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Textilkette KiK: Trennung von Mitarbeitern wegen mangelnder Bonität
von redaktion am 22.07.2010 11:43
Textilkette KiK: Verdacht auf strafbare Datenschutzverletzung - Trennung von Mitarbeitern wegen mangelnder Bonität

Hamburg/Berlin (rdp/ots) - Deutschlands größter Textildiscounter KiK hat über mehrere Jahre systematisch die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner vielen tausend Mitarbeiter ausgeforscht. Dies geschah nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" mit dem Ziel, sich von ihnen zu trennen, wenn sie in massiven finanziellen Schwierigkeiten steckten. Guido Hagelstede, ein langjähriger KiK-Bezirksleiter, dem bis zu 15 Filialen und mehr als 100 Mitarbeiter unterstanden, schildert in "Panorama", solche Informationen über die Bonität der KiK-Mitarbeiter seien bei der Auskunftei "Creditreform" eingeholt worden. Er selbst, so der ehemalige Bezirksleiter, habe sich auf Anweisung von oben wegen solcher Negativauskünfte von Mitarbeitern trennen müssen oder ihre Verträge nicht verlängern dürfen.
Die Abfragepraxis bezüglich der Bonität von Mitarbeitern wurde offenbar schon wenige Jahre nach der Unternehmensgründung etabliert. Dem Magazin "Panorama" liegt ein internes Schreiben des für Personal zuständigen KiK-Geschäftsführers Heinz Speet aus dem Jahre 1998 vor. Darin teilte Speet "streng vertraulich" mit, KiK hole "über alle neu eingestellten Aushilfsbeschäftigten eine telefonische Auskunft bei der Creditreform ein". Der damalige KiK-Bezirksleiter Guido Hagelstede wird in dieser schriftlichen Anweisung darauf hingewiesen, dass in seinem Bereich einige Aushilfen "einschlägig bekannt" und deshalb "unverzüglich abzubauen" seien. Das Schreiben nennt konkret eine Frau, die nach KiK-Erkenntnissen einen Offenbarungseid (Eidesstattliche Versicherung) geleistet habe.
Der ehemalige Bezirksleiter Guido Hagelstede schildert in "Panorama", dass KiK sich von jedem Mitarbeiter trennte, der eine "Eidesstattliche Versicherung" oder eine "Haftandrohung" hatte. "Diese Anweisung gab es schriftlich aus der Zentrale." Hätte man als Bezirksleiter die Anordnung nicht befolgt, sei man darauf hingewiesen worden, dass man für mögliches Fehlverhalten der betreffenden Mitarbeiter haften müsste. "Man kann nicht für hundert Menschen selbst bürgen. Damit habe ich dann eben diese Kündigungen aussprechen müssen." Meistens habe er während der Probezeit gekündigt oder befristete Arbeitsverhältnisse auslaufen lassen. Problematisch sei es auch gewesen, Mitarbeitern zu kündigen, die bereits im Kündigungsschutz waren. "Es war immer so, dass man sich dann irgendetwas aus den Fingern saugen musste." Viele Mitarbeiterinnen hätten geweint, "weil sie gar nicht wussten, was los ist." Bezirksleiter Guido Hagelstede betonte, es sei von der KiK-Führung verboten worden, den Betroffenen den wahren Grund für die Trennung zu sagen.
Von "Panorama" auf den Zusammenhang von Creditreform-Anfragen und anschließender Trennung von Mitarbeitern angesprochen, antwortete die KiK-GmbH schriftlich: "Das von Ihnen angeführte Verfahren wird bei KiK nicht mehr praktiziert". Ferner teilt KiK mit, "seit Oktober 2009 nicht mehr mit der Creditreform und auch mit keiner anderen Wirtschaftsauskunftei" zusammenzuarbeiten. Weitere Details teilte das Unternehmen auch auf Nachfrage nicht mit.
Noch im vorigen Jahr ermittelte die Staatsanwaltschaft Dortmund vergeblich gegen KiK wegen vergleichbarer Vorwürfe. Laut Bundesdatenschutzgesetz ist es strafbar, persönliche Daten von Mitarbeitern mit der Absicht zu besorgen, ihnen systematisch zu schaden. Obwohl der Discounter allein in den Jahren 2008 und 2009 in mehr als 49.000 Fällen die Vermögensverhältnisse seiner Mitarbeiter bei Creditreform abgefragt hatte, konnte die Staatsanwaltschaft keine Schädigungsabsicht nachweisen. "Wir hätten beweisen müssen, dass KiK systematisch die Mitarbeiter aussiebt, die eine schlechte Creditreformauskunft haben, und das war nicht beweisbar", so die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Im März 2010 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Dies könnte sich durch die Aussagen der Bezirksleiter in "Panorama" nun ändern. Sie bestätigen, dass die Abfragen offenbar das Ziel gehabt hatten, verschuldete Mitarbeiter loszuwerden, ihnen damit also zu schaden.
"Panorama": Donnerstag, 22. Juli, 22.00 Uhr, Das Erste
Schneider will mehr Migranten im Staatsdienst
von redaktion am 22.07.2010 10:50
WAZ: Minister Schneider will mehr Migranten im Staatsdienst

