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Für viele Jugendliche sind Tabuverletzungen in Medien kein Problem
von redaktion am 22.04.2010 14:53
Für viele Jugendliche sind Tabuverletzungen in Medien kein Problem
Ergebnisse einer Grundlagenstudie des ZDF
Mainz/Berlin (rdp/ots) - Viele Jugendliche in Deutschland haben mit Tabuverletzungen im Fernsehen und Internet offensichtlich keine Probleme. 16 Prozent der 16- bis 20-Jährigen finden es "gut, dass es im Internet keine Tabus mehr gibt". Ebenso viele sagen dies auch hinsichtlich des Fernsehens. Bei Computerspielen betrachten es sogar 22 Prozent als richtig, "dass es bei den Spielangeboten so gut wie keine Tabus mehr gibt". Dies geht aus einer aktuellen Studie der ZDF-Medienforschung mit dem Titel "Medien und Tabus" hervor, die in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut mindline media durchgeführt wurde.
Fast jeder Fünfte (18 Prozent) der Befragten kennt laut Studie Internetseiten mit Gewaltverherrlichung, Folter oder Hinrichtungen. Weitere 18 Prozent kennen andere Jugendliche, die solche Seiten nutzen. Auch kinderpornografische Darstellungen (9 Prozent) oder Seiten, die sich über Behinderte lustig machen (16 Prozent), sind einem Teil der jüngeren Bevölkerung bekannt. Beinahe jeder Vierte (23 Prozent) hat im Internet "schon mal" rassistische Inhalte gesehen.
Die Ergebnisse der ZDF-Untersuchung werden bei der Jugendmedienschutz-Tagung am 26. April in Hamburg vorgestellt: Die Tagung "Tabubruch, Medienexhibitionismus und Jugendkultur - Herausforderungen für den Jugendmedienschutz" wird von den Jugendschutzbeauftragten des ZDF, der ARD und den Medienressorts der Evangelischen und der Katholischen Kirchen veranstaltet. Ziel der Studie war es herauszufinden, welche Tabus es für Jugendliche und junge Erwachsene heute noch gibt, welche Einstellungen sie zu Tabus und Tabuverletzungen haben und welche Rolle die Medien, insbesondere das Fernsehen und das Internet, aus ihrer Sicht bei Tabus und Tabuverletzungen spielen. Die Untersuchung kombiniert ausführliche Gruppendiskussionen mit einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung von 800 16- bis 39-Jährigen. Sie versteht sich als Grundlagenstudie, die sich sowohl mit Tabus im zwischenmenschlichen als auch im medialen Bereich beschäftigt. Miteinbezogen wurden Computer- und Online-Spiele ebenso wie das Internet, das Fernsehen und die Kommunikation per Handy.
"Die vielfältigen und erstmals repräsentativ erhobenen Ergebnisse werden sicherlich wichtige Impulse für Wissenschaft und Praxis setzen", sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. "Das ZDF gibt damit abermals einen wichtigen Anstoß für den öffentlichen Diskurs über einen effektiven, modernen, vor allem den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragenden Jugendmedienschutz."
Merkel verteidigt Afghanistan-Einsatz in Regierungserklärung
von redaktion am 22.04.2010 10:58
Merkel verteidigt Afghanistan-Einsatz in Regierungserklärung

Angela Merkel
Berlin (rdp/dts) - In ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute den Afghanistan-Einsatz verteidigt. Wer den sofortigen Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordert, handele "unverantwortlich", sagte die Kanzlerin. Das Mandat für den Einsatz im Krisengebiet sei "über jeden Zweifel erhaben". "Wir müssen uns zu dem bekennen, was wir beschlossen haben," so Merkel weiter. Der Einsatz sei allerdings als "Ultima Ratio" zu sehen. Die Bundeswehr brauche für diesen Einsatz einen sichtbaren Rückhalt in der Gesellschaft. In jüngster Vergangenheit waren innerhalb weniger Tage in Afghanistan sieben deutsche Soldaten bei Anschlägen auf Bundeswehreinheiten getötet worden. Infolgedessen wurde von mehreren Seiten der Rückzug der Bundeswehr aus dem Krisengebiet gefordert.
