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Horrorgesetz gekappt - polis-Presseschau
von redaktion am 30.07.2010 08:48
Presseschau vom 30.07.2010

Proteste gegen Arizonas Einwanderungsgesetz
Horrorgesetz gekappt
US-Bundesrichterin Susan Bolton hat zwei Tage vor Inkrafttreten ein neues, extrem ausländerfeindliches Einwanderergesetz Arizonas, in wesentlichen Teilen kassiert. Die konservativen Befürworter legen Rechtsmittel ein.

faz.net
Arizona kämpft um sein Einwanderungsgesetz
… Der amerikanische Bundesstaat Arizona hat Berufung gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, die mehrere Passagen seines umstrittenen Einwanderungsgesetzes außer Kraft gesetzt hatte. Damit steht ein juristisches Tauziehen bevor, das vermutlich jahrelang dauern wird. …

spiegel.de
Konservative machen gegen Arizona-Urteil mobil
… Eine völlig überhastete Entscheidung, sagen die einen. Ein wohlüberlegter Richterspruch, halten die anderen dagegen. Die Bundesrichterin Susan R. Bolton hat ein Gesetz im US-Bundesstaat Arizona beschnitten, wonach die Polizei Menschen bei bloßem Verdacht auf illegale Einwanderung hin hätte festnehmen dürfen. Ihr Urteil hat eine heftige Debatte in den USA ausgelöst - und es ist ein Signal an andere Bundesstaaten. …

taz.de
US-Gericht entschärft Ausländergesetz
… "Der Kampf geht weiter", kommentiert Jan Brewer die einstweilige Verfügung aus Washington. Die republikanische Gouverneurin von Arizona will an ihrem rabiaten Einwanderungsgesetz festhalten. Obwohl Bundesrichterin Susan Bolton am Dienstag die zentralen Elemente davon außer Kraft gesetzt hat. Die Richterin begründete ihre einstweilige Verfügung einerseits mit dem Schutz von AusländerInnen, die sich legal in Arizona aufhalten, und andererseits mit der Verteidigung des Bundesrechtes, das dem Recht eines Bundesstaates vorgeordnet sei. Insgesamt lagen sieben Klagen gegen das Gesetz vor. Ursprünglich sollte das Gesetz am heutigen Donnerstag in Kraft treten. …

sueddeutsche.de
"Ich will diese Schlammschlacht"
… Brewer ist erst seit eineinhalb Jahren im Amt und kämpft um ihre Wiederwahl. Das Einwanderungsgesetz hat ihr zu nationaler Bekanntheit verholfen. Erst seit ihrer Unterzeichnung des umstrittenen Gesetzes bewerten die Bürger Arizonas ihre Amtsführung positiv. Davor gab es selbst in ihrer eigenen Partei der Republikaner Gegner ihrer Kandidatur und in Umfragen bekam der demokratische Gouverneurskandidat mehr Zustimmung. Inzwischen jedoch glauben zwei Drittel der Befragten, dass Brewer ihre Arbeit gut macht. ...
Foto: spiegel.de/reuters
Alle Loveparade-Zahlen gefälscht
von redaktion am 29.07.2010 18:17
Alle Loveparade-Zahlen gefälscht