Schneider
Essen (ots) - Mit einer breit angelegten Offensive will der neue NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) Bildungschancen und berufliche Gleichstellung von Migranten in Nordrhein-Westfalen deutlich verbessern. Beim Abbau noch immer existierenden Vorbehalte gegenüber Menschen mit ausländischen Wurzeln sollen Behörden eine Vorbildfunktion übernehmen. "Wir werden in der öffentlichen Verwaltung das Prinzip der anonymen Bewerbung durchsetzen und gucken was passiert, wenn ein Migrationshintergrund unkenntlich gemacht wird und allein Bildung und berufliche Erfahrung zählen", sagte Schneider in einem Interview der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagsausgabe). Er gehe fest davon aus, auf diese Weise die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Staatsdienst zu erhöhen. "Auch in der öffentlichen Verwaltung müssen Vorurteile überwunden werden." Außerdem werde die Landesregierung so schnell wie möglich ein Integrationsgesetz vorlegen, das Grundlage für neue Eingliederungsmaßnahmen in den Kommunen bilden soll. Schneider: "Vom Sport über die Weiterbildung bis hin zu Ortsteilprojekten. Überall in Großstädten haben wir inzwischen neue Formen der Ghettoisierung. Das muss aufgebrochen werden, damit die Gesellschaft zusammengehalten wird." Durch eine generelle finanzielle Entlastung werde die Landesregierung Kommunen in die Lage versetzen, neue Projekte zur Integration zu bezahlen. Massive Kritik übt Schneider an den Gegner der von Rot-Grün geplanten Schulreform. "Die Propaganda gegen die Gemeinschaftsschule ist höchst verwerflich. Da werden Vorurteile gefördert, die das Gegenteil von Integration beinhalten." Es sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass bei längerem gemeinsamen Lernen "die Stärkeren nicht schwächer werden". Die Gemeinschaftsschule sei auch wichtig, um Kindern mit Migrationshintergrund gesellschaftlichen Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. "Das ist nicht nur ein Akt der Humanität, sondern auch aus wirtschaftlichem Interesse erforderlich." Grundvoraussetzung sei dabei, "jedes Kind vor der Einschulung in die Lage zu versetzen, deutsch zu lernen." Ansonsten, betont Schneider, seien "Einwandererkinder nicht schlechter als andere: Sie haben ja keinen genetischen Defekt".
Die Hatz geht weiter - polis-Presseschau
von redaktion am 22.07.2010 08:23
Presseschau vom 22.07.2010

Darf vom Verfassungsschutz bespitzelt werden: Ramelow.
Die Hatz geht weiter
Mit seinem Urteil zur Überwachung des Linken-Politikers Bodo Ramelow hat sich das Bundesverwaltungsgericht selbst desavouiert. Die Rechtfertigung der Richter für die Überwachungspraktiken durch den Verfassungsschutz ist ein politisches Urteil.

fr-online.de
Ein miserables Urteil
… Es ist nicht eine einzige Äußerung Ramelows aus den vergangenen Jahren bekannt, die seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen würde. Er gilt als integrer Politiker, der ganz erfolgreich auf die Veränderung von Mehrheitsverhältnissen hinarbeitet, aber ganz gewiss nicht auf den Umsturz der Machtverhältnisse. …

faz.de
Verfassungsschutz darf Ramelow beobachten
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die Beobachtung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für recht- und verhältnismäßig erklärt. Ramelow hatte seit 1999, im wesentlichen erfolgreich, auf Unterlassung der Beobachtung geklagt. …

