«Hartz IV»-Urteil: Kein Zuschlag für Kinderkleidung
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«Hartz IV»-Urteil: Kein Zuschlag für Kinderkleidung
von redaktion am 23.03.2010 17:11
«Hartz IV»-Urteil: Kein Zuschlag für Kinderkleidung

Kassel/Berlin (fhp/ddp). Obwohl das Bundesverfassungsgericht die «Hartz IV»-Leistungen für Kinder als zu niedrig beanstandet hat, müssen Familien vorerst weiter damit auskommen: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies am Dienstag eine Klage von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ab, die zusätzliches Geld für Kinderkleidung verlangt hatten (Az.: B 14 AS 81/08 R).
«Es ist etwas unbefriedigend, weil wir einen rechtswidrigen Zustand auf dem Rücken der Kläger austragen», sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. Doch Karlsruhe habe der Bundesregierung bis zum Jahresende Zeit gegeben, das Kinder-«Hartz IV» neu zu berechnen. So lange sei hinzunehmen, dass weiter nur die bisherigen, zu geringen Regelleistungen gezahlt werden.
Die Kläger hatten bereits 2006 für ihre damals drei und vier Jahre alten Kinder einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 448 Euro beantragt, weil ihr Nachwuchs aus allen Kleidern herausgewachsen sei und neu ausgestattet werden müsste. Das Jobcenter aber wollte keine Sonderzahlung bewilligen: Anspruch auf eine «Erstausstattung für Bekleidung» gebe es nur bei «Ã¼berraschenden, unplanbaren Ereignissen» - wie nach einer Geburt oder einem Zimmerbrand.
Deutschlands oberste Sozialrichter stimmten dem wie schon die Vorinstanzen zu: Anziehsachen seien grundsätzlich aus der Regelleistung zum Lebensunterhalt zu bezahlen. Von einem Härtefall, der laut Bundesverfassungsgericht zusätzliche Leistungen nötig mache, könne keine Rede sein, erklärte das Gericht. «Das Wachstum der Kinder ist ja der Normalfall», sagte Udsching.


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