Verfassungsgericht entscheidet: Hartz-IV-Reform war rechtens

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phantadu

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Verfassungsgericht entscheidet: Hartz-IV-Reform war rechtens

von phantadu am 30.12.2010 11:13


Gerd Altmann / pixelio.de

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum - auch wenn das für ein Drittel der Bezieher massive Verschlechterungen bedeutet.

Die Reform führte für etwa ein Drittel der einstigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe zu massiven Verschlechterungen. Wer ein gutes Einkommen hatte, muss sehr schnell mit dem sozialen Absturz rechnen. Entsprechend groß ist die Verunsicherung gerade in der Mittelschicht. Einzelne Betroffene wollten die Reform daher vor Gericht stoppen.

Mehr dazu: taz.de

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