Essen/Berlin (rdp/ots) - Die veröffentlichten Zahlen der Loveparade-Teilnehmer im Ruhrgebiet wurden nach Recherchen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitagsausgabe) von Beginn an falsch angegeben. So hieß es, in Essen seien vor drei Jahren 1,2 Millionen Menschen auf dem Techno-Event gewesen. Nach Dortmund sollen vor zwei Jahren 1,6 Millionen gekommen sein, in Duisburg sprach man von 1,4 Millionen Menschen. Keine dieser Zahlen ist korrekt, alle sind maßlos übertrieben, wie aus einem "streng vertraulichen" Dokument des Loveparade-Veranstalters Lopavent hervorgeht. In dem 34 Seiten starken Papier, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt, heißt es, die tatsächlichen Zahlen hätten "keinen Bezug zur offiziellen Besucherzahl für mediale Zwecke". Die "öffentliche Besucherzahl" werde "nach anderen Kriterien" als die Wirklichkeit ermittelt. Wie es in dem Papier weiter heißt, werde zur Ermittlung der "öffentlichen Besucherzahl" die Zahl der tatsächlich erwarteten Besucher verdreifacht.
Die tatsächliche Zahl der Loveparade-Besucher wurde damit von allen Stellen bewusst verschwiegen und die Öffentlichkeit mit falschen Zahlen versorgt.
In Duisburg hielt Lopavent die Verantwortlichen der Stadt an, die tatsächlichen Angaben unter allen Umständen geheim zu halten: "Eine Veröffentlichung dieser Zahlen könnte dem öffentlichen Ansehen der Veranstaltung immensen Schaden zuführen, was sicher weder im Interesse des Veranstalters liegt noch im Interesse der Stadt Duisburg." In der vertraulichen Analyse der Besucherzahl heißt es im Falle Duisburgs, dass zur Loveparade maximal 485.000 Besucher über den Tag verteilt erwartet würden. In Spitzenzeiten wurde mit maximal 235.000 Zuschauern gerechnet.
Deutschland schneidet gut bei der Verfolgung von Auslandsbestechung ab
von redaktion am 29.07.2010 16:52
Deutschland schneidet gut bei der Verfolgung von Auslandsbestechung ab

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute ihren neuen Bericht über den Stand zur Verfolgung der Auslandsbestechung veröffentlicht. Nach dem OECD Progress Report von Transparency International wird nur in sieben von 36 Ländern Auslandsbestechung aktiv verfolgt. Neben Deutschland, Norwegen, der Schweiz, und den USA zählen in diesem Jahr auch Dänemark, Großbritannien und Italien dazu. Deutschland legt wie im Vorjahr eine gute Bilanz vor. Trotzdem stehen wichtige Reformen weiter aus.
OECD Progress Report untersucht Umsetzung der OECD-Konvention gegen Auslandsbestechung
Im OECD Progress Report untersucht Transparency International das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten. Basis ist das "OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr", das am 15.02.1999 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Dem Bericht zufolge wurden 2009 in Deutschland sieben neue Gerichtsverfahren zur Auslandsbestechung eröffnet und zwanzig Verfahren wurden abgeschlossen. Bis 2007 gab es insgesamt 117 Gerichtsverfahren. 2008 und 2009 wurden gegen 26 natürliche Personen und vier Unternehmen Strafen ausgesprochen.
Wichtige Reformen stehen in Deutschland aus
Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe Internationale Konventionen: „Deutschland darf sich nicht auf dem guten Status Quo ausruhen. Die Spielräume zur Verbesserung der Bekämpfung von Auslandsbestechung müssen genutzt werden.“ Ein Schritt in diese Richtung sollte die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sein. Bisher werden Unternehmen, wenn ihnen Korruption nachgewiesen wird, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt. Korruption wird also nicht als Straftat geahndet. Im Rahmen eines Strafurteils könnten höhere finanzielle Strafen verhängt werden.
Neben der Verhängung von Geldstrafen sollte es in Deutschland auch möglich sein, straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Die dazu notwendige Einführung eines bundesweiten Zentralregisters steht weiterhin aus. 2005 war es dem damaligen Bundesgesetzgeber nicht gelungen, die Ländermehrheit zu überzeugen. Es bestehen nur vereinzelt Korruptionsregister auf Landesebene.
Schließlich sollten die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Korruption in den Bundesländern weiter ausgebaut werden. Der Erfahrungsaustausch unter den Staatsanwaltschaften und die Förderung von vorbildlichen Strukturen und Prozesse in Staatsanwaltschaften sollten intensiviert werden. Die Verfolgung von Auslandsbestechung kann dadurch verbessert werden.
Große Defizite auf internationaler Ebene
In zwanzig Ländern wird Auslandsbestechung noch immer gar nicht oder kaum verfolgt. Transparency International fordert die OECD-Regierungen auf, ihre Zusagen im Kampf gegen Korruption einzulösen. Die schwierige wirtschaftliche Situation steht der Bekämpfung von Auslandsbestechung nicht im Wege. Stattdessen muss sie Teil der Reformen sein, um der weltweiten Krise zu begegnen. Dafür ist politischer Druck auf die Länder notwendig, die die Konvention nicht umsetzen. Politiker der Länder, die im Kampf gegen Auslandsbestechung vorbildlich sind, sollten die konsequente Umsetzung der Konvention in den inaktiven Ländern vorantreiben. Langfristig gesehen muss Auslandsbestechung in allen OECD-Ländern gleichermaßen bekämpft werden.
Ergebnisse "Verfolgung der Auslandsbestechung" im Überblick:
Aktive Verfolgung (7): Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz, USA
Mäßige Verfolgung (9): Argentinien, Belgien, Finnland, Frankreich, Japan, Niederlande, Schweden, Spanien, Südkorea
Kaum oder keine Verfolgung (20): Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Trinkwasser wird Menschenrecht
von redaktion am 29.07.2010 16:34
Trinkwasser wird Menschenrecht