spiegel.de
Verfassungsschutz darf Ramelow beobachten
… Unterstützung bekam die Linke aus den Reihen der Grünen und der SPD. "Ich finde die Gleichsetzung der Linken mit der NPD oder anderen extremistischen Parteien insgesamt verfehlt", sagte Grünen-Chef Cem Özdemir der "Berliner Zeitung". Die Linke arbeite nicht konspirativ, selbst die Kommunisten in ihren Reihen agierten in einem öffentlichen Umfeld. …

taz.de
Unter Aufsicht der Schlapphüte
… Anders als das OVG Münster sah das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung Ramelows nicht verletzt. Zwar trete Ramelow nicht für verfassungsfeindliche Bestrebungen ein, allerdings trete er ihnen "auch nicht besonders entgegen", argumentierte Richter Neumann. Mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz könne zwar die "Stigmatisierung" von Abgeordneten verbunden sein. Diese müsse aber im Interesse einer effektiven Aufklärung hingenommen werden.
Foto: fr-online/ddp
Urteil darf nicht stehen bleiben
von redaktion am 21.07.2010 19:57
Urteil darf nicht stehen bleiben

Ernst
Berlin (rdp). Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Beobachtung der Vorsitzenden der Thüringer Linksfraktion, Bodo Ramelow:
Alarmzeichen Algenblüte in der Ostsee
von redaktion am 21.07.2010 16:43
Alarmzeichen Algenblüte in der Ostsee

Ostseealgen
Hamburg/Stralsund/Berlin (rdp) - In der Ostsee hat sich ein riesiger Algenfilm gebildet, der sich über 1600 km in der Länge und 190 km in der Breite erstreckt. Rund 377.000 Quadratkilometer der Wasseroberfläche in der Ostsee sind derzeit von einer Schicht aus Blaualgen bedeckt. Der aktuelle Algenfilm ist der größte, der seit 2005 in der Ostsee beobachtet wurde. Nach Ansicht des WWF tragen die Algenblüten wie in diesem Jahr zur Verschärfung der immensen Sauerstoffprobleme der Ostsee bei. Die Schicht aus Blaualgen zieht sich derzeit von Finnland bis in die Pommersche Bucht und nordwestlich von Rügen hin. In den deutschen Küstengewässern sind besonders das Achterwasser/Oderhaff und der Strelasund betroffen.
„Hohe Temperaturen, wenig Wind und ein überdüngtes Meer – das sind perfekte Bedingungen für Algenwuchs“ erläutert Jochen Lamp, Leiter des WWF-Ostseebüros. Algenblüte sei eigentlich ein natürliches Phänomen. Aufgrund des hohen Nährstoffgehalts in der Ostsee vermehrten sich die Algen jedoch explosionsartig. „Riesige Algenteppiche schaden in erster Linie der Meeresumwelt. Pflanzen sterben ab und regelrechte Todeszonen ohne Sauerstoff bilden sich am Meeresgrund weiter aus“. Sterben die Algen ab, wird besonders viel Sauerstoff verbraucht und giftiger Schwefelwasserstoff gebildet, der allen Organismen am Ostseegrund schadet.
Einen Grund für das Massenwachstum der Blaualgen sieht der WWF in den Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Über Flüsse gelangen große Mengen Stickstoff und Phosphor aus Düngemitteln ins Meer, die bei günstigen Witterungsbedingungen die Algenblüte vorantreiben. „Überdüngung ist das größte Umweltproblem der Ostsee und der Motor für die Ausbreitung der sauerstoffarmen Zonen“ sagt Jochen Lamp weiter. „Es ist unverantwortlich, wenn die Ostseeanrainer einerseits ehrgeizige Ziele zum Stopp des Nährstoffeintrags beschließen, und dann dieselben Staaten die Überdüngung anheizen“. In Schweden ist beispielsweise kürzlich die Düngemittelsteuer abgeschafft worden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Landeswassergesetz so geändert, dass statt bisher bis auf sieben Meter jetzt bis auf einen Meter an Gräben und Bäche heran gedüngt und gespritzt werden darf.
Zum Schutz der belasteten Ostsee fordert der WWF daher strengere Maßstäbe für die Landwirtschaftseinträge, einen ostseeweiten Bann von Phosphaten in Waschmitteln und die konsequente Abwassereinigung von Kreuzfahrt- und Fährschiffen in der Ostsee. Die Abwässer müssten zudem während der Liegezeit in den Häfen entsorgt werden. Schätzungsweise 340 Tonnen Stickstoff und 112 Tonnen Phosphor gelangen jedes Jahr aus Abwässern der Passagierschifffahrt direkt ins Wasser der Ostsee.
Brüderle soll Tiefseebohrungen verbieten lassen
von redaktion am 21.07.2010 11:57
Minister Brüderle soll Tiefseebohrungen verbieten lassen
Greenpeace-Aktivisten protestieren mit Öl-Fontäne vor dem Wirtschaftsministerium

