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Islamkonferenz muss endlich konkrete Ergebnisse bringen
von polis am 16.05.2010 17:46
Islamkonferenz muss endlich konkrete Ergebnisse bringen

Özdemir
Berlin (rdp). Zur Fortsetzung der Deutschen Islamkonferenz an diesem Montag in Berlin
erklärt Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Islamkonferenz war eine gute Idee, doch auch nach vier Jahren sind keine
konkreten Ergebnisse auf dem Weg zur Integration und Einbürgerung des
Islam greifbar. Dabei sollte die Phase, in der Dialog den Zweck erfüllt,
sich kennen zu lernen und Vertrauen zu schaffen, inzwischen vorbei
sein. Durch diese Unverbindlichkeit droht sich die Islamkonferenz selbst
die Legitimität zu rauben und zu einem bloßen Kaffeekränzchen zu werden.
Bundesinnenminister Thomas de Mazière hat bislang jedoch nicht erkennen
lassen, dass er die Sache mit ebenso viel Leidenschaft verfolgt wie sein
Vorgänger zumindest zu Beginn von dessen Amtszeit. Wenn die Deutsche
Islamkonferenz nicht bloß das Ziel verfolgt, die politische Kultur im
Land zu verändern, sondern auch ernsthaft die gleichberechtigte Teilhabe
von Muslimen mit allen Rechten und Pflichten zu erreichen, dann müssen
endlich konkrete Ergebnisse erarbeitet werden, die auch öffentlich und
in den Parlamenten diskutiert werden können.
Wir brauchen daher einen Fahrplan mit konkreten Anforderungen, die
muslimische Verbände erfüllen müssen, um als Religionsgemeinschaften
anerkannt zu werden. Formelle Richtschnur kann hier die Anerkennung der
Alevitischen Gemeinde als Religionsgemeinschaft in fünf Bundesländern
sein, wo sie die Möglichkeit hat, Religionsunterricht zu organisieren.
Dabei muss das Bundesinnenministerium die Bundesländer als maßgebliche
Instanz wesentlich effektiver einbinden. Geklärt werden muss auch,
inwiefern auch der Staat Reformen im Religionsverfassungsrecht anstoßen
muss und ob die Anforderung einer Bestandszeit von 30 Jahren auch für
eine ,eingewanderte Religion' zu gelten hat.
Von zentraler Bedeutung ist außerdem die angemessene Einbindung der
unabhängigen Muslime. Es ist Fakt, dass die muslimischen Verbände nur
einen geringen Teil der in Deutschland lebenden Muslime repräsentieren.
Nicht organisierte Muslime haben unabhängig von den Verbänden den
Wunsch, dass ihre Kinder in öffentlichen Schulen einen islamischen
Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht besuchen können. Wenn es
darum geht, dass wir auch ohne anerkannte islamische
Religionsgemeinschaften kurzfristig einen islamischen
Religionsunterricht einführen, dann müssen unabhängige Muslime an der
praktischen Umsetzung entsprechend beteiligt werden. Das sollte auch der
Zentralrat der Muslime akzeptieren, der sich und der Sache mit seinem
Fernbleiben trotz vorhandener Meinungsverschiedenheiten leider einen
Bärendienst erweist. Der Zentralrat sollte sich konstruktiv einbringen
für einen Neubeginn mit einer gemeinsamen Zielvereinbarung."
Wagenknecht: SPD darf sich Rot-Rot-Grün in NRW nicht verschließen
von polis am 16.05.2010 17:17
Wagenknecht: SPD darf sich Rot-Rot-Grün in NRW nicht verschließen

