Datenschützer ermitteln gegen Drogeriekette
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Datenschützer ermitteln gegen Drogeriekette
von redaktion am 25.01.2010 13:37
Datenschützer ermitteln gegen Drogeriekette
Hannover/Köln - Die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette Ihr Platz verstößt mit der Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden möglicherweise gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, Michael Knaps, bestätigte am Montag einen Bericht von NDR Info und sagte, die Behörde ermittle seit September gegen das Unternehmen. Bundesweit betreibt Ihr Platz rund 700 Filialen. Es sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Auch in den Filialen des Taschen-Verlags in Köln werden laut NDR Kunden von Webcams gefilmt - Datenschützer wollen auch hier die Rechtmäßigkeit prüfen.
Bei der Drogeriekette soll laut Knaps kontrolliert werden, ob Videokameras in unzulässiger Weise installiert wurden. Das Verfahren habe der niedersächsische Datenschutzbeauftragte nach dem Hinweis eines «besorgten Kunden» aus Berlin in die Wege geleitet. Dieser habe sich bei seinem Einkauf über die «viel zu umfassende Videoüberwachung» beschwert. Schlecker äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
«Wir prüfen die gesamte Firma», sagte Knaps. Ihr Platz hat den Datenschützern dazu die «Verfahrensbeschreibungen» für die installierten Videokameras zur Verfügung gestellt. «Die Firma hatte zunächst nur sehr zögerlich auf die Anfrage der Datenschützer reagiert.» Das eingereichte Material werde jetzt intensiv geprüft. Zudem seien unangekündigte Kontrollen in Filialen geplant. Die Ergebnisse würden dann zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Dies werde aber noch einige Wochen und Monate dauern.
Nach dem Datenschutzgesetz sei es grundsätzlich unzulässig, Mitarbeiter mit Videokameras zu kontrollieren, erklärte Knaps. Auch die Aufzeichnung von Gesprächen sei verboten und stelle einen Straftatbestand vor. Bevor die Überwachungsanlagen eingerichtet werden, muss zudem nachvollziehbar dokumentiert sein, wozu sie installiert werden, welche Schwenkbereiche die Kameras haben und wie die Daten gespeichert werden. Auch Hinweisschilder im Verkaufsraum müssen deutlich sichtbar aufgehängt werden. Der Schlecker-Konzern stand jüngst wegen Dumpinglohn-Vorwürfen in der Kritik.
Ähnlich beim Taschen-Verlag in Köln: Die nordrhein-westfälische Datenschutzbehörde kritisiert, dass in den Filialen Kunden von Webcams gefilmt werden und die Bilder dann im Internet erscheinen. Es sei zwar möglich, Geschäfte mit Kameras zu überwachen, um Diebstahl vorzubeugen, sagte eine Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol am Montag in Düsseldorf. «Dass das aber ins Netz übertragen wird und jeder das sehen kann, das ist der kritische Punkt.» Das dürfe nach menschlichem Ermessen unzulässig sein. «Kameras sind gerade in Büchereien sehr kritisch, weil dadurch unter Umständen zu sehen ist, was man liest», erläuterte sie.


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