Sonntags in die Kirche
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Sonntags in die Kirche
von polis am 01.12.2009 10:46
polis-ffd.de
Presseschau vom 01.12.2009

Bundesverfassungsgericht: Die Richter gaben einer Klage der Kirchen teilweise statt Bild: spiegel.de
Sonntags in die Kirche
Shopping am Sonntag ist gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Klage der beiden Kirchen und untersagt die Sonntagsöfnnung von Einzelhandelsgeschäften. Aber erst ab nächstem Jahr.

fr-online.de
Verkaufsoffene Adventssonntage ade
Die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin sind unzulässig. Sie verstoßen gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als "Tage der Arbeitsruhe" aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt…..

sueddeutsche.de
Sonntags bleiben die Läden zu
..... Die Hauptstadt geht weit über die gesetzlichen Regelungen in anderen Bundesländern hinaus, die eine Sonntagsöffnung meist nur vier Mal im Jahr und größtenteils auch nicht im Dezember erlauben.
Die Karlsruher Richter gehen allerdings mit ihrem Beschluss weit über Berlin hinaus. Sie billigen den Deutschen mit ihrer Entscheidung eine Art Grundrecht auf den Sonntag zu. Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“…..

spiegel.de
Verfassungsrichter schützen den Advent
.....In ihren Verfassungsbeschwerden sprachen die Kirchen von einem Verstoß gegen den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Arbeitsruhe und Erholung am Sonntag. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten sie zudem geltend gemacht, auch das Recht auf ungestörte Religionsausübung sei von den zahlreichen Sonntagsöffnungen tangiert. Das Urteil wird vom Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündet.....


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