Bundesregierung muss sich von ihren Wirtschaftsberatern trennen
von redaktion am 22.04.2010 10:48
"Bundesregierung muss sich von ihren Wirtschaftsberatern trennen"
Berlin (rdp). Ulrich Maurer, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der LINKEN, fordert von der Bundesregierung eine Beendigung der Zusammenarbeit mit den Beratern Issing und Dibelius wegen deren Verbindung zur Investmentbank Goldman Sachs. Maurer erklärt:

Maurer
Kraft will bei Wahlsieg Steuersenkungspläne stoppen
von redaktion am 22.04.2010 10:33
Kraft will bei Wahlsieg Steuersenkungspläne stoppen

Kraft
Düsseldorf/Berlin (rdp/dts) - Die Spitzenkandidatin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, will nach einem Sieg bei der Landtagswahl die Steuersenkungspläne der Bundesregierung im Bundesrat blockieren. "Den Steuersenkungs-Irrsinn machen wir nicht mit", sagte Kraft der "Rheinischen Post". Es werde mit der SPD auch keine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken geben. "Und wir stoppen die Kopfpauschale", erklärte Kraft. "Es kann nicht sein, dass wir dem Weg in die Zwei-Klassen-Medizin die Tür öffnen." Im Bezug auf eine Koalition mit der Linkspartei blieb die Politikerin bei einer Absage. Diese sei weder regierungswillig noch regierungsfähig, man könne das "auch inhaltlich festmachen", so Kraft. Als Beispiel nannte sie die geplante Verstaatlichung von Schlüsselindustrien.
BayernLB kündigt Geschäftsbeziehungen zu Goldman Sachs
von redaktion am 22.04.2010 10:27
BayernLB kündigt Geschäftsbeziehungen zu Goldman Sachs
München/Berlin (rdp/dts) - Die BayernLB hat mit sofortiger Wirkung die Geschäftsbeziehungen mit dem amerikanischen Finanzdienstleister Goldman Sachs eingestellt. Informationen des "Handelsblatt" zufolge habe der neue BayernLB-Chef Gerd Häusler Anfang der Woche ein entsprechenden Schreiben verschickt. Begründet werde die Entscheidung mit der Betrugsklage der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. In den vergangenen Tagen hatten sich bereits mehrere Politiker von Goldman Sachs distanziert. Seit Ende 2008 standen die Investmentbanker der Landesbank unter anderem bei der Kapitalausstattung und Risikoabschirmung toxischer Wertpapiere beratend zur Seite.
Rücktritt - polis-Presseschau
von redaktion am 22.04.2010 08:50
Ptesseschau vom 22.04.2010

Noch-Bischof Walter Mixa
Rücktritt
Es ist soweit. Nach wochenlangem Lügen, Lavieren und Taktieren hat der Augsburger Bischof, Walter Mixa, den Papst um Rücktritt ersucht. Die deutschen Bischöfe und seine Diözese atmen auf.

fr-online.de
Bischof Mixa bietet seinen Rücktritt an
Bischof Walter Mixa soll nach Informationen der "Augsburger Allgemeinen" seinen Rücktritt angeboten haben. Nach Informationen der Zeitung hat Mixa am Mittwochabend einen Brief an den Papst geschrieben und seinen Rücktritt vom Amt des Bischofs von Augsburg wie auch vom Amt des Militärbischofs der Bundeswehr angeboten. Der Papst muss jetzt darüber entscheiden. Die Annahme des Rücktrittsgesuchs gilt der Zeitung zufolge in Kirchenkreisen als sicher. …

faz.net
Bischof Mixa bietet Rücktritt an
… Am Vormittag hatten die deutschen Bischofe ihren Druck auf Mixa nochmals erhöht. Die Erzbischöfe Zollitsch und Marx richteten Mixa öffentlich aus, „eine Zeit der geistlichen Einkehr und der räumlichen Distanz“ könne hilfreich sein, um eine Atmosphäre größerer Sachlichkeit bei den notwendigen und auch von ihm gewünschten Klärungen zu bewirken. Der Freiburger Erzbischof Zollitsch äußerte sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Marx als Münchner Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz München-Freising. …

spiegel.de
Bischof Mixa bietet Papst Rücktritt an
… In dem Schreiben verweise Mixa auf die "anhaltenden öffentlichen Diskussionen" über seine Person, die "Priester und Gläubige schwer belastet" hätten, schreibt die Zeitung. Wörtlich wird der Bischof zitiert: "Alle, zu denen ich ungerecht gewesen sein mag, und alle, denen ich Kummer bereitet habe, bitte ich heute noch einmal um Verzeihung." Mixa habe zugesichert, weiter an der Aufklärung aller gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitwirken zu wollen. …

welt.de
Rücktrittsgesuch – Mixa gibt Druck der Kirche nach
… Mixa hat inzwischen eingestanden, Heimkinder in seiner früheren Zeit als Stadtpfarrer geschlagen zu haben, nachdem er zunächst jede Gewalt gegenüber Kindern „reinen Herzens“ bestritten hatte. Allerdings sprechen die Opfer in eidesstattlichen Versicherungen von brutalem Prügel, während Mixa nur ein paar Ohrfeigen einräumte.
