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Kenan Kolat kritisiert neuen Vorstoß von Union und FDP zum Ausländerrecht als "populistisch"
von polis am 10.03.2011 14:48
Kenan Kolat kritisiert neuen Vorstoß von Union und FDP zum Ausländerrecht als "populistisch"

Kolat
Berlin (rdp/ots) - "Besorgt und mit großer Enttäuschung" reagierte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, auf einen neuen Vorstoß von Union und FDP zur Verschärfung des Ausländerrechts. So sollen neu Zugewanderte so lange nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie einen Deutsch-Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Gegenüber der Tagsezeitung "Neues Deutschland" (Freitagausgabe)kritisierte er den Vorstoß als »populistisch«. Die Koalition mache sich die Position der CSU zu eigen und schüre Vorurteile gegenüber Migranten. Er vermisse die "liberalen Stimmen" in der Koalition. "Wo bleibt die Stellungnahme von Maria Böhmer", forderte er die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung zur Reaktion auf. Konsequenzen für die anstehende Islamkonferenz am 29. März lässt Kolat offen. Man wolle die Vorgespräche mit dem Innenminister nächste Woche abwarten, sagte Kolat. Kolat sieht türkische Staaatsangehörige von etwaigen Verschärfungen gleichwohl nicht betroffen. Nach den Vereinbarungen zwischen EU und Türkei zu den Beitrittsverhandlungen seien türkische Staatsangehörige EU-Staatenangehörigen weitgehend gleichgestellt. Dieses sogenannte Verschlechterungsverbot sei mehrfach vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden.
Ausgrenzung unter dem Deckmantel der Integration
von polis am 10.03.2011 13:46
Ausgrenzung unter dem Deckmantel der Integration

Dagdelen
Berlin (rdp). "Die Aufenthaltserlaubnis vom Niveau der Sprachkenntnisse abhängig zu machen ist vollkommen inakzeptabel. Diese Ungleichbehandlung gegenüber eingewanderten Fachkräften, die überhaupt gar keine Sprachkenntnisse nachweisen müssen, ist bezeichnend. Das erinnert an soziale Selektion", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Forderung der Fraktion der CDU/CSU und der FDP, die Aufenthaltserlaubnis jeweils nur um ein Jahr zu verlängern, solange das Sprachniveau B1 nicht erreicht wird. Dagdelen weiter:
Die Regierungskoalition suggeriert mit ihrem gesetzgeberischen Aktionismus, dass Migrantinnen und Migranten die deutsche Sprache gar nicht lernen wollen und deshalb mit Zwang und Druck hierzu angehalten werden müssten. Für dieses rechtspopulistische Zerrbild einer vermeintlichen Integrationsverweigerung gibt es aber keinerlei empirische Belege. Mit dem neuerlichen Gerede Seehofers von ‚deutscher Leitkultur' und angeblich notwendigen Verschärfungen in der Integrationspolitik werden rassistische Ressentiments befördert.
Die Neuregelung erzeugt überdies eine neue Ungleichbehandlung, denn sie wird unter anderem auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar sein: Im Zuge des Assoziierungsabkommens der EU mit der Türkei sind jedwede Verschlechterungen der geltenden Freizügigkeitsregelungen für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen verboten.“
Haderthauer fordert muslimische Mitbürger auf, sich zum christlich geprägten Werte- und Rechtssystem in Deutschland zu bekennen
von polis am 08.03.2011 18:51
Haderthauer fordert muslimische Mitbürger auf, sich zum christlich geprägten Werte- und Rechtssystem in Deutschland zu bekennen
Haderthauer
Leipzig/Berlin (rdp/ots) - Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hat die muslimischen Mitbürger in Deutschland aufgefordert, sich auf die vom Christentum geprägte deutsche Werte- und Rechtsordnung einzulassen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) sagte Haderthauer: "Unsere muslimischen Mitbürger haben sich bewusst für ein Leben in Deutschland entschieden. Das ist eine Entscheidung für unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung, für unsere Werte, die von Christentum und Aufklärung geprägt sind, für unser Prinzip des Aufstiegs durch Bildung und Leistung, für Gleichberechtigung, Toleranz und Solidarität durch ein starkes soziales Netz." Die meisten muslimischen Mitbürger seien zu wichtigen Leistungsträgern geworden, fast die Hälfte habe die deutsche Staatsangehörigkeit. "Wer bei uns lebt, muss auch zukünftig akzeptieren, dass unsere Gesellschafts- und Werteordnung nicht vom Islam geprägt ist", sagte Haderthauer.
