Landtag beschließt Versammlungsgesetz - NPD-Eklat
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Landtag beschließt Versammlungsgesetz - NPD-Eklat
von redaktion am 20.01.2010 16:40
Landtag beschließt Versammlungsgesetz - NPD-Eklat
Dresden - Sachsen hat per Gesetz Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen erschwert. Das sieht ein am Mittwoch im Landtag beschlossenes Versammlungsgesetz vor. Demnach können Demonstrationen an bestimmten Orten verboten oder mit Auflagen versehen werden. Im Kern geht es um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden - speziell am 13. und 14. Februar, dem Jahrestag der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Die Linken kündigten eine Klage vor dem sächsischen Verfassungsgericht an.
Der Jahrestag der Bombardierung Dresdens wird alljährlich von Neonazis missbraucht. Sie sehen in den Luftangriffen der Alliierten ein Verbrechen, verschweigen aber die Kriegsschuld und das millionenfache Leid, das von Deutschland ausging. Justizminister Jürgen Martens (FDP) wandte sich in der Landtagsdebatte an die NPD. «Die Rechtsextremisten wollen nicht trauern, sie wollen nicht gedenken, sie wollen provozieren, hetzen und Geschichtsfälschung unter die Leute bringen.»
Kurz zuvor hatte die NPD für einen neuerlichen Eklat gesorgt. Fraktionschef Holger Apfel bezeichnete die Alliierten als «entkultivierte Antimenschen» und verglich Proteste gegen die NPD mit der Judenverfolgung. Mehrere Abgeordnete protestierten lautstark, Apfel erhielt einen Ordnungsruf.


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