Wagenknecht
Berlin (rdp/ots) - Die neue stellvertretende Linken-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hat an die SPD appelliert, sich einer rot-rot-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen nicht zu verschließen. Im Gespräch mit dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Montagausgabe) sagte Wagenknecht: "Wenn Frau Kraft ernst nimmt, was sie den Wählern versprochen hat, dann sollte es Überschneidungen geben." Wagenknecht betonte, die Linke würde ihre Wahlversprechen "sehr gerne auch in einer Regierung umsetzen". Allerdings müsse die SPD wirklich bereit sein, soziale Politik im Interesse der Menschen mitzutragen. Allerdings sei es nicht sehr vertrauensbildend, wenn öffentlich "immer noch über die Linke hergezogen, über das Abwerben von Abgeordneten spekuliert wird". Ihre eigenen Parteifreunde nahm Wagenknecht gegen den Vorwurf in Schutz, nicht regierungswillig zu sein. Sie habe im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen "keine Chaoten und auch keine Sektierer getroffen".
Thailändischer Ministerpräsident kündigt Ausgangssperre an
von polis am 16.05.2010 11:26
Thailändischer Ministerpräsident kündigt Ausgangssperre an

Bangkok/Berlin (rdp/dts) - Nach den anhaltenden Auseinandersetzungen in der Hauptstadt Bangkok, hat der thailändische Ministerpräsident Abhisit Vejjajiva heute eine Ausgangssperre angekündigt. An den Einzelheiten zu dieser Sperre werde noch gearbeitet, sagte er in einer Fernsehansprache. Nach Angaben der thailändischen Behörden wolle man außerdem Ältere, Frauen und Kinder vom Roten Kreuz und anderen neutralen Organisationen aus der Protestzone evakuieren lassen. Darüber hinaus werden die etwa 400 Schulen in der Hauptstadt in der kommenden Woche geschlossen bleiben. Auch die deutsche Botschaft wird am Montag für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet sein. Indes steigt die Zahl der Todesopfer, die seit Donnerstag bei den blutigen Auseinandersetzungen zwischen thailändischen Sicherheitskräften und den als "Rothemden" bezeichneten Regierungsgegnern ums Leben kamen, auf 24 an. Die Situation in Bangkok war eskaliert, als das Militär ein von Regierungsgegnern besetztes Gebiet abgeriegelt hatte, um die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Die "Rothemden" fordern die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen.
Vom Papstliebling zum Paria
von polis am 08.05.2010 17:06
Berlin (fhp). Der Zusammenhang zwischen Tat und Ursache, zwischen Wollen und Geschehen - die katholische Unfähigkeit zur Teilnahme an einer modernen Gesellschaft - die Ignoranz verlogener Scheinheiligkeit einer autokratischen, fundamentalistischen, antidemokratischen Parallelwelt... . All das zeigt der "Fall Mixa".

Peter Wensierski
findet dazu die Worte und kommentiert im Spiegel:
Vom Papstliebling zum Paria
Als Augsburger Bischof vertrat Walter Mixa eine Kirche, wie sie sich Papst Benedikt XVI. wünscht: fundamentalistisch, Rom ergeben, rückwärtsgewandt. Der Staat muss sich fragen, wie lange er eine katholische Parallelwelt dieses Zuschnitts noch alimentieren will.
Mehr: zum Artikel auf spiegelonline.de
Qatar Holdings kauft Harrods für 1,5 Milliarden Pfund
von polis am 08.05.2010 14:32
Qatar Holdings kauft Harrods für 1,5 Milliarden Pfund

Harrods
London/Berlin (rdp/dts) - Der ägyptische Unternehmer Mohammed Al Fayed hat heute das Londoner Nobelkaufhaus Harrods für 1,5 Milliarden Pfund (rund 1,7 Milliarden Euro) an die Beteiligungsgesellschaft Qatar Holdings verkauft. Das Geschäft, welches am frühen Morgen beschlossen wurde, soll nach Informationen der BBC in den nächsten Stunden offiziell bekannt gegeben werden. Bereits im März waren Gerüchte aufgekommen, dass Qatar Holdings, welches am persischen Golf seinen Hauptsitz hat, Al Fayed einen möglichen Handel vorgeschlagen habe. Dies wurde jedoch von Mitarbeitern zu diesem Zeitpunkt dementiert. Al Fayed erwarb das Kaufhaus im Jahr 1985 für 615 Millionen Pfund.
Merkel spaltet Europa
von polis am 08.05.2010 14:25
Merkel spaltet Europa