Mit Blick auf den Internationalen Frauentag und die Lage der Frauen in der CSU-Hierarchie zeigte sich Frau Haderthauer zufrieden mit der Hierarchieentwicklung unter Parteichef Horst Seehofer. "Der Erfolg der CSU beruht darauf, dass die besten Frauen und Männer sie politisch prägen." Daran habe sich auch nach dem Ämterverzicht von Karl-Theodor zu Guttenberg nichts geändert. "Unser Parteivorsitzender hat auch deshalb in den letzten Jahren eine Reihe von jüngeren Frauen und Männern in wichtige Positionen gebracht. Unsere parteiinterne Frauenquote wird dazu beitragen, das Potential jüngerer Frauen für die CSU noch besser zu nutzen", zeigte sich Frau Haderthauer überzeugt.
Neues Deutschland: zum Benzin-Gipfel
von polis am 08.03.2011 18:16
Neues Deutschland: zum Benzin-Gipfel
Berlin (rdp/ots) - Eigentlich hätte sich die Bundesregierung das - von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) großspurig als »Benzin-Gipfel« angekündigte - Treffen mit den Auto- und Mineralöl-Lobbygruppen schenken können. Dass man mehr E10-Infobroschüren auslegt, hätte man sich auch fernmündlich mitteilen können. Bei den bockigen Autofahrern dürfte die angekündigte PR-Offensive, die wenig mit Aufklärung zu tun hat, die Abwehrhaltung eher noch verstärken. Zumal Äußerungen aus der Autobranche bezüglich der Motorenunverträglichkeit im Raum stehen, die die Verunsicherung noch geschürt haben. Und die ungeklärte Haftungsfrage tut ein Übriges. Das eigentliche Problem ist ein anderes: Bei dem Gipfel ging es einzig um die Frage, wie man das neue Super-Benzin E10 trotz der Unlust der Konsumenten in den Markt drücken kann. Dabei hätte man sich mit den Umweltschützern und deren Kritik auseinandersetzen müssen, dass Biokraftstoffe nicht nur das Problem der Nahrungsmittelknappheit verschärfen, sondern mit ihnen auch der gewünschte Klimaschutzeffekt nicht zu erreichen ist. Die schwarz-gelbe Regierung will keine wirklichen Debatten. Denn diese würden nur das völlige Fehlen zukunftsträchtiger Verkehrskonzepte sichtbar machen, die umweltfreundlich sind und allen eine bezahlbare Mobilität jenseits des Automobilismus sichert. Es geht nicht darum, mittels Biokraftstoffquoten einen Klimaschutz vorzugaukeln, der Auto- und Mineralölindustrie weiter gute Geschäfte beschert. Für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft besteht eine völlig andere Notwendigkeit: den Spritverbrauch nachhaltig und massiv zu senken.
Röttgen in der Lobbyfalle
von polis am 08.03.2011 17:10
Röttgen in der Lobbyfalle

Lötzsch
Berlin (rdp). „Die Bundesregierung versteht sich als Lobby der Mineralöl- und Autoindustrie und nicht der Verbraucher“, so Gesine Lötzsch zum Benzin-Gipfel. Die Parteivorsitzende der Partei DIE LINKE weiter:
Die missglückte Einführung von E10 macht deutlich, dass sich Herr Röttgen auf die Mineralöl- und Autolobby verlassen hat, anstatt die Einführung ordentlich im Interesse der Verbraucher zu kontrollieren.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, sofort die Mineralöl- und Autolobby in die Verantwortung zu nehmen und die garantierten Vertragsstrafen von der Mineralölindustrie einzutreiben. Gleichzeitig brauchen wir eine grundlegend andere Umwelt- und Mobilitätsstrategie, die den Konflikt mit der Mineralöl- und Autoindustrie nicht scheut."