Vorwürfe, Mixa habe als Stadtpfarrer von Schrobenhausen in Oberbayern nennenswerte Geldbeträge zum Schaden einer Waisenhausstiftung zweckentfremdet, werden derzeit von einem Sonderermittler und einer Münchner Anwaltskanzlei geprüft. ...
Foto: spiegel.de/ddp
Goldman Sachs offenbar an Karstadt interessiert
von redaktion am 21.04.2010 18:40
Goldman Sachs offenbar an Karstadt interessiert
Essen/Berlin (rdp/dts) - Goldman Sachs prüft offenbar die Übernahme der insolventen Warenhauskette Karstadt. "Wir schauen uns das sehr ernsthaft an. Aber es gibt noch keine Entscheidungen", zitiert "Die Welt" einen Manager der Bank. Am Freitag um 17 Uhr endet die Frist, bis zu der Interessenten ihre Kaufangebote für die 120 Karstadt-Warenhäuser mit den 25.000 Mitarbeitern bei Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg einreichen können. "Goldman Sachs ist eigentlich der natürliche Kaufkandidat für Karstadt", zitiert die "Welt" ein früheres Vorstandsmitglied des Handelskonzerns. Die Bank wollte zu dem Bericht keine Stellung nehmen. Die Bank mit der Deutschland-Zentrale in Frankfurt ist indirekt einer der größten Gläubiger sowie der Vermieter von Karstadt. Der Goldman-Fonds Highstreet hatte 2006 die Warenhaus-Immobilien gekauft und an die Kette zurück vermietet. Die Highstreet-Anteile hat die Bank inzwischen größtenteils an andere Investoren weiter verkauft. Die Anleger müsse
n wegen
der Insolvenz jedoch auf Mieten in Millionenhöhe verzichten. Dem Bericht zufolge will Goldman Sachs aber nur dann ein Angebot abgeben, wenn Görg keinen anderen Käufer findet, der die Kette als ganzes erhält. So wolle die Bank die Mieteinnahmen für die Anteilseigner von Highstreet sicherstellen. Die Bank wolle Karstadt zunächst weitgehend komplett erhalten. Erst später würden nicht rentable Häuser geschlossen und alternativ genutzt. An Ende stehe der Verkauf oder Börsengang. Auch ein Zusammenschluss mit dem Konkurrenten, der bei der Muttergesellschaft Metro auf der Verkaufsliste steht, Kaufhof sei denkbar. Metro hat die Vorbereitungen für den Kaufhof-Verkauf nach "Welt"-Informationen inzwischen weit vorangetrieben. "Wir könnten jetzt jederzeit den Datenraum für Kaufhof öffnen, in dem Kaufinteressenten dann in die Bücher schauen könnten", zitiert die "Welt" einen Metro-Mitarbeiter, der mit der Angelegenheit vertraut ist. Vorgespräche mit Finanzinvestoren über das Geschäft habe
es
bereits gegeben
DGB-Chef Sommer setzt sich klar vom Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan ab
von redaktion am 21.04.2010 17:41
DGB-Chef Sommer setzt sich klar vom Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan ab

Sommer
Leipzig (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, hat sich in scharfer Form von der Kriegs-Rhetorik der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan abgewandt. In einem Video-Interview für die "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) bezweifelte er zugleich grundsätzlich mit Verweis auf Afghanistan, dass man mit Krieg erfolgreich Terrorismus bekämpfen könne.
