Fotomontagen vom Papst mit Kondomen erlaubt

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Fotomontagen vom Papst mit Kondomen erlaubt

von redaktion am 08.03.2010 15:20




Fotomontagen vom Papst mit Kondomen erlaubt



München/Berlinb (fhp/ddp). Kritik an der Einstellung von Papst Benedikt XVI. gegenüber Homosexuellen ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab am Montag Teilnehmern des Christopher-Street-Days 2006 in München recht, die auf einem «Papamobil» genannten Motivwagen Fotomontagen des Papstes mit Kondomen gezeigt hatten. Außerdem führten sie eine Puppe mit sich, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für «männlich» aufgestickt war. Zudem zitierten sie auf Plakaten Aussagen des Papstes, wonach homosexuelle Beziehungen zutiefst unmoralisch seien und Homosexualität eine schwere Sünde.

Die herbeigerufene Polizei sah darin eine Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts und forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe zu verstauen sowie die Fotomontagen zu entfernen. In erster Instanz billigte das Verwaltungsgericht München das Vorgehen der Beamten. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass die Polizei damals rechtswidrig handelte.

Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.03.2010 15:21.

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