Arbeitgeber führten Christlichen Gewerkschaften Mitglieder zu
von polis am 08.03.2011 16:02
ZDF-Magazin "Frontal 21": Arbeitgeber führten Christlichen Gewerkschaften Mitglieder zu
Experten: Gewerkschaften vom Gegner finanziert
Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs
Mainz/Berlin (rdp/ots) - Die Artos-Unternehmensgruppe mit Sitz in Dortmund hat den Christlichen Gewerkschaften jahrelang Leiharbeiter als Mitglieder zugeführt - häufig ohne Wissen der Betroffenen. Dem ZDF-Magazin "Frontal 21" (Sendung am Dienstag, 8. März 2011, 21.00 Uhr) liegt eine Mitgliederliste der Christlichen Gewerkschaften mit rund 1500 Leiharbeitern aus dem Ruhrgebiet vor. Bei einer Stichprobe stellten "Frontal 21"-Reporter fest: Von 100 Befragten wussten nur vier von ihrer Mitgliedschaft. "Offensichtlich hat sich das Unternehmen mit den künstlichen Gewerkschaftsmitgliedern den Haustarifvertrag zahlen lassen", urteilte Professor Peter Schüren, Arbeitsrechtler an der Universität Münster, gegenüber "Frontal 21". Die Artos-Unternehmensgruppe ist an mehreren Zeitarbeitsfirmen beteiligt und hat 2004 einen Haustarifvertrag mit den Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen, der Dumping-Stundenlöhne von 4,81 Euro ermöglichte.
Außerdem wurde den Leiharbeitern monatlich ein Gewerkschaftsbeitrag vom Lohn abgezogen - auch das war den meisten in der Stichprobe Befragten nicht bekannt. "Das bedeutet, dass die Gewerkschaft Gegner-finanziert ist", so Professor Schüren weiter. "Wenn eine Gewerkschaft Gegner-finanziert ist, ist sie nicht tariffähig."
Nach Aussage mehrerer ehemaliger Mitarbeiter der Artos-Unternehmensgruppe mussten alle Bewerber und Mitarbeiter die Beitrittserklärung zu den Christlichen Gewerkschaften unterschreiben. Die Leiharbeiter hätten bei Einstellung zwölf bis fünfzehn Unterschriften leisten müssen - da sei die Unterschrift unter der Beitrittserklärung oftmals gar nicht aufgefallen. "Wir haben am laufenden Band Beitrittserklärungen produziert", so ein Insider, der anonym bleiben möchte. Zu den Vorwürfen wollte sich die Artos-Unternehmensgruppe nicht äußern.
Nach Einschätzung des Fachanwalts für Strafrecht, Professor Tido Park aus Dortmund, besteht der Verdacht des "gewerbsmäßigen Betrugs" seitens des Zeitarbeitsunternehmens. "Und Gewerkschaftsfunktionäre, die sich wissentlich daran beteiligen, begehen eine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug", so Park gegenüber "Frontal 21".
Für die Christlichen Gewerkschaften bestritt Vorstandsmitglied Detlef Lutz gegenüber "Frontal 21" die Vorwürfe: "Wir sind keine Betrüger. Ich bestreite, dass wir Menschen hier als Mitglieder führen oder geführt haben, die davon nichts wussten." Gleichzeitig räumte er ein, dass bei der Artos-Unternehmensgruppe "irgendwas nicht mit rechten Dingen läuft". Deshalb habe man alle von der Artos-Gruppe vermittelten Mitglieder angeschrieben, ob ihnen die Mitgliedschaft bekannt sei. Wie groß die Zahl der Rückmeldungen war und ob Beiträge zurückerstattet wurden, wollte Lutz nicht sagen.
Deutscher Ethikrat legt Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vor
von polis am 08.03.2011 14:08
Deutscher Ethikrat legt Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vor
Berlin (rdp/ots) - Der Ethikrat stellt darin den Sachstand und die ausschlaggebenden Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) umfassend dar.
Vor dem Hintergrund aktueller technischer und rechtlicher Entwicklungen beschreibt der Ethikrat die derzeitige Praxis und die neuen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik an Embryonen. Er geht auf die unterschiedlichen Positionen und Argumente zum Status und Schutz des Embryos ein und diskutiert die wichtigsten sozialethischen Aspekte.
Ausgehend von diesen Überlegungen entwickeln die Ratsmitglieder zwei alternative Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der PID.
Eine Gruppe von 13 Mitgliedern des Deutschen Ethikrates hält die PID unter bestimmten Einschränkungen für ethisch gerechtfertigt, weil die PID einen Weg eröffnet, einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik gemäß medizinischer Indikation zu vermeiden, und auch Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. In beiden Fällen sprechen gewichtige Gründe des Gesundheitsschutzes der Frau für die Zulassung der PID.
