gibt. De Maizière sagte dennoch: "Wir lösen jetzt das Problem, das die Bevölkerung in den letzten Wochen zu Recht beunruhigt hat." ...

Foto: taz.de

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.11.2010 10:27.

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