Berlin (rdp/ots) - 21. 7. 2010 - Um die Bundesregierung zum Handeln gegen weitere Ölbohrungen in der Tiefsee zu bewegen, demonstrieren Greenpeace-Aktivisten heute vor dem Amtssitz von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). "Minister Brüderle: Tiefseebohrungen stoppen", ist auf dem Banner der ölverschmierten Aktivisten zu lesen. Zugleich lassen sie eine künstliche Öl-Fontäne vor dem Ministerium sprudeln. Der Minister für Wirtschaft und Technologie hat die Möglichkeit, über die für den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks zuständige OSPAR-Konferenz Tiefseebohrungen verbieten zu lassen. Die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko zeigt, dass Tiefseebohrungen nicht beherrschbar sind. Deshalb müssen auch in der Nordsee und im Nordostatlantik Bohrungen unterhalb von 200 Metern eingestellt werden.
"Deutschland muss Verantwortung übernehmen und Maßnahmen gegen Tiefseebohrungen ergreifen", sagt Jürgen Knirsch, Greenpeace-Ölexperte. "Hierfür muss Herr Brüderle zusammen mit dem Umweltminister Röttgen auf dem Treffen der für den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks zuständigen Minister (OSPAR) im September einen Antrag für ein Verbot von weiteren Tiefseebohrungen einbringen. Das Verbot muss für eine Tiefe ab 200 Metern gelten, da Taucher dort nur noch eingeschränkt arbeiten können."
Verbotsantrag für Tiefseebohrungen kann noch bis zum 13. August eingereicht werden
In einem Brief fordert Greenpeace Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) auf, die bevorstehende Sitzung der OSPAR (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks) dafür zu nutzen einen Antrag für ein sofortiges Verbot von Tiefsee-Ölbohrungen einzubringen. Das Treffen findet vom 20. bis 24. September 2010 im norwegischen Bergen statt. Der Antrag kann noch bis zum 13. August eingereicht werden. Dieser kann mit der Katastrophe im Golf von Mexiko und dem Vorsorgeprinzip begründet werden. Das Vorsorgeprinzip ist eines der Leitprinzipien des OSPAR-Übereinkommens.
Das 1998 in Kraft getretene OSPAR-Übereinkommen ersetzt die früheren Übereinkommen von OSlo (1972) und PARis (1974). Zu den sechs OSPAR-Arbeitsbereichen zählt auch die Offshore Öl- und Gasindustrie. Bekannt wurde OSPAR 1998 durch ein grundsätzliches Verbot der Abfallbeseitigung auf See. Die OSPAR-Konferenz kann Empfehlungen oder verbindliche Beschlüsse verabschieden. Diese gelten für die Nordsee und den Nordostatlantik.
Greenpeace-Kontrollflüge zeigen die Probleme vor der Haustür
Ende Mai hatte Greenpeace mit einem Überflug 25 der rund 400 Ölförderanlagen vor der dänischen, norwegischen und britischen Küste überprüft. An fünf Anlagen wurden Ölteppiche festgestellt. Die Menge des eingeleiteten Öls in die Nordsee ist in den vergangenen 30 Jahren erheblich gestiegen. Nach Angaben der OSPAR waren es 1984 rund 1.700 Tonnen Öl, 1994 rund 6.000 Tonnen und 2005 rund 13.000 Tonnen.
Verfassungsschutz vor Gericht - polis-Presseschau
von redaktion am 21.07.2010 08:43
Presseschau vom 21.07.2010

Bodo Ramelow kämpft seit Jahren dafür, nicht mehr vom Verfassungsschutz
beobachtet zu werden
Verfassungsschutz vor Gericht
Vordergründig verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute den Fall Ramelow. Darf der Linke-Politiker weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Tatsächlich steht das Vorgehen der Verfassungsschutzbehörden insgesamt und deren Praktiken gegenüber der Partei DIE LINKE vor Gericht.