Berlin (rdp). Über 1 Milliarde Menschen haben bereits heute keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser. Wachsende Bevölkerungszahlen und schlechtes Management der Wasserressourcen verschärfen die Situation kontinuierlich. „Wir befinden uns zunehmend in einer weltweiten Wasserkrise. Daher war es höchste Zeit den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Menschen auf der Erde in einer UN-Resolution zu verankern“, sagt Dorothea August, WWF-Expertin für Wasserressourcenmanagement. „Das Menschenrecht auf sauberes Wasser weltweit ist ein großer Schritt. Damit wird auch die Verantwortung für das Management der natürlichen Wasserressourcen neu und erweitert verankert. Wer allen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser ermöglichen will, kann dies nur durch den Schutz der Wasser-Ökosysteme erreichen.“
Besonders wichtig sei es, so der WWF, dass Gewässer und Wasserressourcen endlich grenzüberschreitend gemanagt und bewirtschaftet würden. „Nur intakte Ökosysteme können die für uns Menschen überlebensnotwendigen Dienstleistungen erbringen“, sagte August. Die jetzt verabschiedete UN-Resolution dürfe daher nur ein erster Schritt sein. „Wir brauchen völkerrechtlich verbindliche Resolutionen und endlich eine Umsetzung der Internationalen UN-Konvention zu einem grenzübergreifenden Management von Wasserressourcen“, fordert WWF-Expertin August. Diese UN-Konvention ist als rechtlich bindender Rahmen für die Bewirtschaftung grenzüberschreitender Süßwasservorkommen, wie etwa Flüsse, Seen oder Grundwasser gedacht, wurde allerdings bis heute nicht ratifiziert.
Obwohl unser Planet zu mehr als 70 Prozent damit bedeckt ist, wird Wasser zunehmend ein knappes Gut. Denn gerade mal drei Prozent dieser gewaltigen Mengen sind Süßwasser, und wiederum nur ein Drittel davon ist für die menschliche Nutzung erreichbar.
Riestern für die Rüstungsindustrie
von redaktion am 29.07.2010 14:58
Riestern für die Rüstungsindustrie - Fließt Geld von Riester-Sparern auch in Aktien von Streubombenherstellern?

