Abgewiesen! - polis-Presseschau

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Abgewiesen! - polis-Presseschau

von redaktion am 08.09.2011 08:43




Presseschau vom 08.09.2011



Bundesverfassungsgericht: "Ob Karlsruhe der richtige Ort für europäische Machtfragen ist"


Abgewiesen!

Die Klagen der "Fünf Alten" plus Gauweiler wurden gestern vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes abgewiesen. Die Kläger wandten sich gegen den Euro-Rettungsschirm und beschworen die Gefahr einer Aushöhlung ihres Wahlrechtes. Dennoch stärkten die Richter die Rechte des Bundestages und der Abgeordneten. Künftig muss das Parlament vor jeder zusätzlichen Ausweitung von Risiken vorab um Zustimmung gefragt werden. Irgendwie können alle Beteiligten mit dem Urteil leben.





fr-online.de

Bundesverfassungsgericht weist Euro-Klage ab

... Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. ...




faz.net

Keine unbestimmten Ermächtigungen

... Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Euro-Rettungsmaßnahmen ist vor allem ein Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie. Damit liegt es auf der Linie, die die Karlsruher Richter schon in ihren Entscheidungen zu den EU-Verträgen von Maastricht (1993) und Lissabon (2009) vorgegeben haben. Das Wahlrecht schütze die Bürger vor einem „Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt" durch eine weitreichende Übertragung von Befugnissen des Bundestags auf supranationale Einrichtungen, leitet der Zweite Senat aus Artikel 38 des Grundgesetzes her. ...




spiegel.de

"Das ist schwer umzuwerfen"

... Euro-Stabilisierung ja, aber nur, wenn der Bundestag seinen Segen erteilt. Damit fiel das Urteil der Verfassungsrichter aus wie erwartet. Doch im Detail, erklärt der Europarechtler Frank Schorkopf im Interview, hat Karlsruhe wichtige Regeln für künftige Rettungsfonds definiert. ...




taz.de

Nicht ohne den Bundestag

... Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben des Staates müsse weiterhin in der Hand des Bundestags bleiben. Das Budgetrecht des Parlaments sei von "zentraler" Bedeutung für die Demokratie, so die Richter. Der Bundestag dürfe deshalb keine unüberschaubaren Risiken eingehen, vielmehr müsse das Parlament vor jeder Ausweitung der Risiken ausdrücklich zustimmen. Diese Maxime rechnet Karlsruhe zum "unantastbaren" Kern des Grundgesetzes. Sie dürfte also nicht einmal per Verfassungsänderung ausgehebelt werden. ...

Foto: spiegel.de/dpa

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