fr-online.de
Darf Verfassungsschutz die Linke beobachten?
… Das Bundesamt für Verfassungsschutz behauptet unverdrossen, es gebe "zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen" in der Linken. Besonders gefährlich seien die Kommunistische Plattform, weil sie eine "gesellschaftliche Alternative zum kapitalistischen Gesellschaftssystem" propagiere, oder auch die gewerkschaftsnahe Sozialistische Linke, die nach "Alternativen zum Krisenkapitalismus" suche. …

spiegel.de
Ramelows Kampf gegen den Verfassungsschutz
Darf der Verfassungsschutz die Linke beobachten? Vor dem Bundesverwaltungsgericht will der Thüringer Spitzengenosse Bodo Ramelow die Schlapphüte in ihre Schranken weisen - er hofft auf ein Grundsatzurteil. …

welt.de
Bodo Ramelow kämpft gegen staatliche Überwachung
… Eine über 20-köpfige Arbeitsgruppe der Partei, die Vize-Fraktionschef Dietmar Bartsch koordinierte, versucht nun in dem Antrag an das Leipziger Gericht zu belegen, dass die Verfassungsfeindlichkeit nur eine Behauptung ist. Die Bedeutung der genannten Organisationen wird marginalisiert. Höchstes Organ der Linkspartei sei der Parteitag. Und eben da, so die Argumentation, hätten die überwachten Organisationen keinen hinreichenden Einfluss. Die Kommunistische Plattform habe sechs Delegierte, das Marxistische Forum keine und die Linksjugend dürfe nicht mehr als 20 entsenden. …

neues-deutschland.de
Bodo Ramelow über die LINKE im Visier des Verfassungsschutzes
Ab heute befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der andauernden Bespitzelung der LINKEN durch den Verfassungsschutz. Bodo Ramelow, Thüringer Fraktionschef der LINKEN, klagte in eigener Sache bereits erfolgreich gegen die Schlapphüte und hofft nun, dass die Leipziger Richter dem Bundesamt auch die Beobachtung der Partei untersagen. Im ND-Interview äußert er sich zu den Hintergründen des Verfahrens. ...
Foto: welt.de/dpa
Banken haben nichts dazu gelernt
von redaktion am 20.07.2010 16:16
Banken haben nichts dazu gelernt