"Wenn es tatsächlich ein Krieg wäre, ohne dass wir wissen, welchen Krieg wir wofür führen, mit welchem Ziel und wann wir auch diesen Krieg für beendet erklären können, dann sage ich: Entweder ihr ändert eure Wortwahl oder ihr überprüft eure Mandate", verlangte Sommer. Erstmals setzte sich damit der DGB-Vorsitzende unmissverständlich vom laufenden Bundeswehr-Einsatz am Hindukusch ab. Es gebe "auch andere Möglichkeiten als Krieg, um den Kampf gegen den Terror zu gewinnen", hob der Gewerkschaftschef hervor.
"Es war ein Zivilisationsfortschritt auch und gerade für Deutschland, dass wir den Krieg eben nicht mehr zum Mittel von Politik erklärt haben", sagte Sommer. "Dabei sollten wir bleiben." Er sei trotz seiner pazifistischen Erziehung immer der Meinung gewesen, "dass man, um Menschenrechte zu wahren, möglicherweise auch zu Mitteln des Militärs greifen muss", hob Sommer hervor. Deswegen habe er sich zum Beispiel für den Einsatz der Bundeswehr im Kosovo ausgesprochen. "Ich habe am Anfang auch geglaubt, dass die deutschen Soldaten in Afghanistan eben mehr machen, als nur ,Terrorbekämpfung'", sagte der DGB-Chef. Er habe gedacht, die Bundeswehr würde mithelfen, eine zivile Gesellschaft zu errichten "und nicht nur Warelords zu beschützen", ergänzte Sommer. Wenn heute der Bundesverteidigungsminister von Krieg in Afghanistan spreche, dann müsse er auch sagen, dass er nicht mehr der Oberbefehlshaber sei, "sondern dann ist das ja dann wohl die Bundeskanzlerin".
Linke bekennt sich zum Existenzrecht Israels
von redaktion am 21.04.2010 17:31
Linke bekennt sich zum Existenzrecht Israels - Fraktion einigt sich auf Positionspapier
Berlin (rdp/ots) - Berlin - Nach immer wieder neu aufflammenden Debatten hat die Linksfraktion im Bundestag ihre Haltung zum Nahostkonflikt präzisiert. Die Abgeordneten billigten am Dienstag in geschlossener Sitzung bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen ein Positionspapier zum Thema, wie der Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet. Darin heißt es: "Eine einseitige Parteinahme in diesem Konflikt wird nicht zu seiner Lösung beitragen." Zuletzt hatte es Ende Januar innerparteilich Ärger gegeben, als sich drei Abgeordnete der Linken nicht von ihren Sitzen erhoben, während Israels Staatspräsident Shimon Peres im Bundestag anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz sprach. Fraktionschef Gregor Gysi sagte dem Tagesspiegel zum verabschiedeten Kompromiss, an alle Seiten seien "klare Forderungen" formuliert worden, auch zur Besatzung und Besiedlung und an die Politik der Bundesregierung. "Unser Ziel bleibt die Zwei-Staaten-Lösung mit jeweils voller Souveränität und Solidarität, Frieden und Gerechtigkeit für Jüdinnen und Juden, Palästinenserinnen und Palästinenser." Neben der Forderung nach einem palästinensischen Staat bekennt sich die Linke in dem neuen Papier ausdrücklich zur "Garantie des Existenzrechts Israels". Zugleich wird deutlich Kritik an der israelischen Politik geübt.
Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche
von redaktion am 21.04.2010 16:25
Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche
Berlin (rdp). In großen Teilen Europas bestehen derzeit Luftraumsperrungen wegen des Vulkanausbruchs in Island. Das Bundesministerium der Justiz informiert Flugpassagiere über ihre Rechte bei Flugausfällen wegen Vulkanasche:
Die Rechte von Flugpassagieren bei Flugausfällen sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt; bei Pauschalreisen sind daneben auch die reiserechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 651a ff.) zu beachten.
1) Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung
Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet.
Beispiel: Bei einem Direktflug von Istanbul nach Frankfurt am Main mit Lufthansa ist die Fluggastrechte-Verordnung anwendbar, ebenso wenn der Flug mit Alitalia über Mailand erfolgt. Wird der Flug dagegen mit Turkish Airlines durchgeführt, ist die Verordnung nicht anwendbar.
2) Flugausfall bei "Nur-Flug"
Hat der Flugpassagier keine Pauschalreise gebucht, sondern das Flugticket einzeln erworben, so ist sein Ansprechpartner die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt.