Streubombenopfer
Köln/Berlin (rdp/ots) - Gelder aus Riester-Fonds sind auch in Beteiligungen an Unternehmen, die international geächtete Streumunition herstellen, geflossen. Das berichtet das ARD-Magazin Monitor in seiner aktuellen Ausgabe (Das Erste, 29.07.2010, 22.00 Uhr).
Monitor beruft sich auf ein Gutachten des niederländischen Finanzanalysten Jan Willem van Gelder. Dieser hatte die Investitionen deutscher Banken und Versicherungen auf Grundlage der international einschlägigen Finanzdatenbank Thomson ONE Banker untersucht. Am 1. August tritt das Oslo Abkommen zur internationalen Ächtung von Streumunition in Kraft. Die Bundesregierung hält es nicht für notwendig, die Verwendung von Riestersubventionen für derartige Investitionen zu verbieten.
Die Landesbank Berlin bestätigte die Monitor-Recherchen. Danach hatte die LBB Anteile an zwei Produzenten von Streumunition gezeichnet. Außerdem hielt ein Riester-Fonds der LBB entsprechende Aktien. Auf Anfrage erklärte die Bank jedoch: "Auf Basis Ihrer Hinweise haben wir alle (...) von Ihnen genannten Unternehmen entsprechend gekennzeichnet, um künftig dort keine Investments mehr zu tätigen."
Die Recherchen deckten unter anderem auch eine Vielzahl von Investment Fonds der Allianz-Gruppe auf, die Aktien an Unternehmen hielten, welche Streumunition produzieren. Einige dieser Fonds stehen auch Riester-Sparern als Investitionsmöglichkeit zur Verfügung. "Allianz-Kunden laufen daher Gefahr, dass ihr Geld zu Streubombenproduzenten fließt", erklärt Jan Willem van Gelder.
Allianz Global Investors schloss gegenüber Monitor direkte Aktien-Beteiligungen an Streubomben-Produzenten aus, indirekte, bei sogenannten Sondervermögen jedoch nicht. Bei Sondervermögen handelt es sich um Kapital, das treuhänderisch für institutionelle oder private Anleger investiert wird. Hier sieht das Unternehmen seine Kunden in der Verantwortung. "Die Allianz bietet (..) fondsgebundene Riesterprodukte, bei denen sich die Kunden nach ihren Anlagepräferenzen für ein oder mehrere Fondsprodukte entscheiden," erklärte Allianz Global Investors.
Vor dem Hintergrund der Monitor-Recherchen forderte das Aktionsbündnis Landmine.de ein gesetzliches Verbot von Investitionen in Streumunition. Solche Verbote gibt es unter anderem in Großbritannien, Norwegen, Belgien, Irland und Luxemburg.
Sicherungsverwahrung: Justizministerin sorgt für einheitliche Rechtsprechung
von redaktion am 29.07.2010 14:43
Sicherungsverwahrung: Justizministerin sorgt für einheitliche Rechtsprechung
Berlin (rdp). Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung (Divergenzvorlage) am 30. Juli 2010 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
An dem Urteil des EGMR kann nichts mehr geändert werden - die deutschen Gerichte müssen es beachten und umsetzen. Ich habe sehr zügig eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die durch eine Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof für eine einheitliche Rechtsprechung und damit auch Rechtspraxis sorgt. Nach dem Urteil des EGMR müssen die zuständigen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss oder nicht. Bislang gibt es dazu einige sehr unterschiedliche Entscheidungen, die auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte beruhen - es kommt zu Entlassungen von Straftätern, es werden aber auch Anträge auf Entlassung abgelehnt. Gerade bei solchen Fragen ist eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besonders wichtig. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass Fälle, in denen ein Gericht von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweichen will, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, der dann über die Frage der Sicherungsverwahrung verbindlich entscheidet. Ich freue mich, dass sich auch alle verantwortlichen Landesjustizminister für diese Neuregelung ausgesprochen haben."
Zum Hintergrund:
Mit der so genannten Divergenzvorlage sollen vor allem die Fälle rasch geklärt werden, in denen die zuständigen Gerichte das EGMR-Urteil vom 17. Dezember 2009 berücksichtigen müssen. Der EGMR hat festgestellt, dass die rückwirkende Verlängerung einer zunächst auf zehn Jahre begrenzten Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Unter den Oberlandesgerichten hat sich eine uneinheitliche Linie hinsichtlich der Rechtsfrage abgezeichnet, ob das Urteil des EGMR zwingend berücksichtigt werden muss. Künftig muss ein OLG, das in dieser Frage von einer anderen OLG -Entscheidung, die nach dem 1. Januar 2010 (Stichtag) ergangen ist, abweichen will, die Sache dem Bundesgerichtshof vorlegen. In der Praxis bedeutet dies, dass der erste Fall, mit dem ein OLG nach Inkrafttreten der Regel befasst ist, vom Bundesgerichtshof verbindlich entschieden wird. Ziel ist es, eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen zu vermeiden.
Wichtiges Signal für die Menschenrechtspolitik
von redaktion am 29.07.2010 14:32
Wichtiges Signal für die Menschenrechtspolitik