Bankberatung im Test
Berlin (rdp) - "Sie können sich nicht einfach auf einen Bankberater verlassen". So lautet das Fazit der Stiftung Warentest zur aktuellen Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zur Anlageberatung der Banken. "Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben", kommentiert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die Banken hätten den "Stresstest" aus Verbrauchersicht nicht bestanden. Im Ergebnis erhielten sechs von 21 getesteten Kreditinstituten die Note "mangelhaft", als beste Note verteilten die Tester von Finanztest eine 3,1.
In der Folge titelt die Stiftung Warentest "Die Blamage geht weiter" und stellt der Qualität der Anlageberatung in Banken ein "jämmerliches" Zeugnis aus. Die Hauptkritikpunkte: Nach wie vor erkundigen sich viele Berater nicht nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden und missachten damit elementare Grundregeln der Beratung. Auch ihrer Pflicht zur Aushändigung eines Beratungsprotokolls sind die Berater nicht nachgekommen. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde die Pflicht zur Aushändigung eines Protokolls missachtet.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben und effektiven Kontrollen
Der vzbv sieht sich in dem aktuellen Text in seinem Ruf nach dem Gesetzgeber bestätigt. "Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern", fasst Gerd Billen die zentralen Forderungen zusammen. Die Geschäftsmodelle hätten sich überlebt, es müsse endlich ehrlich, transparent und bedarfsgerecht zugehen. Nach diesem Test entpuppten sich die öffentlichen Bekundungen der Banken, ihre Prozesse verbessert und sich dem Ziel einer langfristigen Kundenbindung verschrieben zu haben, als leere Worthülsen.
Protokollierung Fehlanzeige
"Wir benötigen endlich klare Vorgaben für den Beratungsprozess und eine den tatsächlichen Verlauf des Beratungsgespräches wiederspiegelnde Beratungsdokumentation", so Billen. Auch die Beobachtungen der Verbraucherzentralen und die Ergebnisse einer Untersuchung der Finanzaufsicht (BaFin) zeigen, dass die inhaltlichen Anforderungen und Ziele bei der Protokollierung verfehlt wurden. Nach Erkenntnis der BaFin enthalten mehr als zwei Drittel der geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben der Verbraucher.
Zur Verbesserung des Anlegerschutzes muss die Regierung folgende Maßnahmen ergreifen:
* Standardisierung der Beratungsprotokolle und des Beratungsprozesses, verbunden mit einer engmaschigen Kontrolle von Beratungen/Vermittlungen
* Einheitliche Regulierung und Kontrolle für alle Anlagevermittler unter dem Dach einer Finanzaufsicht
* Gesetzliche Regelung der Honorarberatung
* Eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Verbrauchers
123people gewinnt Rechtsstreit um frei zugängliche Bilder im Internet
von redaktion am 20.07.2010 15:34
123people gewinnt Rechtsstreit um frei zugängliche Bilder im Internet
Deutscher Rechtsentscheid richtungweisend für die Branche
Wien/berlin (rdp/ots) - In keinem der zwölf Länder, in denen die Personensuchmaschine 123people aktiv ist, werden die Gerichte so gerne angerufen wie in Deutschland. Oftmals werden die Klagen von Personen eingereicht, die mit haltlosen Anschuldigungen im Bereich Persönlichkeitsrechte und Datenschutz um mediale Aufmerksamkeit buhlen, oder mit einer finanziellen Entschädigung spekulieren. Die Online-Personensuchmaschine 123people hat nun einen Rechtsstreit gewonnen, der richtungweisend für die ganze Internetbranche ist: Im Internet frei zugänglich gemachte Bilder dürfen von 123people veröffentlicht werden.
Das Hamburger Landgericht hat im Juni 2010 eine Klage abgewiesen, in der eine Klägerin das weltweit größte Personensuchservice 123people beschuldigte, ihr Foto unrechtmäßig auf www.123people.de anzuzeigen, da sie einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hatte. Das Gericht hat nun in der Sache entschieden, dass 123people öffentlich im Internet verfügbare und für jedermann frei zugängliche Bilder zur Personensuche verwenden darf. "Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und die Webseite für Suchmaschinen optimiert, ist von einer Einwilligung in die Veröffentlichung durch 123people.de auszugehen", argumentiert das Gericht. Der Entscheid ist ein großer Erfolg für viele Social Media Plattformen, Online-Dienste und Suchmaschinenservices und wird richtungweisend für ähnliche Rechtssprechungen in Europa sein.
Wichtiger Rechtsentscheid für die Internet-Branche
Russell E. Perry, CEO von 123people Internetservices GmbH, begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts und sieht sich in seinem Geschäftsmodell bestätigt. Mit der Ambivalenz der deutschen User sieht er sich schon lange konfrontiert: "Seit 123people im Jahr 2008 in Deutschland an den Start ging, wird unser Service immer wieder von kleindenkenden und selbsternannten Datenschützern kritisiert. Oft geht es den klagenden Parteien mit schlechter Recherche und Laienwissen in diesem wichtigen und sensiblen Rechtsbereich dabei nur um Medienaufmerksamkeit oder einen finanziellen Vorteil für sich selbst." Interessanterweise nutzen aber fast 10 Millionen Unique Visitors das Service von www.123people.de in Deutschland und stellen somit fast ein Viertel aller User weltweit. Die Nachfrage nach Personensuche im Netz ist in Deutschland also enorm, im Vergleich dazu erscheinen die rund eine Hand voll gegen 123people gerichteten Klagen lächerlich klein.