Gesine Lötzsch
Als enttäuschend bewertet die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gesine Lötzsch die Ergebnisse des Euro-Gipfels. Schuld daran trage Bundeskanzlerin Merkel, die sich gegen wirksame Schritte zur Regulierung der Finanzmärkte sperre. Lötzsch erklärt:
„Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? ..
von polis am 08.05.2010 09:24
Presseschau vom 08.05.2010

Mixa
„Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? ..
.. Niemand! Und wenn er aber kommt? Dann zeigen wir ihn an.“ Egal wie die Voermittlungen wegen sexuellem Missbrauch gegen den Lügenbischof Mixa ausgehen, die katholische Kirche erlebt nun ihren Super-GAU.

fr-online
Vatikan nimmt Mixa-Rücktritt an
Der zurückgetretene Bischof von Augsburg, Walter Mixa, steht nun auch im Verdacht sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Damit erreicht der Missbrauchsskandal in der deutschen katholischen Kirche erstmals den Episkopat direkt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete Vorermittlungen ein, nachdem das Bistum Augsburg einschlägige Hinweise aus dem Umfeld des mutmaßlichen Opfers an die Behörden übermittelt hatte - in Übereinstimmung mit den bischöflichen Leitlinien, wie der Generalvikar des Bistums, Karlheinz Knebel, betonte. …

faz.net
Vorermittlungsverfahren gegen Bischof Mixa
… Benedikt XVI. hatte sich am Freitag vergangener Woche in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Zollitsch, dem Münchner Erzbischof Marx und dem Augsburger Weihbischof Losinger ein Bild von den Umständen gemacht, die Mixa veranlasst hatten, um Amtsverzicht nachzusuchen. Dabei kam dem Vernehmen nach auch der Verdacht sexueller Übergriffe zur Sprache. Gemeinsam mit unübersehbaren Hinweisen auf übermäßigen Alkoholgebrauch bildet der Verdacht sexueller Übergriffe den Höhepunkt einer Serie von Mutmaßungen über einen eines Geistlichen unwürdigen Lebensstil, in die sich Mixa durch Leugnen und Eingeständnisse immer tiefer verstrickt hat. ...

spiegel.de
Papst will Mixa rasch ablösen
… Wie die "Augsburger Allgemeine" schreibt, soll es sich bei Mixas möglichem Opfer um einen damals minderjährigen Jungen handeln. Möglicherweise ist die Tat, die in den Jahren zwischen 1996 bis 2005 geschehen sein muss, noch nicht verjährt und damit strafrechtlich relevant.
Der Leiter der Ingolstädter Staatsanwaltschaft, Helmut Walter, wollte zum Inhalt der Vorermittlungen keine Angaben machen - aus "ermittlungstaktischen Gründen". Man stehe noch am Anfang. …