Roth
Zur Resolution der UN-Vollversammlung zum Menschenrecht auf Wasser und
sanitäre Versorgung erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN:
sanitäre Versorgung ist ein wichtiges Signal, auch wenn der Anspruch
damit völkerrechtlich noch nicht verbindlich ist. Denn jedes Jahr
sterben mehr Menschen, indem sie durch unsauberes Wasser erkranken, als
an allen Formen von Gewalt, einschließlich Kriegen. Die Hauptopfer sind
Kinder. Die Durchfallerkrankungen, an denen 1,5 Millionen Kinder
jährlich sterben, werden überwiegend durch unsauberes Wasser ausgelöst.
Der aktuelle Fall in China zeigt, welche Bedeutung auch die
Umweltverschmutzung für Probleme bei der Versorgung mit sauberem Wasser hat.
Entscheidend ist jetzt die praktische Umsetzung. Dabei ist gerade die
Bundesrepublik in der Pflicht. Sie hat in der Entwicklungszusammenarbeit
beim Thema Wasser eine besondere Expertise aufgebaut, die nicht
verspielt werden darf. Diese Gefahr ist jedoch real, solange Minister
Niebel schwankt wie ein Rohr im Wind, wenn es darum geht, sich in der
Entwicklungszusammenarbeit zum Ziel eines 0,7-prozentigen Anteils am
Bruttosozialprodukt zu bekennen.
Das Erreichen der Millenniumsziele beim Thema Wasser – den Anteil der
Weltbevölkerung ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer
Versorgung bis zum Jahr 2015 zu halbieren – ist nach wie vor zu
schaffen. Allerdings bleibt die Wasserversorgung in Ozeanien und
Subsahara-Afrika extrem angespannt.
Besondere Anstrengungen sind bei der sanitären Versorgung nötig, die
ebenfalls unter die UN-Resolution fällt. 2,6 Milliarden Menschen vor
allem in ländlichen Gebieten müssen heute ohne sanitäre Anlagen
auskommen. Wenn die Lage sich hier nicht rapide verbessert, werden die
Millenniumsziele in diesem Bereich verfehlt. Zu bedenken sind auch die
indirekten Auswirkungen, zum Beispiel im Bildungsbereich: Fehlende oder
unzureichende Toilettenanlagen in Schulen sind in vielen Regionen ein
Grund für Mädchen, nicht mehr zum Unterricht zu gehen.“
Entsetzen über neue Dimension rechtsextremer Aktivitäten
von redaktion am 29.07.2010 14:16
Entsetzen über neue Dimension rechtsextremer Aktivitäten

Rothe-Beinlich
Zum Hackerangriff auf die Internetseiten der Gedenkstätten Buchenwald
und Mittelbau-Dora erklärt Astrid Roth-Beinlich, Mitglied des
Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Vizepräsidentin des
Thüringer Landtages:
und Holocaustleugnern. Der feige Anschlag auf die Internetseiten der
Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora macht überdeutlich, dass
Rechtsextremisten neue Aktionsfelder erschließen. Die vermutlich
unwiederbringliche Löschung der 38.000 Namen im Totenbuch ist ein
weiterer Schlag ins Gesicht der Millionen von Menschen, die Opfer des
nationalsozialistischen Terrors wurden. Die Verlinkung der
Gedenkstättenhomepages mit rechtsradikalen Internetportalen und das
Löschen von Inhalten sind ein verbrecherischer Akt.
Wir fordern eine schnellstmögliche Aufklärung des Vorgangs und sprechen
dem Stiftungsdirektor Volkhard Knigge sowie allen Betroffenen unsere
Solidarität aus. Dieser Vorfall macht deutlich, dass auf
bundespolitischer Ebene ein entschiedeneres Vorgehen gegen
Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit erforderlich ist. Die
zuständige Ministerin Schröder lässt derzeit klare Leitlinien in der
Bekämpfung des Rechtsextremismus vermissen. Eine kontinuierliche
Finanzierung von Strukturen, die sich gegen Rechtsextremismus
engagieren, und die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements
sind zwingend erforderlich."
Sauerland entschuldigt sich für Fehlinformationen am Abend der Loveparade-Katastrophe
von redaktion am 29.07.2010 10:32
Sauerland entschuldigt sich für Fehlinformationen am Abend der Loveparade-Katastrophe
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Sauerland
Essen/Berlin (rdp/ots) - Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) weist die Verantwortung für die Katastrophe der Loveparade im Interview mit den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe) von sich. Gleichzeitig bittet er die Familien der Opfer um Entschuldigung für die Fehlinformation, ihre Angehörigen wären bei der Flucht aus der Massenpanik zu Tode gestürzt. Er habe diese Meldung nur weitergereicht. "Diese Aussage war definitiv falsch und ich entschuldige mich für diese Aussage bei allen, vor allen bei den Angehörigen der Opfer." Er habe Meldungen weitergegeben, die Ärzte dem Krisenstab gegeben hätten.
Eine direkte Mitschuld am Loveparade-Destater wies Adolf Sauerland von sich: "Persönliche Verantwortung kann es nur geben, wenn es ungerechtfertigte Eingriffe in den Prozess gegeben hätte. Diese gab es aber nicht." Sauerland sagte, am Ende habe die ganze Verwaltung dem Sicherheits- und Veranstaltungskonzept zugestimmt. "Jetzt gilt es zu klären, ob die Verwaltung Fehler gemacht hat, oder ob sie falsch informiert wurde."
Er trage politische Verantwortung, "nicht nur weil ich als einer von 75 Ratsherren dafür gestimmt habe, dass wir als Duisburger die Loveparade wollen." Weiter sagte der Oberbürgermeister, er klebe nicht an seinem Stuhl. Aber aus "Pflichtbewusstsein" wolle er nicht zurücktreten, sondern dabei helfen, das Loveparade-Desaster aufzuklären.
Das erlogene Mandat - polis-Presseschau
von redaktion am 29.07.2010 08:39
Presseschau vom 29.07.2010