Voraussetzung für die Durchführung der PID ist ein hohes medizinisches Risiko. Dieses liegt vor,
a) wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden
ist, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit
oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung
durch pränatale Diagnostik wegen einer Gefährdung der
körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau
Anlass für eine medizinische Indikation zum
Schwangerschaftsabbruch wäre,
b) wenn bei den Eltern nachweislich ein hohes Risiko vorhanden
ist, eine Chromosomenstörung oder anderweitige Mutation zu
vererben, die eine extra-uterine Lebensfähigkeit des Embryos
ausschließt oder
c) wenn bei den Eltern nach wiederholten Fehlgeburten oder
vergeblichen Behandlungsversuchen der assistierten Reproduktion
nach eingehender medizinischer Abklärung ein hohes Risiko für
Reifungsstörungen der Keimzellen gegeben ist, sodass ein
Großteil der entstehenden Embryonen extra-uterin nicht
lebensfähig ist.
Unzulässig und gesetzlich zu verbieten ist die Durchführung der PID nach Ansicht dieser Ratsmitglieder hingegen
a) zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, es sei denn,
diese hat das Ziel, die Geburt eines Kindes mit einer
folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen
Anomalie zu vermeiden,
b) wenn sie mit dem Ziel der Auswahl eines Embryos für die Spende
von Zellen, Geweben, oder Organen für einen anderen Menschen
erfolgen soll,
c) wenn sie ohne eine der oben angeführten Indikationen etwa zur
Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau vermuteten
Risikos von Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll und
d) bei spätmanifestierenden Krankheiten.
Die Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID empfehlen, dass der Gesetzgeber diese Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt.
Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor. Die Indikationsstellung soll nach Feststellung des genetischen Risikos und Beratung durch einen Humangenetiker, nach ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Experten sowie einen Vertreter der IVF-Kommission der Landesärztekammer erfolgen.
Die Befürworter dieses Konzepts wollen mit der begrenzten Zulassung der PID einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während der Schwangerschaft vermeiden.
Eine Gruppe von elf Mitgliedern des Ethikrates vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte,
- weil der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen
Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt, die es
verbietet, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter
Eigenschaften zu verwerfen,
- weil der selektive Blick auf die durch gezieltes menschliches
Handeln erzeugten Embryonen und die Bereitschaft zu ihrer
eventuellen Verwerfung die PID grundlegend von der Situation des
Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinischer Indikation nach
Pränataldiagnostik unterscheidet,
- weil mit der PID eine embryopathische Indikation wieder
eingeführt würde, also die Erlaubnis, menschliches Leben
aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen, die aus der
Schwangerschaftskonfliktregelung ausdrücklich gestrichen wurde,
- weil gravierende Folgen für den Embryonenschutz absehbar sind,
insbesondere indem eine hohe Anzahl von "überzähligen" Embryonen
entstehen würde, von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen
wäre,
- weil eine Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder schwere
Erkrankungen nicht einzuhalten ist, vielmehr eine Ausweitung der
Indikationen und Anlässe für die Anwendung der PID absehbar ist,
wie dies auch in anderen Staaten, die die PID zugelassen haben,
bereits erfolgt ist,
- weil die technische Entwicklung chipgestützter Diagnosetechniken
einen breiteren Einsatz der PID für die gleichzeitige Diagnostik
einer Vielzahl von genetischen Abweichungen oder
Krankheitsveranlagungen in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht,
- weil sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die sich
keiner PID unterziehen wollen, und auf Menschen mit Behinderung,
insbesondere mit genetisch bedingten Behinderungen, erhöhen
könnte und dies Bemühungen um Integration und Inklusion
zuwiderlaufen würde.
Nach Auffassung der Unterzeichner dieses Votums müssen die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst genommen werden. Eine Einführung der PID rechtfertigen sie aber nicht. Vielmehr ist eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen; ebenso ist zu prüfen, ob ihre Belastung durch den Einsatz anderer Verfahren gemildert werden kann.
In einem Sondervotum spricht sich ein Ratsmitglied dafür aus, die PID zur Identifikation von entwicklungsfähigen Embryonen zu erlauben und dafür eine verbindliche Indikationsliste zu erstellen.
Die Stellungnahme ist unter http://www.ethikrat.org abrufbar.
Möllenberg: „Rassismus ist kein Kavaliersdelikt!“
von polis am 07.03.2011 17:04
Möllenberg: „Rassismus ist kein Kavaliersdelikt!“
Möllenberg
Berlin (rdp). Der Verkaufsboom, den das Buch eines Thilo Sarrazin mit seinem längst mehrfach widerlegten, pseudowissenschaftlichen Behauptungen ausgelöst hat, zeigt, dass nicht nur am äußerst rechten Rand der Gesellschaft große Vorurteile gegen Menschen anderer Hautfarbe, Religion, Sprache und Herkunft schlummern. So sind nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung (Oktober 2010) über 58 Prozent der Bevölkerung in Deutschland der Meinung, dass für Muslime das Recht auf freie Religionsausübung erheblich eingeschränkt werden soll.