taz.de
„Der Steuerzahler zahlt Mixas Pension“
… Der Staat besolde nach wie vor Bischöfe. „Mixas Gehalt und Pension zahlt der Steuerzahler“, schreibt Matthäus-Maier. Gegen den scheidende Augsburger Bischof Walter Mixa, der nach einem Misshandlungs-Skandal seinen Rücktritt angeboten hatte, werden nun auch Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Matthäus-Maier weist in der sonntaz darauf hin, dass sie das Ende dieser Besoldungs-Praxis schon 1974 in einem FDP-Papier gefordert habe. Die Privilegien für Kirchen widersprächen dem Verfassungssatz "Es besteht keine Staatskirche", moniert Matthäus-Maier, die im Beirat der humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung sitzt. ...
Foto: spiegel.de/ddp
Klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel
von polis am 07.05.2010 18:03
DUH und BUND klagen gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk in Brunsbüttel
Berlin/Kiel/Brunsbüttel (rdp/ots).
Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein - Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben - Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft
Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 "Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens" der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.
Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:
Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.
Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.
Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. "Datteln-Urteil" gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.
Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.
"Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden", betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. "Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind", sagt Quentin. Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. "Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig", sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.
BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. "Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig", sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.
Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.
Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. "Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden", stellt Lüth fest. "Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen."
Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. "Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen," sagt BI-Sprecher Stephan Klose.
DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.
Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites "Planungschaos Datteln" entsteht.
Berlin/Kiel/Brunsbüttel (rdp/ots).
Deutsche Umwelthilfe, BUND und Privatperson reichen Klageantrag gegen Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk an der Elbe ein - Plan verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben - Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft
Die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie ein Anwohner aus Brunsbüttel haben als Klagegemeinschaft heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan Nr. 55 "Kohlekraftwerk nördlich des Elbehafens" der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Ansiedlung des geplanten Steinkohlekraftwerks von GDF SUEZ auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Mit dem Normenkontrollantrag wird die planungsrechtliche Grundlage für das 800 MW-Kraftwerk angegriffen.
Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer und der Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen, die auch schon in den Genehmigungsverfahren zu den Kohlekraftwerken von GDF SUEZ und SüdWestStrom in Brunsbüttel tätig sind. Der Klageantrag stützt sich auf eine lange Liste von Fehlern und Mängeln im Bebauungsplan:
Die Lärm-Grenzwerte werden überschritten. Bei dem benachbarten Gebiet Brunsbüttel-Süd handelt es sich nach Auffassung der Kläger nicht um ein Gewerbegebiet und auch nicht um ein Mischgebiet, wie die Stadt behauptet, sondern um ein allgemeines oder reines Wohngebiet. Damit gelten sehr viel schärfere Grenzwerte, die von dem Kohlekraftwerk keinesfalls eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere den Lärm. Selbst wenn es bei der planungsrechtlichen Einordnung von Brunsbüttel-Süd als Mischgebiet bleiben sollte, ist die Lärmberechnung in den Planungsunterlagen fehlerhaft. Unabhängig vom Gebietscharakter wird es zu einer Überschreitung von Lärm-Grenzwerten kommen.
Gleiches gilt für die Feinstaub-Grenzwerte. Auch hier liegen keine belastbaren Untersuchungen vor, wonach die Feinstaub-Grenzwerte künftig eingehalten werden können. Vielmehr würde es mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte kommen. Dies ist aus Sicht der Kläger besonders gravierend, da mit Feinstaub bekanntermaßen erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbesondere für Kinder und ältere Menschen verbunden sind.