Die Debatte nimmt wieder Fahrt auf: Deutscher Tornado in Masar-i-Scharif.
Das erlogene Mandat
Die Wikileak-Dokumente wirken auf deutsche Oppositionsparteien wie ein Weckruf. SPD und Grüne wollen bis zur anstehenden Mandatsverlängerung im März 2011 viele Antworten auf viele Fragen. Sie drohen: keine Infos – kein weiteres Mandat.

fr-online.de
Opposition stellt Mandat infrage
… Nach der Enthüllung Tausender Geheimpapiere zum Afghanistan-Krieg halten erste Politiker das Bundestagsmandat für den Einsatz für hinfällig. „Das Mandat wurde auf einer falschen, zumindest unzureichenden Informationsgrundlage beschlossen“, kritisierte der außenpolitische Sprecher der Linken, Wolfgang Gehrke, am Dienstag. Die Regierung sei falsch informiert worden oder selbst „Teil der Täuschungspolitik der USA“. …

taz.de
SPD droht mit Nein zu Mandat
… Die SPD im Bundestag will ihre Zustimmung zur Verlängerung des Afghanistan-Mandats im März 2011 davon abhängig machen, wie umfassend die Regierung die Details aus den bei WikiLeaks veröffentlichten Geheimpapieren aufklärt. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rolf Mützenich, sagte der "Berliner Zeitung", die SPD werde die Regierung "in den Ausschüssen intensiv befragen und mit den Informationen konfrontieren". …

welt.de
SPD streitet über Zukunft des Afghanistan-Mandats
… Ein Mitglied der Fraktionsführung sagte dem „Kölner Stadt- Anzeiger“: „Vor der nächsten Mandatsverlängerung gibt es noch sehr viele Fragezeichen. Jetzt sind durch die Wikileaks-Informationen neue Fragezeichen dazu gekommen. Entschieden ist nichts.“ Ein schnelles Ende des Einsatzes ist für das SPD-Vorstandsmitglied Jens Bullerjahn ohnehin ausgeschlossen. „Es sollte keiner so naiv sein zu glauben, dass man jetzt schnell aus Afghanistan rauskommt“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ aus Halle. …

sueddeutsche.de
Ohne Aufklärung kein Ja
… Für den Verteidigungsexperten der Grünen, Omid Nouripour, zeichnen die Dokumente "ein noch dramatischeres Sicherheitsbild von der Lage am Hindukusch". Wichtige Details seien den Parlamentariern vorenthalten worden, sagte er der Saarbrücker Zeitung: "Woche für Woche erhalten wir von der Bundesregierung eine Unterrichtung zur Sicherheitslage in Kundus, aber ich finde trotzdem zahlreiche Vorfälle in den Papieren, von denen ich noch nie etwas gehört habe." ...
Foto: taz.de/dpa


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