Bei einem Flugausfall aufgrund der Luftraumsperrung wegen Vulkanasche hat der Fluggast die Wahl, ob er von der ausführenden Fluggesellschaft den Flugpreis zurückerstattet haben möchte oder ob er eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug wünscht (sog. "anderweitige Beförderung").
Beispiel: Sitzt ein Fluggast nach einer Geschäftsreise am Berliner Flughafen "fest", weil sein Flug nach München aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen wurde, so kann er wählen, ob er den Flugpreis zurückverlangt, um sodann beispielsweise mit der Bahn zurückzufahren, oder ob er sich auf den nächstmöglichen Rückflug umbuchen lässt.
Daneben hat der Fluggast Anspruch auf folgende sog. "Betreuungsleistungen": Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails) sowie, falls notwendig, auch eine Hotelunterbringung. Im Fall einer notwendigen Hotelunterbringung ist die Fluggesellschaft auch für den Transfer vom Flughafen zum Hotel verantwortlich.
Beispiel: Wird ein Flug von Berlin nach Paris aufgrund der Aschewolke annulliert und nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft an, auf einen Flug am folgenden Tag umzubuchen, kann der Fluggast für die Wartezeit Verpflegung und eine Hotelübernachtung samt Transfer verlangen.
Ein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung, der einem Flugpassagier im Allgemeinen bei einer Annullierung zustehen würde, besteht nicht, da die Luftraumsperrung wegen Vulkanasche einen sog. "außergewöhnlichen Umstand" darstellt, für den die Fluggesellschaft nicht verantwortlich ist.
Da die Fluggesellschaft an dem Flugausfall kein Verschulden trifft, können auch sonstige Schäden (z.B. aufgrund eines versäumten Geschäftstermins) nicht ersetzt verlangt werden.
Die meisten Fluggesellschaften bieten bereits auf ihrer Internetseite Hinweise auf die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung oder Umbuchung von Flügen an, die aufgrund der Luftraumsperrungen wegen Vulkanasche nicht durchgeführt werden konnten. Weigert sich eine Fluggesellschaft, die Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung zu erfüllen, so kann der betroffene Flugpassagier hiergegen zivilgerichtlich vorgehen. An einer außergerichtlichen Schlichtung nehmen die Fluggesellschaften bisher nicht teil. Daneben kann sich der Passagier beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren; dieses entscheidet jedoch nicht über zivilrechtliche Ansprüche.
3) Flugausfall bei Pauschalreisen
Wenn der annullierte Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, kann es Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter und Rechte gegenüber dem Flugunternehmen geben.
a) Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter bei Pauschalreisen
aa) Der Hinflug fällt aus
Reiseveranstalter und Reisender können die Pauschalreise kündigen, wenn die Reise wegen höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, sofern das Ereignis bei Vertragsschluss nicht absehbar war. Die Luftraumsperrung infolge eines Vulkanausbruchs ist als höhere Gewalt anzusehen. Folge der - formlos möglichen - Kündigung ist, dass der Reisveranstalter keine Reise mehr durchführen und der Reisende grundsätzlich auch den Reisepreis nicht zahlen muss.
Hatte der Reiseveranstalter jedoch schon Vorleistungen erbracht (z.B. ein Visum beschafft oder Reiseliteratur übersandt), kann er dafür vom Reisenden eine Entschädigung verlangen. Entstehen dem Reiseveranstalter Stornokosten (z.B. für ein bereits reserviertes Hotel), sind diese nach der Rechtsprechung je zur Hälfte vom Reiseveranstalter und vom Reisenden zu tragen.
Beispiel: Wird der Hinflug einer seit langem gebuchten Studienreise aufgrund der Vulkanasche annulliert und kündigt der Reiseveranstalter deswegen den Reisevertrag, dann entfällt die gesamte Reise und der Kunde bekommt sein Geld zurück. Hatte der Reiseveranstalter bereits vorbereitende Literatur übersandt, kann er dafür eine Entschädigung verlangen. Muss der Reiseveranstalter für die Stornierung des Hotels bezahlen, kann er die Hälfte der Stornokosten auf den Kunden umlegen.