Die Stadt Brunsbüttel hat nach Ansicht der Kläger keine Konsequenzen aus dem sog. "Datteln-Urteil" gezogen. In der Entscheidung zu dem E.ON-Kraftwerk in Datteln, mit dem der entsprechende Bebauungsplan in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurde, wird auf das unzulässige Nebeneinander eines sog. Störfallbetriebs mit benachbarter Wohnbebauung abgestellt. Nach Ansicht der Kläger muss ein Mindestabstand von 1.500 m eingehalten werden. Der tatsächliche Abstand beträgt in Brunsbüttel aber nur rund 400 m.
Seitens der Umweltverbände wird in erster Linie die Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Schutzgebieten und Tier- und Pflanzenarten geltend gemacht.
"Einer der Hauptfehler in der Planung der Stadt liegt darin, dass die Auswirkungen der Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in die Elbe in dem Bebauungsplan-Verfahren nicht berücksichtigt wurden", betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. "Der Betrieb des Kraftwerks hat erhebliche Auswirkungen auf seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch auf Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenzgrundlage für die Elbfischer sind", sagt Quentin. Gravierende Auswirkungen des Kraftwerks lässt die Stadt in dem Plan außer Acht, obwohl neue Rechtsvorgaben der EU für Gewässer und Lebewesen ein Verschlechterungsverbot der Quecksilberbelastung zwingend vorsehen. Untersuchungen zeigen, dass der Quecksilbergehalt in Fischen der Elbe schon heute ein Vielfaches über den Grenzwerten liegt. "Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in die Elbe verstößt gegen europäisches Recht und ist folglich unzulässig", sagt Quentin. Die Auswirkungen des Quecksilbereintrags ist auch einer der Hauptkritikpunkte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Weder GDF SUEZ noch die Behörden haben hierauf bisher zufriedenstellende Antworten gefunden.
BUND-Landesgeschäftsführer Hans-Jörg Lüth weist darauf hin, dass von dem Steinkohlekraftwerk erhebliche Mengen Stickstoff ausgestoßen werden, die in benachbarten FFH-Gebieten empfindliche Pflanzen zerstören werden. "Diese Pflanzengesellschaften stehen unter dem höchsten europäischen Schutz. Wegen der gravierenden Beeinträchtigungen ist der Kraftwerksbau unverantwortlich und von vornherein unzulässig", sagt Lüth. Auch seltene Zugvögel und Fledermäuse würden mit dem Bau des Kraftwerks massiv beeinträchtigt.
Der Bebauungsplan leidet auch an zahlreichen formellen Fehlern. Besonders gravierend ist, dass der Plan hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Steinkohlekraftwerks nur allgemeine Aussagen enthält und bezüglich der konkreten Beeinträchtigungen auf das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk verweist. Dass dies unzulässig ist, wurde im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Kohlekraftwerk Datteln festgestellt.
Auch energie- und klimapolitisch ist der Kraftwerkbau unverantwortlich. "Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie geht ungenutzt in die Elbe und belastet dort das Ökosystem. Stattdessen könnten zehntausende Haushalte in der Region mit der anfallenden Wärme versorgt werden", stellt Lüth fest. "Wer heute noch Kohlekraftwerke baut, behindert über Jahrzehnte die dringend notwendige Energiewende hin zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Dazu gibt es keine Alternativen."
Die Kraftwerksplanungen in Brunsbüttel stoßen auf massiven Widerstand vor Ort, weshalb die Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe/Brunsbüttel den Klageantrag ausdrücklich begrüßt. "Wir akzeptieren nicht, wie die Stadt mit uns Bürgern umgeht. Wir kämpfen mit aller Entschiedenheit gegen alle hier geplanten Kohleblöcke. Die Marsch um Brunsbüttel ist eine äußerst fruchtbare und landwirtschaftlich geprägte Region. Wir können es uns nicht leisten, dass neben Millionen Tonnen CO2 auch noch riesige Mengen an Schwermetallen Jahr für Jahr wie ein Leichentuch über die Landschaft ausgebreitet werden, in den Nahrungskreislauf gelangen und Mensch und Umwelt krank machen," sagt BI-Sprecher Stephan Klose.
DUH und BUND rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr. Sollte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig der Argumentation der Kläger folgen, würde die planungsrechtliche Grundlage für das beantragte Kohlekraftwerk entfallen. Falls für das Kohlekraftwerk vor der Entscheidung über den Normenkontrollantrag erste Genehmigungen erteilt werden, müssen diese nachträglich wieder aufgehoben werden.
Die Stadt Brunsbüttel geht in diesem Verfahren ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses über den Bebauungsplan wurde die Stadt in einem Rechtsgutachten darauf hingewiesen. Sie hielt trotzdem an der Planung fest. Jetzt wird das Gericht entscheiden, ob in Brunsbüttel ein zweites "Planungschaos Datteln" entsteht.
Deutschland muss Zusage einhalten und iranische Journalisten aufnehmen
von polis am 07.05.2010 17:56
ROG-Brief an Westerwelle und de Maizière: Deutschland muss Zusage einhalten und iranische Journalisten aufnehmen

