Patientenbeauftragter plant öffentliches Ärztefehler-Register
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Älteste Beiträge zuerst ]
Re: Patientenbeauftragter plant öffentliches Ärztefehler-Register
von promotours am 24.02.2010 22:07Patientenbeauftragter plant öffentliches Ärztefehler-Register
von polis am 15.02.2010 16:50
Patientenbeauftragter plant öffentliches Ärztefehler-Register

Wolfgang Zöller
Hannover/Berlin (fhp/ddp). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), will ein bundesweites Melderegister einführen, in dem ärztliche Behandlungsfehler öffentlich gemacht werden. «Registrieren heißt lernen», sagte der CSU-Politiker der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (Montagausgabe). «Wir brauchen eine neue Fehlerkultur», forderte er.
Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Phillip Rösler (FDP) steht dem Vorstoß jedoch skeptisch gegenüber. Ein Sprecher verwies darauf, dass ein Melderegister bisher in der Koalition nicht besprochen worden sei. «Wenn Behandlungsfehler besser verhindert werden sollen, geht das nur gemeinsam mit allen Beteiligten. Zumal: Ein Großteil der Behandlungen verläuft zur vollen Zufriedenheit der Patienten», sagte der Sprecher in Berlin.
Die Bundesärztekammer lehnte ein öffentliches Ärztefehler-Register ab. «Wir brauchen kein Zwangsregister für Behandlungsfehler, sondern endlich vernünftige Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, dann können schon viele Fehler vermieden werden», sagte der Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin. Er verwies darauf, dass es bereits ein System zur Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern gebe. Die Behauptung, dass ein Patient bei dem bisherigen Gutachterverfahren fast immer auf der Strecke bleibe, sei «völlig haltlos».
Zöller kündigte an, er wolle die Einführung den neuen, öffentlich zugänglichen Melderegisters im Patientenrechtegesetz verankern, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. An den Pranger gestellt werden sollen Ärzte allerdings zunächst nicht. Die Daten sollen nach den Plänen des Patientenbeauftragten anfangs anonym, ohne Nennung des Arztes erfasst werden.


Antworten