Drohnen über Dresden
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Drohnen über Dresden
von redaktion am 22.02.2011 17:22
Drohnen über Dresden

Ströbele
Berlin (rdp). Nicht nur am Abend des vergangenen Samstag (19.02.) vergriffen sich Polizeieinsatzkräfte, mit fadenscheinigen Argumenten, bei ihrer Durchsuchungsaktion des „Dresden Nazifrei“-Organisationsbüros, in der Verhältnismäßigkeit ihrer eingesetzten Mittel.
Gegen 15:45 observierte die Polizei in Dresden eine friedliche Demonstration von ca. 1000 Nazi-Gegnern nordwestlich des Hauptbahnhofs (Budapester Straße auf der Brücke über die Bahngeleise) lange Zeit durch mindestens eine Drohne. ( http://www.youtube.com/watch?v=-khKDwrjF2Q ).
An besagter Stelle von Demonstranten fotografierte Überwachungsdrohne.
Solche vorsorglichen Übersichtsaufnahmen der Polizei ohne Anlass vorherigen Fehlverhaltens der konkret überwachten Demonstranten greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein (vgl. BVerfG Beschluss vom 17.2.2009, 1 BvR 2492/08, NVwZ 2009, 441 ff; VG Berlin Urteil vom 5. Juli 2010 - VG 1 K 905.09; OVG Münster Beschluss vom 23.11.2010 - 5 A 2288/09) und sind weder durch § 12a Bundesversammlungsgesetz gedeckt noch durch § 12 a des sächsischen Versammlungsgesetzes. Denn danach dürfen Versammlungsteilnehmer jeweils nur gefilmt werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.“ Das schließt vorsorgliche Übersichtsaufnahmen aus.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Sröbele kommentiert diese rechtlich unzulässige Maßnahme so:
Ich hoffe, dass trotz solcher Polizei-Übergriffe die Dresdner und auswärtigen Nazi-Gegner durch ihren gemeinsamen Erfolg vom letzten Wochenende ermutigt sind, sich nächsten Nazi-Aufmarsch in Dresden oder anderswo NOCH zahlreicher sowie durchweg friedlich mit Blockaden und phantasievollen Aktionen zu widersetzen.“


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