Berlin (rdp/ots) - Anlässlich der Vergabe des "Henri Nannen Preises für Verdienste um die Pressefreiheit" an Journalisten im Iran am 7. Mai in Hamburg fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die Aufnahme von verfolgten iranischen Medienschaffenden in Deutschland.
In einem offenen Brief an Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Bundesinnenminister Thomas de Maizière setzt sich ROG für eine zügige Erteilung von Notvisa für iranische Medienschaffende ein, die nach den Protestkundgebungen im Sommer 2009 aus ihrer Heimat fliehen mussten. Viele von ihnen haben bisher keine sichere Zuflucht gefunden.
"Die dramatische Lage von iranischen Journalisten und Bloggern erfordert schnelles Handeln und Mitmenschlichkeit", heißt es in dem Schreiben vom 5. Mai 2010 an die Bundesminister. "Es kann nicht sein, dass der Einsatz für Demokratie und Menschenrechte im Iran zwar in politischen Reden gelobt wird, aber westliche Unterstützung dann erlahmt, wenn es um konkrete Hilfe geht."
In dem Brief erinnert ROG-Geschäftsführer Christian Rickerts noch einmal an die Zusage der Bundesregierung, einige der ins Ausland geflüchteten Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland aufzunehmen. Seit dieser Ankündigung vom 16. März 2010 sei jedoch keiner der Journalisten, mit denen ROG in direktem Kontakt steht, von deutschen Behörden kontaktiert worden. "Wir verstehen nicht, warum nach der generellen Zusage der Bundesregierung der Prüfungsprozess des derzeit federführenden Bundesinnenministeriums nicht beschleunigt werden kann", so Rickerts.
Mehr als 50 Journalisten haben seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom 12. Juni 2009 den Iran verlassen, um den Repressalien des Regimes zu entkommen. Viele von ihnen haben in der Türkei vorübergehend Zuflucht gefunden, können aber dort nicht bleiben. Ihre Lebensbedingungen sind schwierig. Flüchtlingsunterkünfte werden von Kräften des iranischen Geheimdienstes infiltriert, es fehlt jede Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt. Seit mehr als einem halben Jahr bemüht sich ROG international um eine menschenwürdige Lösung für die geflüchteten Journalisten und Blogger.
Im Gegensatz zum deutschen Staat hat die französische Regierung sehr schnell Bereitschaft gezeigt zu helfen und mittlerweile fast 30 Journalisten und Blogger mit ihren Familien aufgenommen. Auch die USA, Kanada, Italien und Norwegen folgen diesem Beispiel.
Der "Henri Nannen Preis" wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Stellvertretend für unterdrückte Journalisten im Iran nimmt Maziar Bahari den Preis für Pressefreiheit entgegen. Der iranische Journalist wurde während der Unruhen nach der Präsidentschaftswahl im Juni 2009 festgenommen. Er musste 118 Tage in Isolationshaft im Gefängnis verbringen und wurde im Oktober 2009 entlassen. Seitdem setzt sich der Journalist für die Freilassung seiner inhaftierten Kollegen ein und hat das iranische Regime immer wieder öffentlich angeprangert.
8. Mai 1945 sagt jedem zweiten Deutschen nichts
von polis am 07.05.2010 16:38
8. Mai 1945 sagt jedem zweiten Deutschen nichts

Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichnet die Kapitulationsurkunde (8. Mai 1945)
Berlin (rdp/dts) - Knapp die Hälfte der Deutschen wissen nicht, wofür das Datum des 8. Mai 1945 steht. Einer Forsa-Umfrage für das Magazin "Stern" zufolge, ist 45 Prozent der Deutschen nicht bekannt, das an diesem Datum der Zweite Weltkrieg beendet wurde. Besonders groß ist die Unwissenheit unter den Jüngeren: Mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der 18- bis 29-Jährigen konnten die Frage nicht beantworten. Am besten informiert sind die Ostdeutschen, nur 28 Prozent der Befragten in den neuen Bundesländern mussten bei der Frage passen. Schlecht informiert sind die Deutschen auch über die Zahl der Opfer auf sowjetischer Seite. Nur 18 Prozent konnten richtig angeben, dass im Zweiten Weltkrieg weit mehr als 20 Millionen sowjetische Soldaten und Zivilisten getötet wurden. 26 Prozent erklärten, sie würden in der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis "so gut wie nie" über den Zweiten Weltkrieg sprechen.


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