Das "Deutsche-Paradoxon"
"Es ist ein bekanntes Phänomen, dass einerseits jeder seinen Namen in einem Artikel lesen und Teil einer Community sein will, wo er mit vollkommen Unbekannten Intima und kompromittierende Fotos austauscht. Aber andererseits erschrickt, wenn genau diese Informationen, die zuvor großzügig übers Netz verteilt wurden, von Suchmaschinen gefunden werden." In Fachkreisen ist dieses Phänomen auch bekannt als das "Deutsche-Paradoxon" (Jeff Jarvis auf der re:publica 2010, Berlin). Von Realitätsverweigerung hält Perry nichts, er ist vielmehr der Meinung, dass wir in naher Zukunft noch eine ganze Reihe von neuen Produkten und internetbasierten Anwendungen sehen werden, die unser Leben und unsere zwischenmenschliche Kommunikation grundlegend verändern werden: "Wollen wir Teil dieser unaufhaltsam wachsenden Kommunikationsgesellschaft sein, müssen wir auch unsere Verhaltensweisen anpassen. Man kann sich nicht in einer Höhle verstecken und gleichzeitig Teil dieser neuen interaktiven Gesellschaft sein. Es ist Zeit, die neue Realität zu erkennen und sie für sich zu nutzen."
Afghanistan: Keine Beteiligung am "Konzept der Vernetzten Sicherheit"
von redaktion am 20.07.2010 15:25
Afghanistan: Keine Beteiligung am "Konzept der Vernetzten Sicherheit"
Haiti: Caritas drängt auf politische Weichenstellung
Berlin (ots) - Mit Blick auf die internationale Afghanistan-Konferenz hat Caritas-Präsident Peter Neher eine Beteiligung des von der Bundesregierung geforderten "Konzepts der Vernetzten Sicherheit" abgelehnt. "Wir begrüßen es, dass die Regierung zusätzliche Mittel für die Arbeit der Hilfsorganisationen in Afghanistan in Aussicht stellt, halten es aber für inakzeptabel, dass die Vergabe dieser Gelder an sicherheitspolitische Bedingungen geknüpft ist", sagte Neher bei der heutigen Vorstellung des Jahresberichts von Caritas international in Berlin. "Als Christen müssen wir dort helfen, wo Not herrscht, und nicht dort, wo es außenpolitisch oder gar militärisch erfolgversprechend ist." Politische Unabhängigkeit sei für die Helfer und Partner vor Ort überlebensnotwendig, um nicht zur Zielscheibe von Aufständischen zu werden. "Wir appellieren an die Regierung, die Verknüpfung von Hilfsmitteln mit dem Konzept der Vernetzten Sicherheit aufzuheben und die Eigenverantwortung und komplementäre Zielsetzung der Hilfsorganisationen zu respektieren."
Von den Teilnehmern der heutigen Afghanistan-Konferenz forderte der Leiter von Caritas international, Oliver Müller, ein klares Bekenntnis, sich unabhängig von militärischen Rückzugsplänen weiter für die Demokratisierung und den Wiederaufbau des Landes zu engagieren. "Die Menschen in Afghanistan brauchen weiter unsere Unterstützung. Die dortige Regierung wird noch lange nicht in der Lage sein, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten." Außerdem forderte Müller größere Anstrengungen im Kampf gegen die ausufernde Korruption: "Sie ist ein großes Entwicklungshindernis und darf anderen politischen oder militärischen Problemen nicht untergeordnet werden."
Sechs Monate nach dem Erdbeben in Haiti zog das Hilfswerk der deutschen Caritas eine positive Zwischenbilanz seiner Hilfsmaßnahmen. Nach der unmittelbaren Nothilfe, für die Caritas in-ternational rund zwei Millionen Euro aufgewendet habe, widme man sich nun dem langfristigen Wiederaufbau. Caritas international werde sich insbesondere beim Aufbau von Sozialeinrichtungen, Gesundheitszentren und Ausbildungsstätten sowie der psychosozialen Begleitung der Erdbebenopfer engagieren. Bisher seien mehr als 18 Millionen Euro an Spenden für Haiti bei dem Hilfswerk eingegangen. Kritik äußerte Caritas international an den politischen Rahmenbedingungen: "Wir brauchen ein tragfähiges städtebauliches Konzept, rechtsverbindliche Regelungen für den Wiederaufbau und die gerechte Einbindung aller Bevölkerungsgruppen in die Entwicklung des Landes. Diese Fragen müssen von der Regierung und der Gebergemeinsaft schnellstmög-lich geklärt werden", forderte Oliver Müller. Kurz vor Beginn der Hurrikansaison seien noch immer fast eine Million Menschen obdachlos oder lebten in Notunterkünften.
2009 förderte Caritas international 846 Projekte in 84 Ländern mit insgesamt 41,6 Millionen Euro. 55 Prozent der Mittel flossen in Katastrophenhilfe- und Wiederaufbauprojekte, 45 Prozent machten soziale Projekte für Kinder sowie alte, kranke und behinderte Menschen aus. Geografisch lagen die Schwerpunkte unserer Arbeit in Afrika und Asien. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungskosten lag bei 8,3 Prozent.


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