Wird trotz der Luftraumsperrung von keiner Seite gekündigt und verkürzt sich die Gesamtreisedauer durch einen späteren Hinflug, kann der Reisende den Reisepreis mindern, also anteilige Rückerstattung des Reisepreises für versäumte Urlaubstage verlangen. Etwas anderes gilt, wenn die Vertragsparteien den ursprünglichen Vertrag einvernehmlich abändern, sich etwa auf Durchführung der gesamten Reise zu einem späteren Zeitpunkt verständigen.
Beispiel: Nach Annullierung des Hinflugs wegen des Vulkanausbruchs startet die gebuchte Mallorcareise drei Tage später als geplant. Verkürzt sich die Gesamtreisezeit um diese Tage, kann der Kunde mindern und anteilige Rückerstattung des Reisepreises verlangen. Den vollen Preis muss er zahlen, wenn der Reiseveranstalter die Reise zeitlich verschoben in voller Länge anbietet und sich der Kunde darauf einlässt.
bb) Der Rückflug fällt aus
Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen. Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen (s.u.), so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben (s.u.).
Beispiel: Der Rückflug einer Pauschalreise auf Mallorca wird aufgrund der Vulkanasche annulliert. Auch wenn der Reiseveranstalter kündigt, muss er dennoch zurück nach Deutschland transportieren. Organisiert der Veranstalter einen Rücktransport mit Schiff und Bahn, der teurer als der ursprüngliche Flug ist, müssen sich Veranstalter und Reisender die Mehrkosten teilen. Solche Mehrkosten entstehen allerdings nicht, wenn der Reisende die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf den nächstmöglichen Rückflug nutzt (s.u.). Hotelkosten für die Zeit bis zu einem verspäteten Rückflug muss der Reiseveranstalter dem Reisenden nicht ersetzen. Der Reisende bekommt die Kosten der Hotelübernachtung jedoch möglicherweise von der Fluggesellschaft ersetzt (s.u.).
Kündigt der Reiseveranstalter trotz des annullierten Rückflugs nicht, bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen.
Beispiel: Ein Pauschalreisender kann von seinem Urlaubsort in Griechenland wegen der Vulkanasche nicht zum vereinbarten Termin zurück nach Deutschland fliegen; der Rückflug wird erst vier Tage später möglich. Kündigt der Reiseveranstalter nicht, muss er nicht nur für den baldigen Rücktransport des Reisenden sorgen, sondern auch für dessen Unterbringung bis dahin. Wegen der Verschiebung des Rückflugs um vier Tage kann der Reisende die Rückerstattung eines nach den Umständen zu bestimmenden Teils des Reisepreises verlangen.
b) Rechte gegenüber der Fluggesellschaft bei Pauschalreisen
Wie beim Nur-Flug (s.o.) können Fluggäste auch dann gegenüber der Fluggesellschaft Ansprüche aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben, wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist. Es gelten jedoch einige Besonderheiten:
Auch beim Ausfall von Flügen, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, kann eine kostenlose Umbuchung des Fluges verlangt werden. Eine Erstattung des Flugpreises kann in diesem Fall von der ausführenden Fluggesellschaft dagegen nicht gefordert werden, da hier die oben genannten Ansprüche gegen den Reiseveranstalter vorrangig sind.
Beispiel: Hat ein Urlauber einen Badeurlaub in Portugal gebucht, so kann er, wenn der Hinflug wegen der Luftraumsperrung annulliert wird, am Schalter der ausführenden Fluggesellschaft eine kostenlose Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Urlaubsort verlangen.
Im Übrigen haben auch Pauschalreisende Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung.
Beispiel: Wurde der Rückflug aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen, so können Pauschalurlauber von der ausführenden Fluggesellschaft während der Wartezeit bis zum nächstmöglichen Weiterflug ebenso wie Nur-Flug-Reisende Getränke- und Essensgutscheine erhalten und haben, wenn notwendig, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung.
Findet die Fluggastrechte-Verordnung nicht Anwendung, weil der annullierte Rückflug von einem Abflugort außerhalb Europas aus starten sollte und auch die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU hat, so kann der Reisende auf seine Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter zurückgreifen (s.o.).
Beispiel: Nach einem Pauschalurlaub in Ägypten kann der Rückflug von Kairo mit Egypt Air wegen einer Sperrung des Flughafens München nicht stattfinden. Hier findet die Fluggastrechte-Verordnung keine Anwendung; der Reisende kann jedoch von dem Reiseveranstalter verlangen, für seine Rückbeförderung zu sorgen.


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