Anlässlich der diesjährigen „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ vom 14. bis 27. März fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Bürger auf, auch angeblich belegten Argumenten, die andere Menschen herabstufen, zu prüfen und ihnen entgegenzutreten. „Rassismus, auch in ausländerfeindlichen Witzen oder in Hinweisen auf mentalitätsbedingtes oder gar angeborenes asoziales Verhalten, ist kein Kavaliersdelikt. Das Akzeptieren von dumpfen Vorurteilen und rassistischen Pseudoargumenten ist das Gegenteil von intelligentem Verhalten“, so der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg, der gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Guntram Schneider die Schirmherrschaft über den diesjährigen Wettbewerb „Die gelbe Hand“ des Vereins „Mach meinen Kumpel nicht an!“ (www.gelbehand.de übernommen hat.
Der Widerstand gegen rassistische Tendenzen in Deutschland hat für die NGG eine lange Tradition. Als erste deutsche Gewerkschaft hat sie ein Verbot der NPD gefordert und - gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden ANG und DeHoGa - die Internetplattform „Gemeinsam für Toleranz“ aus der Taufe gehoben.
Laumann: Wenn die SPD Neuwahlen will, kann sie sie kriegen
von polis am 06.03.2011 18:10
Laumann: Wenn die SPD Neuwahlen will, kann sie sie kriegen

Laumann
Köln/Berlin (rdp/ots) - Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in NRW, Karl-Josef Laumann, hat grundsätzliche Bereitschaft zu vorgezogenen Neuwahlen bekundet. "Wenn die SPD Neuwahlen haben will, kann sie sie kriegen. Der CDU ist davor nicht bange", sagte Laumann dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montags-Ausgabe). Die SPD im bevölkerungsreichsten Bundesland hatte zuvor damit gedroht, für den Fall einer neuerlichen Verfassungsklage der CDU gegen den Landeshaushalt 2011 Neuwahlen in die Wege zu leiten. "Etwas Besseres, als für einen verfassungsgemäßen Landeshaushalt Wahlkampf zu machen, kann der CDU doch gar nicht passieren" fügte der CDU-Politiker an. Allerdings sei es ihm unbegreiflich, " was die SPD durch Neuwahlen mit Blick auf den Haushalt eigentlich zu erreichen meint". Ein verfassungswidriger Haushalt komme nicht durch Neuwahlen zustande, sondern nur durch konsequente Einsparungen: "Zu denen sind aber SPD und Grüne ganz offenbar nicht bereit oder in der Lage." Ob die CDU, die bereits gegen den rot-grünen Landeshaushalt 2010 vor dem Landesverfassungsgericht geklagt hat, auch wegen des Haushalts 2011 vor das oberste Landesgericht ziehen werde, ließ Laumann offen. Der Haushalt sei "noch nicht einmal beraten, geschweige denn verabschiedet". Solange das nicht der Fall sei, "wäre eine definitive Absichtserklärung weder sinnvoll noch seriös". Die CDU wolle zudem das Urteil des Landesverfassungsgerichts am 15. März zum Haushalt 2010 abwarten.
'Bild'-Zeitung soll 10 Cent teurer werden
von polis am 06.03.2011 16:49
'Bild'-Zeitung soll 10 Cent teurer werden
Hamburg/Berlin (rdp/ots) - Die 'Bild'-Zeitung soll am Kiosk bald 10 Cent teurer werden und damit die Marke von 70 Cent erreichen. Das berichtet das Hamburger Medienmagazin 'new business' (www.new-business.de). Insider gehen davon aus, dass die neue Preisrunde demnächst in einigen westdeutschen Großstädten eingeläutet wird. Weitere Regionen folgen später. Axel Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner hatte kürzlich schon eine Anhebung bei 'Bild' als "wahrscheinlich" bezeichnet, aber keine Details genannt. Ein Verlagssprecher wollte sich auf 'new business'-Anfrage nicht zu den Spekulationen um den künftigen 'Bild'-Preis äußern. Zuletzt hatte der Axel Springer-Konzern den Copypreis für sein Boulevardblatt im Jahr 2008 von 50 Cent auf 60 Cent angehoben.


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